Kita-Förderung | | Nr. 425/23
TOP 7A+27+35: Umfassende Maßnahmen für unsere Kleinsten im Land
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einführung des Kindertagesförderungsgesetzes in Schleswig-Holstein haben wir es geschafft, die Familien zu entlasten, die Qualität zu definieren und zu verbessern. Frühkindliche Bildung und Betreuung spielt für uns eine entscheidende Rolle. Das macht sich vor allem an der Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich stark bemerkbar. Zwischen 2011 und 2022 stieg die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich um 75 Prozent auf rund 23.200 Fachkräfte im Land. Laut des Fachkräfte Radars für Kitas 2023 der Bertelsmann Studie steigt der Fachkräftebedarf in diesem Bereich stetig und ständig.
Der Fachkräftemangel ist beinahe in jeder Kita Realität. Vor allem im Bereich der U-3 -Kinderbetreuung sind die Steigerungen am deutlichsten zu bemerken. Laut Bertelsmann-Studie fehlen rund 9.500 Plätze in Schleswig-Holstein in diesem Bereich. Insgesamt werden nach dieser Studie an die 15.000 Betreuungsplätze für die U-3 und die Ü-3 Betreuung zusätzlich benötigt. Das bedeutet, dass wir rasch und effektiv etwas unternehmen müssen. Wir müssen also für mehr Fachkräfte und attraktivere Ausbildungs- und Arbeitsplätze sorgen.
Deswegen stärkt die Landesregierung die Praxis integrierte Ausbildung, die sog. PiA Ausbildung im sozialpädagogischen Bereich für mehr Fachkräfte in den Erziehungsberufen.
Denn gerade der Fachkräftemangel ist die größte Herausforderung in der Gesellschaft. Erfreulicherweise hat sich hier auch schon eine Menge getan und verbessert. Mit der Fachkräfte-Stärken-Strategie des Landes verbessern wir die Kindertagesbetreuung in unserem Land. Und das ist gut für die Kinder und die Chancengerechtigkeit und eine gute frühkindliche Bildung. Deswegen haben wir die Ausbildungskapazitäten deutlich gesteigert und haben landesweit insgesamt über 3.800 Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung (inkl. PiA).
Das Land stellt zusätzliche Gelder im aktuellen Haushalt zur Verfügung und fördert nun rund 800 statt 350 PiA Ausbildungsstellen anteilig. Erstmals werden nun auch etwa 242 SPA Ausbildungsstellen im PiA-System unterstützt. Ab 2023/24 sind in der PiA- Heilerziehungspflege 56 Schülerinnen und Schüler.
Das Land stellt dafür in diesem Jahr 5 Millionen Euro und im kommenden Jahr 10 Millionen Euro zu Verfügung. Dabei werden auch neue Ausbildungsstellen für pädagogische Lehrkräfte geschaffen und weitere Stellen für zusätzliche Lehrkräfte. Für mehr Fachkräfte im frühkindlichen Bereich also 21 zusätzliche Stellen und 14 zusätzliche Klassen auch im Rahmen der Fachkräfte-Stärken-Strategie. Für mehr Qualität vor Ort in der Kita, für die Kinder und bessere Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte.
Durch die anstehende Evaluation werden die tatsächlichen Kosten ermittelt, für mehr Klarheit und in welcher Höhe weitere finanzielle Mittel erforderlich sind. Für den Kita-Ausbau stehen insgesamt 90 Millionen Euro zur Verfügung, von denen bislang 73 Millionen Euro von den Kommunen abgerufen wurden. Das Land beteiligt sich weiterhin am Kita-Platz-Ausbau.
Zur Landesstrategie gehören auch niederschwellige Angebote und Maßnahmen, wie zum Beispiel der kurzfristige Einsatz von „Helfenden Händen“ oder der erleichterte Einstieg für Quereinsteiger/innen. Attraktiver wird es auch für langjährig beschäftigt SPAs im Aufstieg zur Gruppenleitung. Das Land stellt auch zusätzliche 100 FSJ-Plätze zur Verfügung. Kleinsteinrichtungen werden unterstützt und die Verfügungszeiten der pädagogischen Mitarbeiter/innen werden ausgeweitet. Geplant ist weiterhin die Ausweitung der „Helfenden Hände“ für alle Kitas zu ermöglichen.
Unser Kita-Gesetz begreift sich als lernendes System, das stetig und sorgfältig begleitet und evaluiert werden muss. Das ist die wichtige Aufgabe des Fachgremiums nach §56 des KitaG in der Evaluationsphase zum Übergangszeitraum.
Die Mitglieder dieses Gremiums sind:
- Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums
- Vertreterinnen und Vertreter des kommunalen Spitzenverbände
- Vertreterinnen und Vertreter der LAG der freien Wohlfahrtsverbände
- Vertreterinnen der Landeselternvertretungen der Kitas und der Kindertagespflege
Also die wichtigsten Akteurinnen und Akteure im Kitasystem.
Es freut uns besonders, dass Einvernehmen besteht, die gesetzlich festgelegte Evaluationsphase des Kitagesetzes und des Evaluationsberichts um vier Monate zu verlängern, vom 31. Dezember 2023 auf den 30. April 2024. Der Evaluationsbericht, erstellt durch einen externen Dienstleister, muss in dieser Zeit bis April ausgewertet und analysiert werden, um Empfehlungen und Schlussfolgerungen für die Übergangszeit ins Zielsystem zu erstellen. Im Laufe der Beratungen und Stellungnahmen der Anzuhörenden zu diesem Gesetz und im Besonderen zum vorgeschlagenen Ende des Übergangszeitraums und zum Eintritt in das Zielsystem gab es große Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Gesetzgeber und den wichtigsten Akteuren. Im Anhörungsprozess versicherten alle Beteiligten, dass bis zum Jahresende 2024 genügend Zeit bliebe, um angemessen am Beteiligungsprozess der Evaluationsergebnisse teilnehmen zu können.
Deswegen haben wir uns als Koalitionsfraktionen dazu entschieden, auf unsere geplante Verlängerung des Übergangszeitraums zu verzichten. Wir verzichten hier auf die ursprüngliche Gesetzesänderung. Zudem werden wir die noch offenen Anpassungen des SQKM und die Beträge für die Sachkosten um mehr als 2,5 Prozent erhöhen.Diese Erhöhung war bereits in der mittelfristigen Finanzplanung für kommendes Jahr enthalten. Und ich glaube, dass sich gegen diese Maßnahme kein Widerspruch erhebt.
Wir arbeiten weiterhin gemeinsam für ein gutes und akzeptiertes Kita-Gesetz.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel