Veröffentlichungen von Ministerin Spoorendonk werfen neue Fragen auf; Landesregierung muss im Ausschuss Antworten liefern
Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP, Daniel Günther und Wolfgang Kubicki, sehen nach den gestrigen Veröffentlichungen von Justizministerin Anke Spoorendonk in Sachen Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft neue Fragen, die einer Klärung bedürfen. Die innenpolitischen Sprecher beider Fraktionen, Petra Nicolaisen und Ekkehard Klug, haben in einem Schreiben für die kommende Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses (Mittwoch, 5. Oktober 2016) einen Bericht der Landesregierung eingefordert.
„Zunächst einmal ist für mich klar, dass die Weitergabe des Schreibens der Ministerin an die Staatsanwaltschaft Ermittlungen anstoßen sollte. Dafür bedarf es keiner formellen Weisung. Wenn eine nachgeordnete Behörde einen solchen Brief gemailt bekommt, dann gehen da alle Lampen an. Das weiß jeder, der mal Regierungsverantwortung hatte“, so Günther.
Auch für den FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Kubicki war das Schreiben der Ministerin ausschlaggebend für die Ermittlungen. „Das Ministerium ist bis jetzt jede Erklärung schuldig geblieben, warum diese Unterlage weitergegeben wurde. Die Frage steht im Raum, welche Erwartungen das Ministerium diesbezüglich an die Staatsanwaltschaft hatte“, so Kubicki.
Beide Fraktionsvorsitzen stimmten darin überein, dass auch das heutige Schreiben des Ministerpräsidenten und die von diesem gelieferten Unterlagen diese Frage nicht beantworteten.
Neue Fragen werfe darüber hinaus die bereits gestern ebenfalls veröffentlichte Stellungnahme des ULD in diesem Fall auf. Die Datenschützer empfehlen unter anderem, bei der Redaktion Auskünfte über die Inhalt, Form und nach Möglichkeit auch Quelle des vorliegenden Dokumentes zu erfragen.
„Das hört sich sehr danach an, als ob auf dem Wege des Datenschutzes die Pressefreiheit ausgehebelt werden könnte. Wir wollen wissen, ob die Landesregierung diesen Empfehlungen gefolgt ist“, sagte Günther.
Auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sieht hier die Landesregierung in der Pflicht, sch zum Umgang mit dieser Empfehlung zu erklären.
Hier der Wortlaut des Schreibens von Petra Nicolaisen und Dr. Ekkehard Klug:
Anmeldung eines Tagesordnungspunktes
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
für die Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses am 05. Oktober 2016 bitten wir Sie, folgenden Punkt auf die Tagesordnung zu setzen:
Bericht der Landesregierung zu den aktuellen Vorgängen um mögliche Weisungen an die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf Ermittlungen gegen Abgeordnete und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landtages sowie über den Umgang mit Journalisten im Falle von Berichterstattungen über von der Landesregierung als Verschlusssache – oder stärker - eingestufte Dokumente.
Auch soll dabei auf die Frage eingegangen werden, ob sich die Landesregierung die im Schreiben des ULD vom 18. Juli 2016 (Az LD24-72.02/15.009) vorgenommene Bewertung der Datenschutzbehörde zu Eigen macht und die dort erteilten Ratschläge aufgegriffen hat.
Die Landesregierung möge bitte insbesondere zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
1. In welchen Fällen gibt das Ministerium grundsätzlich Schreiben der Ministerin an die Generalstaatsanwaltschaft weiter?
2. Wer trifft grundsätzlich die Entscheidung, ob Schreiben der Ministerin an die Generalstaatsanwaltschaft weitergegeben werden?
3. Wer hat im o.g. Fall entschieden, dass das Schreiben der Ministerin an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben wird?
4. Wann erhielt die Ministerin Kenntnis davon, dass ihr Schreiben an die Generalstaatsanwaltschaft gegeben wurde?
5. Haben die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen Kontakt mit Redaktionen aufgenommen, um zu verifizieren, welches Dokument der jeweiligen Redaktion konkret vorliegt?
5 a. Wenn ja, haben die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen gefragt, in welcher Form dieses Schreiben der Redaktion oder den Redaktionen vorliegt (geschwärzt??)?
6. Haben die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen gefragt, ob der Redaktion oder den Redaktionen personenbezogene Daten vorliegen?
7. Haben die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen bei der Redaktion oder den Redaktionen unter Bezugnahme auf Notwendigkeiten des Datenschutzes um Nennung der Quelle gebeten?
8. Haben die Landesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen hilfsweise das ULD gebeten, eine oder mehrere der in Punkt 1 bis 4 genannten Fragen zu stellen?
8 a. Wenn nein? Ist der Landesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden bekannt, ob das ULD aus eigenem Antrieb in dem der Bewertung des ULDs zugrunde liegenden Fall oder anderen Fällen bei der Redaktion oder den Redaktionen angerufen hat, um eine oder mehrere der in Punkt 1 bis 4 genannten Fragen zu stellen?
9. Sieht die Landesregierung angesichts der Stellungnahme des ULDs in diesem und/oder vergleichbaren Fällen einen Konflikt zwischen Datenschutz und Pressefreiheit? Wenn ja, wie gedenkt die Landesregierung diesen Konflikt aufzulösen?
Wir bitten darum, ein Mitglied der Landesregierung entsprechend zu laden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Nicolaisen Ekkehard Klug
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Eva Grimminger
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel