Bildungspolitik | | Nr. 582/16
Weiterbildungsgesetz hat sich bewährt
Der Bildungspolitiker Volker Dornquast hat sich heute (16. Dezember 2016) für eine Beibehaltung des jetzigen Weiterbildungsgesetzes ausgesprochen:
„Aus Sicht der CDU gibt es keinen Bedarf, dieses gute Gesetz von 2012 in irgendeiner Form zu ändern. Und wenn, dann höchstens bei der Frage der Finanzierung durch das Land für die Bildungsträger, die dieses auch in der Anhörung zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf ausdrücklich angemahnt haben. Doch hier hat die Regierung nur taube Ohren. Die CDU lehnt den Gesetzentwurf ab“, betonte Dornquast.
Das bestehende schleswig-holsteinische Weiterbildungsgesetz, dass die CDU-geführte Vorgängerregierung im Jahr 2012 auf den Weg gebracht hat, habe sich bewährt.
„Mit unserem Gesetz haben wir die Grundlagen für die Weiterbildung auf tragfähige Beine gestellt. Mehr geht nicht! Das bestehende Gesetz garantiert jedem Menschen das Recht auf Weiterbildung und umfasst – und das gleichberechtigt –die allgemeine, die politische sowie die berufliche Bildung. Damit haben wir den Menschen die Möglichkeit gegeben, sich beruflich zu qualifizieren und ihnen auch neue Chancen für den Neu- und Wiedereinstieg ins Berufsleben eröffnet, so der Bildungspolitiker.
Er kritisierte, dass die regierungstragenden Fraktionen Änderungen initiiert hätten, ohne vorher eine vernünftige Evaluation durchzuführen.
„Man mag die vielleicht zu geringe Inanspruchnahme dieser Rechte durch die Berechtigten kritisch beurteilen, dieses liegt jedoch nicht am Gesetz. Die vorgesehene Erweiterung im Angebotsspektrum, die Möglichkeit der Blockbildung über die Jahresgrenzen hinweg und die sonstigen Veränderungen werden die Inanspruchnahme auch nicht wesentlich verbessern“, unterstrich Dornquast.
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Max Schmachtenberg
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