Landesblindengeld | | Nr. 230/22
TOP 38: Ein Nachteilsausgleich ist wichtig und sinnvoll
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht sehen zu können – für die meisten sehenden Menschen ist das eine schlimme Vorstellung. Schließlich leben wir in einer visuell geprägten Welt. Die Welt ist für Sehende gemacht.
Was aber heißt es, blind zu sein? Wie kommen Blinde und Sehbehinderte im Alltag, im Haushalt, beim Einkaufen, im Verkehr oder auf der Arbeit zurecht? Wie erschließen sie sich die Welt, auf welche Hindernisse stoßen sie, welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Das alles sind Fragen, mit denen sich auch Sehende ruhig einmal auseinandersetzen sollten, um sich in die Lage von blinden und sehbehinderten Menschen hineinversetzen zu können.
Finanzielle Hilfen, wie z.B. das Landesblindengeld als sogenannter Nachteilsausgleich sollen Mehrausgaben ausgleichen, die bei blinden und sehbehinderten Menschen aufgrund ihrer Behinderung entstehen. Blinde Menschen müssen stetig lernen, in der Welt zurechtzukommen, ohne zu sehen. Dazu benutzen sie Hilfsmittel, wie den weißen Stock oder Blindenhunde, Vorlesegeräte und sprechende Uhren, aber auch den Computer und die Blindenschrift. Auch dafür ist ein Nachteilsausgleich wichtig und sinnvoll.
Auch das Sehbehindertengeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Mehrausgaben ausgleichen soll, die aufgrund der Behinderung entstehen. Sehbehindertengeld wird hochgradig seheingeschränkten Menschen bislang ebenso nach Länderrecht gewährt – in sieben Bundesländern ist das bislang der Fall.
Sowohl bei dem Landesblindengeld als auch bei dem Sehbehindertengeld ist die Höhe der Unterstützung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Leistungen, die die betreffenden Menschen diesbezüglich erhalten, werden angerechnet. Es ist daher in diesem Zusammenhang wichtig, darauf zu achten, dass Doppelfinanzierungen grundsätzlich vermieden werden.
Zum anderen wäre es begrüßenswert, für Blinde und Sehbehinderte bundesweit einheitliche Regelungen für den finanziellen Nachteilsausgleich zu gewähren. Wir bitten die Landesregierung daher darum, sich auf Bundesebene für einen Nachteilsausgleich für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einzusetzen. Damit könnten für alle betroffenen Menschen bundesweit gleiche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Bis dahin werden wir prüfen, inwiefern eine Erhöhung des Landesblindengeldes in Schleswig-Holstein möglich ist. Und lassen Sie mich noch eines sagen: Ich ziehe meinen Hut davor, wie blinde und sehbehinderte Menschen ihren Alltag meistern.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag – vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel