Grundsteuer | | Nr. 146/22
TOP 9: Grundsteuermodell wird verlässlich umgesetzt werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
es gibt bei diesem Gesetzentwurf der FDP ein Problem. Denn dieser kommt mindestens ein Jahr zu spät!
Morgen haben wir den 01. Juli und damit beginnt die Möglichkeit zur Abgabe der Erklärungen zur Grundsteuer.
Alle Beteiligten, insbesondere die Finanzverwaltung, die steuerberatenden Berufe, verschiedene Verbände und die Steuerpflichtigen haben sich in den letzten Monaten auf die Umsetzung der neuen Grundsteuer ab dem 01.01.2025 nach dem Bundesmodell vorbereitet.
Ich sage aber auch ganz deutlich: Glücklich ist keiner mit diesem Modell, denn das Modell von Olaf Scholz ist komplex und die Formulare vom Bund sind nicht gerade der Hit! Als CDU waren wir immer offen für alternative Modelle.
Aber! Jetzt! zu diesem Zeitpunkt, die Pferde zu wechseln, ist finanzpolitisches Harakiri.
Denn es wäre schlichtweg nicht rechtzeitig umsetzbar!
Es geht heute am 30.06.2022, ein Tag vor Beginn der Einreichung der Erklärungen, nicht mehr darum, ob das eine oder andere Modell auszuwählen ist. Diese Zeit hatten wir bereits. Denn es geht nun um die Umsetzung mit dem Stichtag des Hauptfeststellungszeitpunktes auf den 01.01.2022, damit unsere Kommunen ihre sichere Einnahmebasis von über 460 Mio. Euro ab dem 01.01.2025 nicht verlieren. Und wenn sie diese aufgrund des jetzigen Modellwechsels verlieren würden, wären wir als Land 1:1 regresspflichtig. Dieses Risiko können und dürfen wir nicht eingehen!
Das Risiko ist ernsthaft da. Denn für das Flächen-Faktormodell aus Hessen, was hier vorgeschlagen wird, bedarf es im Falle einer 1:1-Übernahme zeitlich eine Dauer von mindestens 1,5 Jahren und würde Kosten nach sich ziehen zwischen 25 Mio. Euro und 30 Mio. Euro zusätzlich. Wobei wir das Bundesmodell immer mit bezahlen müssen.
Zudem ist eine komplette Eigenprogrammierung nicht leistbar, das weiß auch die FDP. Und für das Andocken an das Hessenmodell müssen auch programmierarbeiten erfolgen, was nach einem Gesetzgebungsverfahren mit Anhörungen frühestens im Laufe des kommenden Jahres beginnen könnte.
Aber vor allem ist für die Umsetzung ein Punkt entscheidend, nämlich Umfang und Inhalt der Daten.
Und hier ergeben sich die ersten Probleme:
Bei Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken greift das Bundesmodell auf die Bruttogrundfläche zurück und das Hessenmodell auf die Nutzfläche. Das sind vollkommen unterschiedliche Daten. Ebenso unterschiedlich ist die Bodenrichtwertstruktur.
Soll heißen, die Aussage der FDP unter dem Punkt Kosten im Gesetzentwurf:
„Die dafür erforderlichen Daten werden im Rahmen der bereits angelaufenen und deutlich umfangreicheren Umsetzung des Bundesmodells ohnehin abgefragt und abgeglichen,“ ist schlichtweg falsch. Denn es werden zum Teil unterschiedliche Daten abgefragt.
Das bedeutet, es erfolgt ein irrer Aufwand, wozu ich auch sagen muss, dass müsste der FDP eigentlich alles bekannt sein, weil ihnen die gesamte Modelldiskussion bekannt ist. Und vor allem sind ihnen die Kosten und der Aufwand in der Verwaltung zu dem Thema bekannt.
Und es ist auch nicht die Regel, dass die Länderöffnungsklausel gezogen wird. 11 andere Bundesländer, wie z.B. Rheinland-Pfalz mit FDP-Beteiligung oder auch NRW mit der damaligen FDP-Beteiligung haben sich gegen den Gebrauch der Länderöffnungsklausel entschieden.
Ich empfehle allen Beteiligen, sich nun auf die Umsetzung zu konzentrieren und die nächsten Jahre dazu zu nutzen, sich die unterschiedlichen Modelle und ihre Auswirkungen und auch die kommenden Urteile anzusehen, auszuwerten und Schlüsse daraus zu ziehen und dann gegebenenfalls zum nächsten Hauptfeststellungszeitpunkt zu entscheiden.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel