Weitere ausgewiesene Verfassungsexperten bestätigen die schweren Fehler des von SPD, Grünen und SSW durchgepeitschten Finanzausgleichs
Die kommunalpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, hat die heute (20. November 2015) von den Kreisen Nordfriesland, Ostholstein und Schleswig-Flensburg vorgestellte Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzausgleichsgesetz 2015 als folgerichtig bezeichnet:
„Mit dieser Verfassungsbeschwerde bestätigen weitere ausgewiesene Experten die auch von uns beklagten schweren Fehler des neuen Finanzausgleichs. Das von SPD, Grünen und SSW trotz aller Mahnungen durchgepeitschte Gesetz diente nie einer auskömmlichen und gerechten Verteilung. Sonst hätten sie vorher den Bedarf ermittelt. Die Neuregelung des FAG war rein politisch motiviert. Deshalb ist die Verfassungsbeschwerde der Kreise ebenso folgerichtig, wie der Antrag der Oppositionsfraktionen auf Normenkontrolle“, so Nicolaisen in Kiel.