Kommunen | | Nr. 287/24
TOP11: Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,
in der politischen Debatte und in den Beratungen der Fachausschüsse ob in den Kreistagen, in den Ratsversammlungen der Städte oder in den Vertretungen der Gemeinden eine gute Kommunikation muss gewährleistet sein.
Das persönliche, direkte Erleben der anderen Gremienmitglieder mit Gestik, Mimik, Bewegungen und Nebenbemerkungen ist dabei wichtig und kann nur in Präsenz von Angesicht zu Angesicht vollumfänglich stattfinden. Die Tagung in Präsenz bleibt immer unsere grundsätzliche Handlungsmaxime für die kommunalen Sitzungen. In der Notsituation der Pandemie aber waren Sitzungen in Präsenz plötzlich nicht mehr möglich. Und trotzdem mussten in den Kommunalvertretungen Beschlüsse gefasst werden und die kommunale Selbstverwaltung musste aufrecht gehalten werden.
Die Kommunen haben gezeigt, dass das mit digitaler Teilnahme an den Sitzungen funktionieren kann. Na klar ist eine Beratung mit Online-Teilnahme für Viele komplizierter und erfordert mehr Konzentration und es ist vor Allem mehr Disziplin in der Sitzung gefordert. Aber es ist ja nicht unmöglich. Inzwischen ist Vieles technisch möglich.
Auch ohne allumfassende Notsituation kann es für die einzelnen Kommunalvertreter ja individuelle Situationen geben, wodurch mal eine Teilnahme in Präsenz verhindert wird. Zum Beispiel bei Krankheit, bei zeitweise beruflicher Abwesenheit, bei einem Auslandssemester, bei Kinderbetreuung, bei Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger oder sei es bei Unwetterlagen.
Für all diese und weitere Situationen haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Lösung für die digitale Sitzungsteilnahme. Und eine weitere wichtige Wirkung hat die digitale Teilnahmemöglichkeit: Die Kommunen können ihre politische Praxis flexibler gestalten und das kommunale Ehrenamt wird zugleich zeitgemäßer sowie für viele Menschen attraktiver.
Die Kommunalvertreter brauchen alle Möglichkeiten, um ihre Mandate möglichst flexibel wahrnehmen zu können und die Kommunen brauchen flexible Mandatsträger.
Wir stärken das kommunale Ehrenamt und somit auch die kommunale Selbstverwaltung.
Die Kommunen sollen frei entscheiden können, ob und in welchem Rahmen sie ihren Kommunalvertretern eine digitale Sitzungsteilnahme ermöglichen.
Durch die Hauptsatzung können individuelle Regelungen zur digitalen Teilnahme getroffen werden: Für die Kommunalvertretung, für einzelne oder für alle Ausschüsse, für Beiräte oder generell für alle Sitzungen. Die Kommunen bleiben diesbezüglich in der Gestaltung ihrer Hauptsatzung frei.
Wir geben mit dem Gesetzentwurf keine weiteren Vorgaben.
Zum Beispiel auch nicht ob bei nicht möglicher Teilnahme im Sitzungsraum eventuell eine Nachweiserbringung gefordert wird oder ob eine Maximalzahl von digital Teilnehmenden bestimmt wird oder ob eine Mindestzahl von Mitgliedern oder ob der oder die Vorsitzende jeweils zustimmen muss oder ob irgendwelche weitere Regelungen getroffen werden.
Wir geben nur vor, dass die oder der Vorsitzende der jeweiligen Sitzung persönlich im Sitzungsraum anwesend sein muss und dass die technischen Möglichkeiten zur gegenseitigen Wahrnehmung gegeben sein müssen.
Nach 2 Jahren, wenn das dann erprobt und eingespielt ist, bekommen die einzelnen Vertreter sogar unabhängig von den Regelungen der Hauptsatzungen ein Recht auf digitale Teilnahme an den Sitzungen der Kommunalvertretungen; wobei aber auch dann die technische Möglichkeit gegeben sein muss.
Die technischen Möglichkeiten bleiben natürlich immer eine Bedingung und sind eine Herausforderung. Aber diese Herausforderung muss angenommen werden, wenn wir das kommunale Ehrenamt flexibler und attraktiver gestalten wollen.
Wir haben uns im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung viele Gedanken zu dem Gesetzentwurf gemacht und ich bitte um Unterstützung für die Modernisierung zur Organisation der kommunalen Selbstverwaltung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel