Haushalt | | Nr. 283/24
TOP 5: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos!
Diese Erkenntnis ist nicht neu, denn das erste entscheidende Warnsignal im Hinblick auf die jetzige Haushaltslage hat bereits die Steuerschätzung im Mai des Jahres 2023 geliefert.
Unsere Landesregierung hat daraufhin mit der verhängten Haushaltssperre unverzüglich gehandelt – was damals bei der Opposition noch auf völliges Unverständnis stieß.
Angesichts der aktuellen Haushaltslage wird aber glaube ich niemand mehr bezweifeln, dass es damals richtig war, sofort die Reißleine zu ziehen und auf die sinkende Steuerschätzung zu reagieren.
Die Landesregierung ist damit den verschlechterten Rahmenbedingungen, die aus fehlendem Wirtschaftswachstum resultieren, frühzeitig und entschieden entgegengetreten. Das könnte die Opposition ruhig auch einmal zugeben.
Meine Damen und Herren, der zweite Schritt erfolgte wenige Monate später mit dem Haushalt 2024 und der damit umgesetzten ersten Einspartranche von 100 Millionen Euro – und das wohl gemerkt nicht als Einmaleffekt, sondern als strukturelle Einsparung, die sich auch im Haushalt 2025 in dieser Höhe fortsetzt.
Den dritten Schritt ist unsere Landesregierung im März dieses Jahres gegangen:
Mit dem aufgestellten Konsolidierungspfad hat die Landesregierung aufgezeigt, wie die Haushaltslücke von rund 1 Milliarde Euro geschlossen werden soll, nämlich in mehreren Schritten mit einem jährlichen Einsparvolumen von 200 Millionen Euro.
Ein solcher schrittweiser Konsolidierungspfad ist das gleiche Erfolgsrezept, das wir bereits zweimal in der Vergangenheit praktiziert haben:
Nämlich 2005 als es darum ging, die von Rot-Grün übernommene Lücke im Landeshaushalt von rund 1,5 Mrd. Euro zu schließen. Und dann erneut im Jahr 2010, als die zuvor bereits weitgehend geschlossene Haushaltslücke in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder auf über 1 Mrd. Euro anstieg.
Meine Damen und Herren, was wir mit Schwarz-Rot in den Jahren 2005 bis 2009 und mit Schwarz-Gelb in den Jahren 2010 bis 2012 geschafft haben, das wird uns in den nächsten Jahren auch mit Schwarz-Grün gelingen, nämlich diesen Landeshaushalt zu sanieren und damit eine solide Finanzpolitik sicherzustellen.
Der nächste große Schritt dafür ist der heute vorliegende Haushaltsentwurf für das Jahr 2025: Mit diesem Entwurf wird die Einspartranche von 200 Millionen Euro im nächsten Jahr erreicht und sogar leicht übertroffen.
Hinzu kommt eine globale Minderausgabe von rund 185 Millionen Euro, die im laufenden Haushaltsjahr erwirtschaftet werden muss.
Anders als im Bundeshaushalt handelt es sich hierbei um eine realistische Größenordnung: Eine globale Minderausgabe von rund 1 Prozent des Haushaltsvolumens entspricht dem erfahrungsgemäß vorhandenen Bodensatz im Haushalt, der im Laufe eines Jahres nicht verausgabt wird.
Würden wir eine Haushaltspolitik wie die Ampel in Berlin betreiben, dann stünde hier eine globale Minderausgabe von 3 Prozent des Haushaltsvolumens, also rund 500 Millionen Euro und genau daran erkennt man den Unterschied.
Der veranschlagte Notkredit für die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine beläuft sich nur noch auf 116 Millionen Euro.
Er fällt damit geringer aus, als es die Landes-regierung in ihrem Konsolidierungskonzept im März mit 200 Millionen Euro noch unterstellt hatte. Geringer deshalb, weil die Höhe des Notkredites keine politische Vorgabe ist, sondern sich an den tatsächlichen Ausgaben bemisst, die zur Bewältigung der Notsituation erforderlich sind.
Der Notkredit umfasst Maßnahmen, die der Aufnahme und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine, der beschleunigten Energieunabhängigkeit von Russland und der Abwehr von Sicherheitsbedrohungen dienen, wie wir sie z.B. mit dem Drohnenalarm in Brunsbüttel erlebt haben.
Bei all diesen Maßnahmen handelt es sich um Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine, wodurch auch im Jahr 2025 eine außergewöhnliche Notsituation für den Landeshaushalt besteht, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich belastet.
Letzteres insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Haushaltslage des Landes Schleswig-Holstein ohnehin schon extrem angespannt ist, was durch die zuvor genannten 300 Millionen Euro aus zwei Einspartranchen und die zusätzlich ausgewiesene Globale Minderausgabe zum Ausdruck kommt.
Meine Damen und Herren, als weiteren Baustein zur Bewältigung der Haushaltslücke sah das Konzept der Landesregierung aus dem März einen Rückgriff auf den Versorgungsfonds in Höhe von 285 Mio. Euro vor.
Dass es hierzu mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht kommt, ist dem glücklichen Umstand der Volkszählung, des Zensus, zu verdanken. Er weist Schleswig-Holstein eine höhere Einwohnerzahl und damit einen höheren Anteil an den Steuereinnahmen zu. Neben jährlichen Mehreinnahmen von 135 Mio. Euro erfolgt im kommenden Jahr eine Nachzahlung für Vorjahre in Höhe von 169 Mio. Euro - zusammen somit ein Effekt von 304 Mio. Euro, weshalb auf eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds verzichtet werden kann.
Das ist gut so, denn der Versorgungsfonds wird als letzte Reserve benötigt, um die Haushalte ab 2026 mit seiner Hilfe auszugleichen, wenn bis dahin keine grundlegende Trendwende bei Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen eintritt – wie sie mit einer neuer Bundes-regierung hoffentlich gelingen wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich von den großen Bausteinen der Haushalts-konsolidierung nunmehr zu den einzelnen Sparmaßnahmen des Jahres 2025 kommen:
Alle Ministerien leisten ihren Beitrag dazu, dennoch wurde nicht mit dem Rasenmäher, also nicht mit einem einheitlichen Schlüssel, über alle Häuser hinweg gekürzt, sondern jede einzelne Kürzung wurde im Hinblick auf die damit verbundenen Auswirkungen betrachtet.
Verantwortungsvolle Finanzpolitik bedeutet, nicht einfach den Rotstift anzusetzen, sondern gleichzeitig sicherzustellen, dass unverhältnismäßige Härten oder gar ein finanzieller Kahlschlag vermieden werden. Und genau das gelingt mit diesem Haushaltsentwurf.
Als Beispiel dafür will ich gerade den viel kritisierten Ausstieg des Lands aus der Städtebauförderung nennen: Im Raum stand die Sorge, dass die begonnenen Städtebau-förderprogramme mittendrin abgebrochen werden müssten, dass den Kommunen dieses Instrument der Stadtentwicklung zukünftig fehlen würde und dass die Gelder des Bundes verloren gehen würden. All das erweist sich mit dem vorliegenden Lösungsvorschlag der Landesregierung als völlig unzutreffend!
Die wegfallenden Landesgelder in Höhe von rund 20 Mio. Euro werden durch einen neu einzurichtenden Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich kompensiert. Alle Städtebauförderprogramme können unverändert fortgeführt werden, kein einziger Euro Bundesgeld geht verloren. Die einzige Konsequenz ist eine 1%ige Kürzung der Schlüsselmasse im kommunalen Finanz-ausgleich.
Das ist wie bei jeder Kürzung sicherlich nicht schön, aber dennoch gut vertretbar. Und selbst zusammen mit den weiteren Einsparmaßnahmen wie bei der GVFG-Förderung wird bei den Kommunen nicht überproportional gespart, sondern im Verhältnis ihres Anteils an den Ausgaben des Landeshaushaltes.
Als zweites Beispiel will ich die Absenkung der Unterrichtsversorgung von 101 auf 100 Prozent nennen. Auch das keine schöne Entscheidung, da wir uns lieber eine Unterrichtsversorgung von 105 Prozent wünschen würden, um Unterrichts-ausfälle bei Krankheiten zu vermeiden.
Wenn wir uns aber vor Augen führen, dass vor 10 Jahren die Unterrichtsversorgung durch-schnittlich nur bei 93 Prozent lag und es damals als wünschenswertes Ziel angesehen wurde, die Unterrichtsversorgung schrittweise auf 100 Prozent zu erhöhen, dann ist es glaube ich durchaus vertretbar, in finanziell schwierigen Zeiten wie heute auf eine Unterrichtsver-sorgung von 100 Prozent zurückzugehen, die den Schülerinnen und Schülern vor zwei Wahlperioden noch nicht vergönnt war.
Und das gilt umso mehr, wenn aufgrund steigender Schülerzahlen am Ende sogar ein Zuwachs von 100 Stellen im Einzelplan des Bildungsministeriums steht.
Damit gelingt zudem der Ausbau der Sprach-förderung beim Übergang von der Kita in die Grundschule mit 20 zusätzlichen Stellen, die Ausweitung des PerspektivSchul-Programms auf 72 weitere Schulen mit Hilfe des Startchancen-Programms von Bund und Ländern und nicht zuletzt die Einführung von Informatik als festes Unterrichtsfach landesweit.
Mit anderen Worten: Mit diesem Sparhaushalt geben wir mehr für Bildung aus als jemals zuvor!
Meine Damen und Herren, und damit sind wir bei einem weiteren entscheidenden Merkmal dieses Haushaltsentwurfs: Auch ein Sparhaushalt bedeutet nicht das Ende aller politischen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Landesregierung setzt mit diesem Haushaltsentwurf klare Prioritäten, indem Bereiche entweder von Sparmaßnahmen ausgenommen werden oder in ganz wenigen Einzelfällen, sogar Mehrausgaben erfolgen.
Neben dem zuvor erwähnten Bildungsbereich will ich hier insbesondere den Bereich der Kita-Finanzierung nennen:
Sie steigt im kommenden Jahr um 61 Mio. Euro auf insgesamt 758 Mio. Euro. Ein Anstieg um fast 9 Prozent in einem einzigen Jahr, weil sich das Land seit der Kita-Reform der letzten Wahlperiode an den steigenden Kosten proportional beteiligt und zusätzlich 20 Mio. Euro zum Schließen der Finanzierungslücke beiträgt. Das ist eine bewusste politische Prioritätensetzung in diesem Sparhaushalt!
Beides zusammen, Kita und Bildung, macht deutlich: Diese Landesregierung setzt einen klaren Schwerpunkt auf Kinder und Jugendliche, auf die Kleinsten im Lande, die von Kürzungen ausgenommen werden!
Eine zweite politische Prioritätensetzung besteht darin, dass wir in diesen Zeiten in die Sicherheit im Land investieren. Wir stärken Polizei und Justiz wie auch schon im vergangenen Jahr: Mit dem Sicherheitspaket für die Landespolizei werden ab dem Jahr 2025 jährlich 2,5 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt, um die Ausrüstung unserer Polizeikräfte zu verbessern und für den Aufbau der
2. Einsatzhundertschaft werden die nächsten 40 Planstellen zur Verfügung gestellt.
Außerdem schaffen wir neue Stellen in der Justiz: 25 neue Planstellen bei den überlasteten Staatsanwaltschaften und 11 neue Planstellen im Justizvollzug.
Auch das keine Selbstverständlichkeit, aber die richtige Antwort auf eine veränderte Risikolage, bei der unser Staat und unsere Demokratie zunehmenden Angriffen von Innen und Außen ausgesetzt ist.
Meine Damen und Herren, als drittes Beispiel für eine klare Schwerpunktsetzung mit diesem Haushaltsentwurf will ich die Investitions-ausgaben nennen.
In früheren Zeiten wurde bei Haushaltsengpässen immer zuerst bei den Investitionen gekürzt.
Die Folge davon ist der Sanierungsstau bei der öffentlichen Infrastruktur unter dem wir heute in allen Bereich leiden. Deshalb machen wir diesen Fehler früherer Regierungen nicht erneut.
Mit über 1,5 Mrd. Euro bleiben die Investitionen auf höchstem Niveau und liegen sogar leicht über den Ist-Ausgaben des Jahres 2023. Schwarz-Grün investiert in die Zukunft unseres Landes.
Diesen öffentlichen Investitionen kommt gerade bei fehlendem Wirtschaftswachstum jetzt eine umso größere Bedeutung zu.
Deshalb unterstützt unsere Landesregierung auch Investitionen in bezahlbaren Wohnraum, indem zum dritten Mal in Folge die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen aufgestockt wird.
Insgesamt stehen damit im kommenden Jahr erneut 400 Mio. Euro an Bundes- und Landesgeldern für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung – Geld, mit dem die Bauwirtschaft in Schleswig-Holstein unterstützt wird, indem rund 2.000 Wohneinheiten gefördert werden können.
Meine Damen und Herren, ein Haushaltsentwurf, der sich wirklich sehen lassen kann:
Ein Haushaltsentwurf, der das zusätzliche Einsparziel von 200 Mio. Euro erreicht, der die Aufnahme eines Notkredites auf 116 Mio. Euro reduziert und außerdem ohne Inanspruchnahme des Versorgungsfonds auskommt.
Ein Haushaltsentwurf, dessen Kürzungen vertretbar sind und der keine unbilligen Härten verursacht.
Gleichzeitig ein Haushaltsentwurf, der eine eindeutige Prioritätensetzung vornimmt und dabei klare Schwerpunkte auf Kinder und Jugendliche, die innere Sicherheit und Zukunftsinvestitionen legt.
Und alles, was die Opposition dazu zu sagen hat, ist Kritik an jeder einzelnen vorgelegten Sparmaßnahme. Egal ob es 35.000 Euro sind oder 20 Mio. – die Opposition findet jede Kürzung unverantwortlich, ohne aber mit einem einzigen Wort zu sagen, wie sie denn diesen Haushalt ausgleichen würde.
Beim Haushalt 2024 haben wir stattdessen die komplette Arbeitsverweigerung von SPD und FDP erlebt, die keinen einzigen Änderungsantrag gestellt haben, um den aus ihrer Sicht verfassungswidrigen Haushalt zu korrigieren.
Die Aufgabe mag bei einem Notkredit von 1,5 Mrd. Euro zu groß für die Opposition gewesen sein.
Jetzt aber stehen zunächst einmal nur die beiden Einspartranchen von zusammen 300 Mio. Euro in ihrer Kritik. Wenn man dazu die Klageschrift von SPD und FDP beim Verfassungsgericht liest, dann muss es doch ein Leichtes sein, in diesem Umfang von weniger als 2 Prozent des Haushaltsvolumens Umschichtungen vorzunehmen, um die von Ihnen kritisierten Einsparungen zu vermeiden. Also bitte schön, dann tun sie das doch auch!
Und wenn Sie den Notkredit von 116 Mio. Euro für verfassungswidrig halten, worin sich die FDP schon wieder sicher ist und die SPD es zumindest nicht ausschließt – dann müssen sie eben Umschichtungsvorschläge nicht nur für 300 Mio. Euro, sondern für 416 Mio. Euro vorlegen.
Das sind dann 2,5 Prozent des Haushaltsvolumens und damit laut Ihrer Klageschrift immer noch eine Kleinigkeit.
Wer aber den Mund so voll nimmt, wie die Oppositionsführerin, und es als „Armutszeugnis“ bezeichnet, dass die Landesregierung nicht gänzlich ohne Kredite auskommt, der muss allerdings auch Vorschläge machen, wie der eingeplante Konjunkturkredit über 217 Mio. Euro ersetzt werden soll.
Das macht dann zusammen schon Änderungsanträge im Volumen von 633 Mio. Euro, die wir von der SPD an dieser Stelle erwarten.
Dass ausgerechnet die SPD-Fraktionsvorsitzende, die bei jeder Gelegenheit die Schuldenbremse am liebsten abschaffen oder aufweichen möchte, um alle Mehrausgaben wieder hemmungslose über neue Schulden zu finanzieren, dass ausgerechnet diese SPD-Fraktionsvorsitzende jetzt die Landesregierung dafür kritisiert, dass im Rahmen des Regelwerks der Schuldenbremse hier im begrenzten Umfang Konjunktur- und Notkredite aufgenommen werden, das ist wirklich an Absurdität nicht zu überbieten.
Die Kollegin Raudies tut mir jetzt schon leid, dass sie diese Äußerung ihrer Chefin nun irgendwie in einen vorzeigbaren Haushalts-antrag umsetzen muss.
Dazu kommen dann ja auch noch die Wünsche der Opposition für Mehrausgaben. Wenn man sich so anschaut, was die Opposition so alles verspricht, dann ist man schnell bei einem Antragsvolumen von 1 Mrd. Euro.
Dazu kann ich aber nur sagen: Dann mal los, liebe Opposition, machen sie ihren Job und zeigen sie Alternativen auf – nur bitte nicht mit solchen Luftbuchungen wie im Bundeshaushalt, sondern mit belastbaren Deckungsvorschlägen!
Auf dieser Basis können wir dann gerne über den Landeshaushalt 2025 weiter diskutieren. Heute gilt mein Dank unserer Landesregierung, die mit diesem Entwurf einen hervorragenden Job gemacht hat.
Herzlichen Dank und Glück auf!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel