Finanzausgleichsgesetz | | Nr. 162/20
TOP 8: bedarfsgerechte und gerichtsfeste Weiterentwicklung
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst möchte ich festhalten, dass es richtig war, das aktuelle Finanzausgleichsgesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Eine Umschichtung der Mittel aus dem ländlichen Raum in die kreisfreien Städte aus rein politischen Gründen. Ohne wirkliche Bedarfsanalyse. Das kann nicht mit der Verfassung in Einklang stehen. Trotzdem wurde es seinerzeit mit dem SPD-Gesetz so gemacht. Es war somit nicht nur richtig, sondern zwingend notwendig, dieses Gesetz vom Landesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Und das Ergebnis war klar: Das Gericht gab der Normenkontrollklage von CDU, FDP und Piraten im Januar 2017 Recht. Schleswig-Holstein hat ein teilweise verfassungswidriges Finanzausgleichsgesetz, welches zwingend zum 01.01.2021 geändert werden muss!
Und das packen wir an!
Mit einem aufwendigen Gutachten wurden, wie es das Gericht verlangt hat, die Bedarfe der kommunalen Ebene, aber auch der Landesebene genau untersucht. Als Basis hierfür diente der Zeitraum von 2008 bis 2016. Im Ergebnis lagen über alle Aufgabenbereiche verteilt die Normbedarfe bei der kommunalen Familie um ca. 13,7 % und beim Land um ca. 14,5 % über den IST-Zuschussbedarfen. Bedeutet im Klartext: Beiden Ebenen fehlt Geld.
Im vergangenen Jahr haben sich Landesregierung und Kommunen dann auf einen vertikalen Verteilungsmaßstab verständigt, in dessen Rahmen das Land bis 2024 mehr Mittel zur Verfügung stellen wird. Dementsprechend wird die Ausgleichsmasse im Jahr 2021 um 54 Millionen Euro und in den Jahren 2022, 2023 und 2024 um jeweils weitere 5 Millionen Euro aufgestockt. In Summe steht damit im Jahr 2024 ein Aufwuchs in Höhe von 69 Millionen Euro zu Buche. Darüber hinaus wird das Land den Kommunen 5 Millionen Euro zusätzlich für den Öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung stellen. Dieser Betrag soll außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs laufen und mit 1,8 % dynamisiert werden.
Damit stellt das Land sogar mehr Mittel zur Verfügung, als es das nach dem Gutachten machen müsste.
Politisch ist für uns wichtig, dass wir am Ende die sogenannte perfekte Symmetrie zwischen Land und Kommunen hinbekommen. Dabei ist klar, dass sich die Bedarfe im Laufe der Zeit sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung verschieben können. Es ist also wichtig, regelmäßig zu untersuchen, wo wir stehen und wer welche Bedarfe hat. Die erste Regelüberprüfung ist für 2024 vorgesehen.
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich sagen, dass wir dieses Gesetz unabhängig von Corona betrachten müssen. Dafür gibt es vor allem zwei gute Gründe. Zum einen wollen wir endlich eine objektive systemische Einstellung hinbekommen und zum anderen können wir bis zum Ende des Jahres gar nicht seriös sagen, was diese Krise das Land oder die Kommunen tatsächlich gekostet hat bzw. wer kurz-, mittel- und langfristig mit welchen Ausfällen zu rechnen hat.
Bei diesem Gesetz geht es um die Einführung eines guten, belastbaren Systems der Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen, aber auch zwischen den Kommunen untereinander.
Damit komme ich zum zweiten Part, nämlich der horizontalen Verteilung. Hier hätte ich mir gewünscht, dass es einen geeinten Vorschlag aus der kommunalen Familie gegeben hätte. Dieser kam aber nicht. Und daran sieht man, wie schwer eine Verteilung ist, die alle unterschiedlichen Interessen angemessen berücksichtigt. Der Kreis Segeberg funktioniert anders als der Kreis Nordfriesland oder die Stadt Lübeck. Die Stadt Bad Segeberg sieht sich anderen Herausforderungen gegenüber als die Gemeinde Stuvenborn oder die Stadt Norderstedt.
Deswegen enthält der vorliegende Gesetzentwurf einige wichtige Grundeinstellungen, die es so vorher nicht gab, die aber entscheidend für eine gerechte Mittelverteilung sind.
Eines vorab: Es wird weiterhin drei Teilschlüsselmassen geben, obwohl der Gutachter nur zwei vorsieht. Der Gutachter hat vorgeschlagen, Gemeinden und zentrale Orte in eine Teilmasse zu verschmelzen. Das halten wir für falsch. Denn die Struktur Schleswig-Holsteins mit seinen 1.106 Kommunen benötigt starke zentrale Orte, die für ihr Umland bestimmte Funktionen übernehmen. Auf diesem zentralörtlichen System ist Schleswig-Holstein aufgebaut. Darum ist das zentralörtliche System für uns als CDU nicht verhandelbar.
Das was wir als CDU ebenso immer gefordert haben findet nun endlich Eingang in den kommunalen Finanzausgleich. Die bedarfstreibenden Flächenlasten werden in Form des sogenannten Flächenfaktors künftig besonders berücksichtigt. Im Rahmen der Schlüsselzuweisungen werden 15% bzw. 6% der zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend der vorhandenen Kilometerzahl der Gemeinde- bzw. Kreisstraßen an die Gemeinden, die Kreise und die kreisfreien Städte verteilt. Diese Verteilung ist richtig, weil Kommunen oder Kreise mit einer großen Fläche mehr Aufwand mit der Aufrechterhaltung von beispielsweise der ärztlichen Versorgung, der Nahversorgung oder des ÖPNV haben. Mit dem Flächenfaktor wird dieser Bedarf nun endlich angemessen berücksichtigt.
Meine Damen und Herren,
bisher wurden die Schlüsselzuweisungen nach Einwohnerzahlen verteilt. Und zwar unabhängig davon, ob in einem Ort mehr junge Menschen oder eher ältere Menschen wohnen. Egal ob die Einwohnerinnen und Einwohner 1 Jahr oder 99 Jahre alt sind. Nun ist es aber so, dass unsere Kinder uns nicht nur lieb, sondern aufgrund von Krippe, Kita, Schule, usw. für eine Kommune auch teuer sind. Darum fließt die Altersgruppe der 0-18-Jährigen in Anlehnung an die Gutachtenergebnisse ebenfalls in besonderem Maße in die Verteilung der Schlüsselzuweisungen ein. Sie werden bei den Gemeinden mit einem Faktor von 1,5 und bei den Kreisen und kreisfreien Städte – unter Berücksichtigung der Soziallastenmesszahl – mit einem Faktor von 1,3 berücksichtigt.
Ein sensibles Thema bei den kommunalen Finanzen sind die Nivellierungssätze. Zukünftig werden hier die kreisfreien Städte miteinbezogen. Isoliert betrachtet würde das zu einer Steigerung führen, die so nicht gewollt ist. Darum sieht der Gesetzentwurf eine Dämpfung auf 90 Prozent der aktuellen gewogenen Durchschnittssätze vor. Das wird sicherlich ein Thema sein, welches insbesondere in der parlamentarischen Beratung genau betrachtet und ausführlich diskutiert werden muss. Eine Spirale nach oben darf es nicht geben.
Neben der Mittelverteilung über die Teilmassen wird es auch in Zukunft Vorwegabzüge geben. Ein Grundsatz sollte dabei meines Erachtens nach immer gelten: So viel Masse wie möglich und nur so viel Vorwegabzug wie nötig. Ganz so einfach ist das aber nicht, insbesondere wenn ein Interessensausgleich oder eine bestimmte Steuerung erfolgen soll.
Die bisherigen Vorwegabzüge für Theater und Orchester sowie zur Förderung des Büchereiwesens bleiben erhalten und sollen künftig sogar stärker aufwachsen, weil auch das Betreiben dieser wichtigen Kultureinrichtungen Jahr für Jahr teurer wird. So wird die vorgesehene Steigerungsrate in den Jahren 2021 und 2022 von 1,5 % um jeweils 1% angehoben. Ab dem Jahr 2023 wird eine Dynamisierung von 2,5 % festgeschrieben.
Der Vorwegabzug für die Förderung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen wird im Jahr 2021 auf 7,5 Mio. Euro erhöht und soll sich ebenfalls dynamisch mit einer jährlichen Steigerung von 2,5 % weiterentwickeln.
Ein weiterer Vorwegabzug in Höhe von 59 Mio. Euro soll die Kommunen bei der Bewältigung der Infrastrukturmaßnahmen unterstützen. Die sehr komplizierte Verteilung nach Steuerkraft wird durch eine Verteilung nach Einwohnerzahl inklusive Kinderbonus abgelöst. So haben auch weniger steuerstarke Kommunen eine Chance, mehr Mittel zu bekommen.
Kommunen mit einer Schwimmsportstätte sollen zukünftig mit einer Betriebskostenförderung unterstützt werden. Diese erfolgt über einen neuen Vorwegabzug i.H.v. 7,5 Mio. Euro. Ich hätte mir hier gewünscht, dass wir eine Investitionsförderung direkt durch das Land hinbekommen würden. Dies ist einer der wenigen Punkte, die von allen kommunalen Landesverbänden kritisch gesehen werden. Daher werden wir auch hierüber im parlamentarischen Verfahren reden müssen.
Ich finde, dass dieser Gesetzentwurf insgesamt gelungen ist und eine gute Beratungsgrundlage bildet. Trotzdem sollten wir das parlamentarische Verfahren für intensive Diskussionen und eine Anhörung nutzen. Ein großer Dank gilt der Fachabteilung im Innenministerium.
Wir wollen eine bedarfsgerechte und gerichtsfeste Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches.
Ich bitte um Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss und in den Finanzausschuss.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel