Menschen mit Behinderung | | Nr. 140/19
(TOP 6 und 7) Zwang löst keine Probleme
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
das Thema „Menschen mit Behinderungen“ bzw. „Inklusion“ ist in den Gemeinden, Städten, Ämtern und Kreisen nicht neu.
Ob Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden, barrierefreie Schulen, KiTas und Verwaltungen oder Klassenräume, die mit Akustikdecken und Teppichboden ausgestattet werden, damit Hörgeschädigte am Unterricht teilnehmen können.
Es wird viel getan vor Ort in den Städten und Gemeinden. Nicht nur weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern auch ein Herzensanliegen unserer kommunalen Ebene ist.
Und unbestritten: Es bleibt noch viel zu tun!
Aber Beauftragte auf kommunaler Ebene gibt es schon einige. Seniorenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte, Minderheitenbeauftragte. Mal verpflichtend, mal freiwillig.
Zurzeit läuft die Installation von Datenschutzbeauftragten auf kommunaler Ebene. Eine Pflichtaufgabe, die wir in unserer Amtsverwaltung wegen des Anforderungsprofils mit einem Volljuristen lösen werden.
Auch wenn in der Sache mit der kommunalen Ebene oft Einvernehmen besteht, bei der Frage der Umsetzung kommt es schnell zu Konfrontationen.
Zwang löst keine Probleme!
Das Antrag- und Rederecht in unseren kommunalen Vertretungen habe die vom Volk gewählten Vertreter.
Dieses Recht zu erweitern, ohne demokratische Legitimation, wirft verfassungsrechtliche Fragen auf.
Schon heute sind in den kommunalen Verwaltungen Inklusionsbeauftragte bestellt, entsprechend den Bestimmungen des SGB IX § 181.
Sollten die dann parallel arbeiten oder sich ergänzen oder kann es auch nur eine Person machen?
Es bleiben noch sehr viele Fragen offen, die in der Ausschussberatung erörtert werden müssen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel