Nachtragshaushalt 2023 | | Nr. 435/23
TOP 7B: Nachtragshaushalt sichert die Ansiedlung von Northvolt verfassungskonform ab
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Präsidentin,
meine Damen und Herren,
bei der Förderung für die Ansiedlung der Batteriefabrik von Northvolt haben bislang alle Fraktionen in diesem Haus unisono betont, dass sie das Vorhaben unterstützen. Diese Unterstützung können wir heute gemeinsam mit einem einstimmigen Votum zum Zweiten Nachtragshaushalt zum Ausdruck bringen.
Die Kritik von FDP und SSW an der Gewährung einer Ansiedlungsförderung von 137 Millionen Euro durch das Land machte sich einzig und allein an der Finanzierung aus Notkreditmitteln fest – die von beiden Fraktionen als verfassungswidrig angesehen wurde. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und dem neuen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags wissen wir jetzt, dass kein Verstoß gegen die Verfassung vorliegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil festgestellt, dass „die notlagenbedingte Kreditaufnahme nicht allein auf die Beseitigung der unmittelbaren Folgen der Notlage beschränkt sein muss“ (Ziffer 136). Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt vor diesem Hintergrund zu dem Ergebnis, dass die „Subventionierung des Ansiedlungsvorhabens des Unternehmens Northvolt mit den Mitteln des Ukraine-Notkredites im Einklang mit der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein grundsätzlich möglich ist.“
Auch wenn diese Frage damit weitgehend geklärt sein dürfte und allenfalls noch die jeweilige Begründung strittig sein könnte – so spielt diese Frage für die Zustimmung zum heutigen Nachtragshaushalt jedoch überhaupt keine Rolle.
Heute geht es nämlich nicht um eine Entscheidung über Notkreditmittel, sondern heute geht es um eine Bürgschaft aus dem normalen Landeshaushalt, so wie wir in der Vergangenheit auch schon Schiffbauaufträge für die Werften bei uns im Land verbürgt haben.
Die verfassungsrechtliche Frage des Einsatzes von Notkreditmitteln ist deshalb überhaupt nicht berührt, weshalb ich wie gesagt von einer Zustimmung aller Fraktionen zu diesem Nachtragshaushalt ausgehe.
Bedanken möchte ich mich zuallererst bei unserer Landesregierung, die bei allen Fragen zur Ansiedlung von Northvolt immer schnell und entschlossen reagiert hat, so wie jetzt mit der Vorlage des Zweiten Nachtragshaushaltes.
Auch als Landtag haben wir gemerkt, wie wichtig es war, zunächst im September und dann erneut im November - nach dem Verfassungsgerichtsurteil - die klare Botschaft auszusenden, dass die Landesförderung nicht gefährdet ist.
Diese Klarheit war wichtig für das Unternehmen selbst, für die kommunalen Verantwortlichen in der Region, aber auch für die nicht ganz leichten Verhandlungen mit dem Bund über das gemeinsame Finanzierungspaket.
Der Dank dafür, dass dieses unter schwierigen Bedingungen am Ende gelungen ist, gilt vor allem Robert Habeck. Das kann man hier wirklich nur in aller Deutlichkeit sagen. Es war das Bundeswirtschaftsministerium, dass das Konzept für die Kombination aus Wandelanleihe und TCTF-Förderung entwickelt hat. Und es war ebenfalls das Bundes-wirtschaftsministerium, das eine Ausnahme-genehmigung von der Haushaltssperre des Bundesfinanzministeriums erwirkt hat, so dass der Förderbescheid des Bundes bereits übergeben werden konnte – was ich angesichts der ungeklärten Haushaltslage des Bundes geradezu sensationell finde!
Eine bessere Unterstützung für diese Ansiedlung kann man sich, glaube ich, nicht vorstellen, als sie Bund und Land hier gemeinsam auf die Beine gestellt haben.
Das zahlt sich aus, indem Northvolt im Vertrauen auf diese Zusagen bereits mit den bauvorbereitenden Arbeiten begonnen hat. Das wird hoffentlich mit der Genehmigung durch die EU-Kommission im Januar zum Abschluss gebracht, so dass dem Bau der Batteriefabrik dann nichts mehr im Wege steht und Schleswig-Holstein von der größten Industrieansiedlung seit Jahrzehnten profitieren wird.
Meine Damen und Herren, die zweite Herausforderung, der wir mit diesem Nachtragshaushalt begegnen, sind die Folgen der Ostseeflut. Auch hier hat die Landes-regierung schnell und entschlossen gehandelt. Mit dem Zweiten Nachtragshaushalts schaffen wir die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um die erforderlichen Wiederaufbau-maßnahmen möglichst zeitnah finanzieren zu können. Auch dieser Sachverhalt sollte die Zustimmung aller Fraktionen finden.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel