Wohnraumschutzgesetz | | Nr. 163/23
TOP 8ff: Schwarz-Grün packt beim Thema Wohnraum weiter an!
Zur heutigen Plenardebatte zu den TOPs 8ff. erklärt der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann:
„Mit dem heute in den Landtag eingebrachten Wohnraumschutzgesetz setzen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Hiermit geben wir den Kommunen in unserem Land die Möglichkeit aktiv gegen massive Missstände vorzugehen. Denn klar ist, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, ob und wie das Problem anzupacken ist. Damit wird eine zweite Ebene an Maßnahmen in Ergänzungen zu den Maßnahmen des Mietrechts geschaffen.
Die in der Vergangenheit vorgelegten pauschalen landesweiten Einschränkungen lehnen wir mit dem vorgelegten Gesetzentwurf strikt ab und schaffen ein praxistaugliches und anwenderfreundliches Gesetz. Die Menschen vor Ort wissen nämlich am besten, ob zusätzliche Maßnahmen zum weiteren Schutz des Wohnraums oder zum Thema Zweckentfremdung notwendig sind. Mit dem Bündel aus Maßnahmen vom Wohnraumschutz über die Kappungsgrenzen-Verordnung bis hin zur Summe von 1,2 Milliarden Euro an Wohnraumförderung in den kommenden Jahren macht sich Schleswig-Holstein stark für bezahlbares Wohnen!
Und nicht nur neuer Wohnraum steht in unserem Fokus. Unsere Koalition im Land sorgt ebenso dafür, dass die Bestände im Land effizient und energetisch saniert werden. Dies schließt das Wohnen unserer Nachwuchskräfte ein: Mit 22 Millionen Euro allein aus Schleswig-Holstein investieren wir in die Modernisierung und den Neubau von Wohnraum für Studierende und Auszubildende. Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwiefern auch Wohnraum für Freiwilligendienstleistende geschaffen werden kann.
Mit diesen Maßnahmen entwickelt das Land seine verlässliche Förderkulisse für den Wohnbau sowie die Sanierung dieser weiter. Das Förderchaos, welches der Bund mit dem radikalen Umbruch der Förderkulisse Anfang 2022 losgetreten hat, wirkt allerdings weiter nach. Die Folgen der deutlichen Kürzung der KfW-Neubauförderung von 10 auf knapp 1 Milliarde Euro, sind immer noch zu spüren. Im Zusammenspiel mit den deutlich zu langen Bearbeitungszeiten für Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden beim BAFA sorgt der Bund für massive Herausforderungen für den Wohnungsmarkt.
Darüber hinaus müssen wir uns bewusst machen, dass es für die Lösung des Themas neben einer konstanten Förderkulisse auch eine deutliche Vereinfachung unseres Baurechts braucht. Wir müssen den gordischen Knoten steigender Baukosten durch immer weiter steigende Baustandards durchschlagen. Das muss das Ziel aller sein die ein ernsthaftes Interesse am Bau von mehr bezahlbarem Wohnraum in unserem Land haben. Schleswig-Holstein hat diesen Prozess mit der Vereinfachung des Landesbauordnung begonnen. Nicht nur deshalb lautet das Signal an den Bund: Schleswig-Holstein liefert! Nun ist auch die Bundesregierung an der Reihe, um zu zeigen, dass sie die Lage auf dem Wohnungsmarkt gemeinsam lösen möchte.“
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel