Straßenausbaubeiträge | | Nr. 146/22
TOP 5: Volle Flexibilität bei den Straßenbaubeiträgen
Es gilt das gesprochene Wort!
Meine Damen und Herren,
ich möchte einmal daran erinnern, wo wir beim Thema Erhebung von Straßenbaubeiträgen herkommen. In der 18. Wahlperiode wurde die Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen beschlossen. Mit Beteiligung von SPD und SSW. Gerade die SPD hatte sich für eine Zwang zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt und diese auch beschlossen. In der 19. Wahlperiode hat die Jamaika-Koalition die Pflicht zur Erhebung wieder aufgehoben. Und damit ein sicheres Wahlrecht für die Kommunen geschaffen. Und nicht nur das: Über das FAG werden den Kommunen 68 Mio. Euro Infrastrukturmittel bereitgestellt, sodass mittlerweile ein sehr großer Teil der Kommunen keine Beiträge mehr hebt.
Und Anfang dieses Jahres wurde weitere Flexibilität für die Kommunen bei den Straßenbaubeiträgen beschlossen, in dem wir die Eigenbeteiligung bei der Erhebung ermöglichen.
Seit dieser Änderung besteht volle Flexibilität vor Ort. Denn die Kommunen entscheiden, ob sie überhaupt Straßenbaubeiträge erheben und wenn ja in welchem Umfang und auch, in wieweit sie sich selbst beteiligen.
Meine Damen und Herren, mehr Flexibilität geht nicht und stärkt die kommunale Selbstverwaltung!
Denn jede Kommune und jede Gegebenheit vor Ort ist unterschiedlich. Dort wo es ggf. erforderlich ist, kann eine Kommune auch Beiträge erheben.
Aber ich wiederhole nochmal:
Es ist richtig, dass bereits in der letzten Legislaturperiode die Pflicht zur Erhebung der Straßenbaubeiträge abgeschafft wurde.
Es ist richtig, dass die Beitragserhebung noch weiter für die Kommunen flexibilisiert wurde.
Es ist richtig, dass die Kommunen massiv über dem Infrastruktur-Topf mit 68 Mio. Euro im kommunalen Finanzausgleich unterstützt werden.
Und, es ist notwendig und daran möchte ich erinnern, dass wir die Haushaltslage von Land und Kommunen im Blick behalten müssen.
Denn dieser Gesetzentwurf löst unmittelbare Konnexität aus und die Kommunen werden eingeladen, die Straßenbaurechnungen direkt an das Land weiterzureichen. Diese finanzielle Auswirkung findet bei den Antragsstellern leider keinerlei Erwähnung!
Aber lassen sich uns gerne im Ausschuss darüber diskutieren.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel