Landeskrankenhausgesetz | | Nr. 140/24
TOP 7: Stärkung der medizinischen Forschung in Schleswig-Holstein – im Einklang mit dem Datenschutz
Die wissenschaftspolitische Sprecherin, Wiebke Zweig, begrüßt den heutigen Beschluss des Schleswig-holsteinischen Landtags, die Forschung mit Patientendaten zu verbessern:
„Der medizinischen Forschung soll zukünftig eine breitere Datenlage zur Verfügung stehen. Verbesserungen in der Grundlagenforschung bieten die Basis, um später auch bessere und maßgeschneiderte Therapien für die Patientinnen und Patienten zu entwickeln.“
Dr. Hermann Junghans, Sprecher für Datenschutz, fügt hinzu: „Die verbesserten Forschungsmöglichkeiten gehen dabei nicht zu Lasten des Datenschutzes. Durch die Anonymisierung der Daten werden die Interessen der Patienten weiterhin geschützt.“
Bislang ermöglichte § 38 Landeskrankenhausgesetz zwar theoretisch schon die Verarbeitung von Patientendaten für Forschungszwecke, forderte aber als Voraussetzung die Einwilligung nach vorheriger Aufklärung selbst dann, wenn es sich um anonymisierte Daten für statistische Zwecke handelte. Mit der nun vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderung können zukünftig alle Daten statistisch ausgewertet werden, wenn sie hinreichend anonymisiert werden.
„Die Bedingungen für die medizinische Forschung in Schleswig-Holstein werden so erheblich verbessert. Das stärkt unsere Wettbewerbsfähigkeit in einem wachsenden Gesundheitsmarkt“, ergänzt Zweig.
Beide betonen, dass mit der Gesetzesänderung auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz für die medizinische Forschung erleichtert wird und stellen abschließend fest: „Die heute beschlossenen Maßnahmen werden zu besseren Erkenntnissen und Behandlungsmöglichkeiten führen, die uns allen nützen werden.“
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Max Schmachtenberg
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