Wolf | | Nr. 458/19
Überfällige „Waffengleichheit“ zwischen Artenschutz und Tierhaltung!
Für die CDU-Landtagsfraktion begrüßte der jagdpolitische Sprecher, Hauke Göttsch, die Initiative des Bunderegierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die noch am heutigen Tage erfolgen soll. Damit werde eine längst überfällige bundesweite Klarheit geschaffen.
„Tierschutz ist nicht länger teilbar. Dass dieser jetzt sowohl für den Artenschutz als auch gleichberechtigt für die Schafhalter gilt, kann im Interesse der Schafhalter, besonders an der Westküste, nur begrüßt werden. Damit wird in gewisser Weise „Waffengleichheit“ sichergestellt. Der Existenz von schafhaltenden Betrieben wird wieder eine Perspektive geboten. Auch das Jäger regelmäßig vorab vor einem Abschuss einbezogen werden sollen, kann nur begrüßt werden, denn hier liegt schließlich auch die Kenntnis über das Revier. Das Umweltministerium des Landes ist nun nicht länger an komplizierte und langwierige Beweisführungen gebunden und kann sicherer und schneller regulierend eingreifen. Ein Fall wie jüngst in Dithmarschen ist damit zukünftig wohl ausgeschlossen. All dies ist gut geeignet, um langfristig das Miteinander von Menschen, Wölfen und Weidetieren zu ermöglichen.
Mittelfristig bleibt es aber unser Ziel auch „wolfsfreie Zonen“, z.B. bei den Deichen an der Westküste, zu schaffen. Hierfür ist erforderlich, durch die EU die Wolfspopulation – aufgrund ihres inzwischen guten Erhaltungszustandes – aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie zu entlassen,“ so Göttsch.
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Max Schmachtenberg
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