Steuern | | Nr. 126/20
Unternehmen und Selbstständigen unbürokratisch mit einer steuerfreien Rücklage helfen
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ole-Christopher Plambeck erklärt:
„Noch nie seit Gründung der Bundesrepublik hat die deutsche Wirtschaft so einen Einbruch ihrer Umsätze erlebt wie aktuell durch die Corona-Krise. Insbesondere kleine und mittlere, aber auch größere Unternehmen sind erheblich von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Viele dieser Unternehmen haben bis 2019 erfolgreich gewirtschaftet, Gewinne erzielt und Arbeitsplätze geschaffen.
Seit Beginn der Krise fehlen den Unternehmen von einen auf den anderen Tag wichtige Umsätze und damit dringend erforderliche Liquidität, denn die Kosten laufen weiter. Die Finanzämter können den Unternehmen bereits schon jetzt auf Antrag durch zinslose Steuerstundungen oder Herabsetzung der Steuervorauszahlungen helfen. Für das Jahr 2019 erstellen die Unternehmen, Selbständige und Vermieter derzeit ihre Steuererklärungen mit teilweise erheblichen Steuerzahlungen. Diese Steuern sind aber wichtige Liquiditätsmittel, die die Unternehmen jetzt in dieser Corona-Krise brauchen.
Deswegen unterstütze ich den Vorschlag der Steuerberaterkammer, eine steuerfreie Rücklage bis 300.000 Euro für durch Corona betroffene Unternehmen, Selbstständige oder Vermieter zu schaffen. Diese Rücklage soll den Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres mindern und auf die drei folgenden Jahre verteilt werden. Damit können auch die im Vorjahr geleisteten Steuervorauszahlungen an die Unternehmen zurückfließen bzw. Steuernachzahlungen in der derzeitigen Situation verhindert werden, um so für die dringend benötigte Liquidität in den Unternehmen sorgen.
Der Bund und die Länder diskutieren derzeit eine solche Lösung, die ich ausdrücklich im Sinne unserer Unternehmen unterstütze.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel