Kita | | Nr. 320/24
TOP 6: Wir machen die Kitas verlässlicher!
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Danke an die Ministerin und ihr Team im Ministerium und an alle weiteren Beteiligten, die an dieser Gesetzesnovelle mitgearbeitet haben.
Unsere Aufgabe und unser Ziel ist, für Schleswig-Holstein eine faire, qualitativ hochwertige und bezahlbare Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Seit 2021 gibt es das neue Kindertagesförderungsgesetz. Und weil wir uns in der Auslegung und in der Kalkulation oft auf Annahmen und Schätzungen beziehen mussten, haben wir bewusst und verpflichtend eine Evaluation festgeschrieben.
Die Evaluationsergebnisse liegen seit Februar dieses Jahres vor. Entwicklungen traten ein, so wie sie prognostiziert worden sind und andere bewegten sich innerhalb der angenommenen Spanne. Aber Manches wurde auch nicht immer komplett mitgedacht und Überflüssiges konnte identifiziert werden.
Der finanzielle Rahmen wurde recht deutlich um 110 Millionen Euro überschritten. Diese Lücke muss nun gemeinsam geschlossen werden. Auch ohne die Eltern mehr zu belasten. Wir haben uns entschieden! Wir lassen keine Erhöhung der Elternbeiträge zu! Denn das ist ein großer Wunsch der Eltern.
Trotz der angespannten Haushaltslage - Die Elternbeiträge bleiben stabil!
Wir machen zugleich die Kitas verlässlicher und entsprechen dem Wunsch der Kommunen und der Träger, dass das jetzige Übergangssystem zum Zielsystem ab 2025 wird. Wir stärken und werten die Kindertagespflege bei uns im Land deutlich auf. Wir schaffen erstmalig mit einer passgenauen Vertretungsregelung mehr Verlässlichkeit. Außerdem erhöhen wir die Sachaufwandspauschale und den Anerkennungsbetrag für die Tagespflegepersonen.
Zudem werden wir auf eine neue und komplizierte Regelung der Essenbeiträge verzichten und es bei der alten und bewährten Regelung belassen. Die künftige gesetzlich festgelegte Lohnfortzahlungsregelung ist ein Novum für die Kindertagespflege für die als selbständig geltende Tagesmutter oder den Tagesvater. Zudem gibt es künftig einen Fortbildungsbonus in der Kindertagespflege und dafür entsprechende Verfügungszeiten.
Die sehr umfangreiche schriftliche und mündliche Anhörung zum Kita-Gesetz hat auch ergeben, dass es deutlichere Hinweise und Verweise auf den Kinderschutz entsprechend den Vorgaben des SGB VIII geben muss. Auch das ändern wir. Die Belange und Empfehlungen zum Datenschutz wurden aufgenommen und entsprechend umgesetzt.
Erfreulich ist auch der künftige Neubauzuschlag, der sich nach den geltenden Abschreibungsregelungen berechnet. Und um die Verlässlichkeit in der Betreuung zu stärken, werden wir den Anstellungsschlüssel in den Kitas einführen. Dessen Rahmen spiegelt das bisherige geltende gute Qualitätsniveau wider.
Gleichzeitig bietet dieses System eine bessere Praxistauglichkeit und Flexibilität. Der Betreuungs- und Bildungsauftrag der Kitas wird auf dem gleichen Niveau wie bisher umgesetzt. Das gilt selbstverständlich auch analog für das Fachkraft - Kind – Verhältnis und für die besseren Verfügungs- und Leitungsfreistellungszeiten.
Kernpunkte des neuen Anstellungsschlüssels sind: Der flexible Personaleinsatz, das Personalbudget, die Mindestpersonalausstattung und die Mindestanwesenheitspflicht. Das oberste Ziel ist weiterhin, Gruppenschließungen möglichst zu vermeiden! Die bisherigen Regelungen führten zum Beispiel dazu, dass nachmittags vier Fachkräfte nur sechs Kinder betreuten und beaufsichtigten. So etwas sollte der Vergangenheit angehören.
Die Kitas entscheiden künftig selbst, wie das Fachpersonal eingesetzt werden soll. Zudem erleichtern wir den Einsatz von pädagogischem Hilfspersonal, zum Beispiel indem Helfenden Händen oder geeignete Quereinsteigerinnen in den Kitas einfacher eingesetzt werden können. Eine zentrale Forderung war nach wie vor der Abbau von unnötiger Bürokratie, Nachweispflichten und Dokumentationen.
Künftig entfallen diverse Meldungen an die Aufsichtsbehörden der Kreise und Kreisfreien Städten. Die von vielen gefürchteten Rückforderungen entfallen ebenfalls - durch mehr Vertrauen. Nur bei konkreten Verdachtsfällen kann künftig anlassbezogen durch die Fachaufsicht überprüft werden. Und zum Schluss möchte ich noch erwähnen, dass wir in einem regelmäßigen und zweijährigen Monitoring-Verfahren den passgenauen Mitteleinsatz überprüfen und auswerten wollen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel