| Nr. 426/12
Vollständige, sachliche Aufklärung ist notwendig!
Zur heutigen (27. September 2012) Sondersitzung des Sozialausschusses zum Fall des im Keller eingesperrten dreijährigen Kindes, erklärt die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Katja Rathje-Hoffmann:
„Wir sind zutiefst bestürzt über den Fall des eingesperrten dreijährigen Kindes in Bad Segeberg. So etwas darf nicht passieren. Damit die jetzt begangenen Fehler in Zukunft vermieden werden, muss der Fall von allen Beteiligten zügig und lückenlos aufgedeckt werden!“
Die seit Jahren vom Jugendamt betreuten Eltern hatten ihren dreijährigen Sohn in einer unbewohnten Kellerwohnung unter ihrer Erdgeschosswohnung eingesperrt.
„Die jetzt getroffene Festlegung auf eine externe Untersuchung durch den Kinderschutz-Experten Prof. Dr. Reinhart Wolff befürworte ich ausdrücklich“, so Rathje-Hoffmann weiter. „Ein externer Berater bringt etwas mehr Sachlichkeit in die noch sehr hitzige Debatte. Herr Wolff war bereits in mehreren ähnlichen Fällen als Fachgutachter tätig. Er hat damit neben der Fachkompetenz auch das notwendige Gespür für Fehler im System. Zur Aufklärung muss aber auch Landrätin Jutta Hartwieg (SPD) durch eine lückenloses Bereitstellen aller Fakten beitragen!“
Der Hauptausschuss des Kreises Segeberg hatte gestern einstimmig beschlossen, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt Prof. Dr. Reinhart Wolff als externer Fachgutachter beauftragt wird, um die Strukturen des Jugendamtes und die Abläufe im Fall des dreijährigen Kindes auf Mängel zu untersuchen.
„Dass Elternsein nicht immer einfach ist, das weiß nur zu gut, wer selbst Kinder hat. Deswegen haben wir heute in den Landtag einen Antrag eingereicht, der nach einem Jahr Bundeskinderschutzgesetz aufzeigen soll, welche durch das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz neu eingeführten Maßnahmen bereits funktionieren und in welchen Bereichen wir nachsteuern müssen, damit genau so etwas wie in Bad Segeberg nicht mehr passiert“, so Rathje-Hoffmann.
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Max Schmachtenberg
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