Wenn der Bund Geld für Breitbandausbau und Krankenhaussanierung in Kommunen überweist, dürfen die Länder diese Ziele nicht komplett ignorieren
Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich bei einer Klausur- und Sprechertagung vom 27. bis 29. Juni in Kiel gemeinsam mit den kommunalpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen von CDU und CSU unter anderem über die Verwendung vom Bund für die Kommunen in den vergangenen Jahren bereit gestellter Fördermittel ausgetauscht. Darüber hinaus diskutierten die Kommunalpolitiker über die Frage, unter welchen Voraussetzungen Integration in den Kommunen gelingen kann.
„Es ist zum Teil erschütternd, was Landesregierungen mit Geld machen, das der Bundestag ihnen für ganz bestimmte Förderzwecke überweist. In vielen Ländern wird das sehr gezielt umgesetzt. Aber kaum ein Land hat in derart dreister Weise Ziele ignoriert, wie Schleswig-Holstein“, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, nach der Tagung in Kiel.
Die kommunalpolitische Sprecherin der schleswig-holsteinischen CDU-Landtagsfraktion, Petra Nicolaisen, nannte das Beispiel des vom Bund in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aufgelegten Kommunalen Investitionsfonds. Davon flössen 99,5 Millionen Euro nach Schleswig-Holstein.
„Andere Bundesländer fördern Investitionen in Kommunale Krankenhäuser und Breitbandinternet mit 90 Prozent. In Schleswig-Holstein müssen Dämmplatten vor Fassaden geschraubt werden.“
Wann immer der Bund den Kommunen aus finanzieller Not helfen wolle, schränkten SPD, Grüne und SSW die Ziele ein. „Auch für unsere Schulen ist eine Breitbandversorgung wichtiger als Dämmplatten. Und die Kommunen brauchen sanierte Krankenhäuser dringender als Pelletheizungen in Schulwohnheimen“, so Nicolaisen.
Sie habe in der Runde der Kommunalpolitiker deshalb dafür geworben, die Zielformulierungen verbindlicher zu regeln. Vom Bundestag in den Kommunen anerkannte Probleme, die zu Förderprogrammen führen, müssten an den richtigen Stellen ankommen. Künftig müsse vermieden werden, dass die Landesregierungen die vom Haushaltsgesetzgeber formulierten Förderziele komplett ignorieren. „Keine Landesregierung fördert so massiv am bestehenden Bedarf vorbei wie Schleswig-Holstein. Und dann jammert Ministerpräsident Albig wieder, seine Kommunen bräuchten mehr Geld. Das hätten sie, wenn das Land es nicht für falsche Zwecke ausgeben würde,“ so Nicolaisen.
Die Beratungen der Kommunalpolitiker zur besseren Integration von Flüchtlingen wurde in einer Kieler Erklärung festgehalten. Diese betont die besondere Rolle der Kommunen bei der Integration nach Deutschland kommender Zuwanderer.
Verwiesen wird auf die Verantwortung von Bund und Ländern, die Kommunen bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Integrationsaufgabe angemessen mit Finanzmitteln auszustatten. Die kommunalpolitischen Sprecher der CDU und CSU-Landtagsfraktionen begrüßen, dass der Bund finanzielle Mittel zur Stärkung der Integrationsarbeit vor Ort bereitstellt. Die Bereitschaft des Bundes, die flüchtlingsbedingten Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft zu übernehmen, sei ein wichtiges und richtiges Signal an die Kommunen. „Wichtig ist, dass diese Bundesmittel ungekürzt und zusätzlich bei den Kommunen ankommen“, so Liebing.
Das Integrationsgesetz, in dem der Bund klare Regeln für anerkannte Flüchtlinge benennt, um diese schneller in die Gesellschaft integrieren zu können, ist aus Sicht der Kommunen zu begrüßen. Zentrales Instrument für ein Gelingen der Integration sei die Wohnsitzauflage. Wichtig ist, dass nach Beschlussfassung dieses Instruments auf Bundesebene eine Umsetzung durch die Bundesländer erfolgt und nicht blockiert wird. Außerdem werden insbesondere das geschaffene Arbeitsmarktprogramm sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Integrations- und Sprachkurse seitens der kommunalpolitischen Sprecher begrüßt.
Fünf Milliarden Euro für die Kommunen – Kommunalentlastung ab 2018
Die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßen, dass die unionsgeführte Bundesregierung auch bei der mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro jährlich in besonderer Weise wichtigen Kommunalentlastung ab dem Jahr 2018 im Grundsatz Wort hält. Sie kritisieren allerdings die Einbeziehung der Länder, weil dies dem Ziel widerspricht, dass die Verteilung der gesamten Summe unmittelbar an die Kommunen erfolgt. Die Ministerpräsidenten hatten durchgesetzt, dass eine von fünf Milliarden Euro Kommunalentlastung als Umsatzsteuerpunkte an die Bundesländer geht.
Die Länder stehen jetzt in der Pflicht, ihre am 16. Juni 2016 gegenüber der Bundesregierung gegebene Zusage einzuhalten, dass auch die über die Landeshaushalte verteilte 1 Milliarde Euro ungekürzt und zusätzlich an die Kommunen weitergeleitet werden.
Wertstoffgesetz – Kein Gesetz ist auch keine Lösung
Die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauern, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) nunmehr die Beratungen über ein umfassendes Wertstoffgesetz abgebrochen hat. Ein möglicher Kompromiss zwischen der Haltung des Bundesumweltministeriums und des Bundesrates war bereits im Jahr 2015 seitens der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion formuliert worden. Diese hatte sich für eine kommunale Organisationshoheit mit Ausschreibungsverpflichtung ausgesprochen.
Es ist bedauerlich, dass die Chance für eine Stärkung der kommunalen Position jetzt aufgegeben wird. Die kommunalpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU sowie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sprechen sich dafür aus, bei dem jetzt anlaufenden Verfahren zur Umsetzung einer Minimallösung keine neuen unnötigen bürokratischen Aufwand zu schaffen. Sofern dennoch eine Zentrale Stelle eingerichtet wird, sind die Kommunen dort stärker einzubeziehen.“
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