Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 433/10

Unerträgliche Doppelzüngigkeit der SPD bei der Küstenschutzabgabe

Als „unerträgliche Doppelzüngigkeit“ hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Äußerungen von SPD-Landtagsabgeordneten zur Küstenschutzabgabe in dieser Woche bezeichnet:

„Das Verhalten der SPD wird mit dem Begriff blanker Populismus noch sehr vorsichtig beschrieben. Denn in den Haushaltsanträgen der SPD findet sich anders als in ihren Presseerklärungen kein Wort zur Ablehnung einer Küstenschutzabgabe. Und noch in diesem Juli hat die SPD-Fraktion die Einführung einer Küstenschutzabgabe als „vernünftigen Vorschlag“ bezeichnet. (Seite 6 folgenden Dokumentes: (http://www.spd.ltsh.de/sites/default/files/hh-broschuere.pdf)

Am Dienstag dieser Woche hatte SPD-Fraktionschef Stegner die Küstenschutzabgabe in einer Presseerklärung abgelehnt. An Donnerstag wurden die nordfriesischen Landtagsabgeordneten Trauernicht und Sellier im Nordfriesland Tageblatt mit den Worten zitiert, die SPD könne dieser Abgabe nicht zustimmen.

Callsen; „Die SPD ist nicht nur aufgefordert, ihren plötzlichen Meinungsumschwung zu erklären. Sie muss auch erklären, wie die bisher in ihren Anträgen nicht erläuterte zusätzliche Lücke in Höhe von sechs Millionen Euro ab 2012 gedeckt werden soll. Denn immerhin hat die SPD der Schuldenbremse zugestimmt“, so Callsen abschließend.

Der fehlende Deckungsbetrag in den SPD-Vorschlägen beläuft sich nunmehr auf 125 Millionen im Doppelhaushalt 2011/12. Durch die Nichteinhaltung der Schuldenbremse würde Schleswig-Holstein darüber hinaus jedes Jahr 80 Millionen Euro Entschuldungshilfe des Bundes nicht erhalten.

Callsen abschließend: „285 Millionen zusätzliche Schulden bedeuten bei einem Zinsatz von 3,5 Prozent knapp 10 Millionen Euro Schuldzinsen zusätzlich für unsere Kinder. Und das wird dann soziale Politik genannt“.

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