Polizei | | Nr. 180/23
TOP 37: Wir brauchen eine Zahlungspflicht bei Polizeieinsätzen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im Dezember des vergangenen Jahres haben wir in diesem hohen Hause über die Aktionen der sogenannten „Letzten Generation“ debattiert. Damals ging es insbesondere um das Beschädigen von Kunstwerken. Und schon damals habe ich gewarnt, dass die Protestaktionen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Akzeptanz des Klimaschutzes gefährden. Und ich muss feststellen, dass dies genauso gekommen ist. Die Proteste haben sich verschärft, manch einer spricht sogar von radikalisiert und die Verunsicherung in der Gesellschaft hat zugenommen. Ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn eine kleine Gruppe für sich in Anspruch nimmt, eine ganze Stadt, wie etwa Berlin lahm legen zu wollen. So etwas dürfen wir nicht zu lassen. Der Staat muss hier konsequent handeln.
Bevor ich hierauf näher eingehe, lassen Sie mich zunächst festhalten: Die CDU-Landtagsfraktion steht für die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und für den Kampf gegen den Klimawandel. Dies ist Teil unserer DNA. Was uns aber unterscheidet, ist die Tatsache, dass wir bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen die gesamte Gesellschaft mitnehmen und nicht die Spaltung vorantreiben wollen.
Spalten, meine Damen und Herren, tut die sogenannte Letzte Generation. Die Aktionen dieser Gruppierung unter dem Deckmantel des Klimaschutzes führen zu Spannungen und Spaltungen in der Gesellschaft, welche die Debatte und die Umsetzung der Klimaziele in den Hintergrund treten lassen und die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen nicht erhöhen. Das kann nicht in unserem Interesse sein.
Zweifelsohne steht es jedem zu, für seine persönlichen Interessen oder für übergeordnete Anliegen zu demonstrieren oder auch zu prototestieren. Die Wahrnehmung des Rechts auf Versammlungsfreiheit, im Einzelfall auch auf störende Art und Weise aber gleichzeitig unter Berücksichtigung unseres auf Grundlage des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsrahmens, ist Teil unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Die Aktionen der Mitglieder der Letzten Generationen brechen aber mit diesem gesellschaftlichen Konsens und mit der für Versammlungen geltenden Rechtslage. Durch die Blockade von wichtigen Verkehrsknotenpunkten wird die öffentliche Sicherheit gefährdet und die Freiheiten Dritter rechtswidrig einschränkt.
Wir können froh sein, dass es in Schleswig-Holstein bisher nur sechs Aktionen gab, bei denen sich Demonstranten auf den Straßen festklebten und dadurch den Straßenverkehr behinderten. Unsere Polizei hat in allen Fällen schnell, besonnen und verhältnismäßig reagiert und konnte die rechtswidrigen Störungen des Straßenverkehrs schnell beseitigen. Dafür danke ich unserer Landespolizei ausdrücklich.
Nun hat die FDP in ihrem heutigen Antrag die Frage der Kostentragung aufgegriffen. Bisher ist es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht möglich, solche Einsätze den Beteiligten in Rechnung zu stellen. Das, meine Damen und Herren, ist bedauerlich, und ich halte es ausdrücklich für falsch. Und insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP sage ich Danke für den Antrag. Nur leider greift ihr Antrag zumindest in der Begründung zu kurz, da Sie sich auf die Gewahrsamnahme von Personen beziehen. Die Gewahrsamnahme wäre aber der zweite Schritt. Der erste Schritt ist die Entfernung der Person von der Fahrbahn und hier handelt es sich juristisch um die Anwendung von körperlichem Zwang. Für den unmittelbaren Zwang gegen Personen sieht das Landesrecht aber bisher keine Kostentragung durch den Betroffenen vor. Mir ist völlig klar, die Anwendung von unmittelbarem Zwang kommt im Polizeidienst täglich und in ganz unterschiedlicher Form vielfach vor. Jede einzelne dieser Handlungen mit einer Gebühr zu belegen, ist sicherlich schwierig und würde erheblichen Verwaltungsaufwand produzieren. Das ist nicht in unserem Sinne.
Aber wer, wie die letzte Generation, bewusst das Versammlungsrecht missbraucht, bewusst in die Freiheitsrechte Dritter eingreift, der sollte auch hier in Schleswig-Holstein, genauso wie in anderen Bundesländern, für den gesamten Polizeieinsatz bezahlen. Soweit ich weiß, arbeitet unsere Landesregierung bereits an einer Lösung. Da dies aber nicht ganz einfach ist, sollten wir das Thema im Innenausschuss noch einmal aufrufen.
Aus meiner Sicht sollte zudem darüber nachgedacht werden, ob neben dem Strafrecht und dem Inrechnungstellen von Polizeieinsätzen auch im Bereich der Ordnungswidrigkeitstatbestände nachgeschärft werden muss, um ausreichend konsequent gegen Blockaden unserer Infrastruktur vorgehen zu können. Ein Protest muss – wie ausgeführt – nicht bequem sein. Aber er darf nicht unser aller Zusammenleben in Frage stellen. Tut er es doch, sind wir verpflichtet als freiheitliche Gesellschaft darauf adäquat zu reagieren. Notwendigenfalls auch mit deutlich höheren Bußgeldern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
gestatten Sie mir zum Abschluss meiner Rede, zum Abschluss meiner letzten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag noch ein paar persönliche Worte. Sie alle haben sicherlich mitbekommen, dass ich am 02. April in meiner Heimatstadt Preetz zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wurde und das Amt Anfang Juni übernehmen werde. Hauptamtlicher Bürgermeister und Landtagsabgeordneter schließen sich bekanntlich aus und somit neigt sich meine Abgeordnetenzeit nach sechs Jahren dem Ende entgegen. Es waren sechs Jahre, die wie im Fluge vergangen sind. Ich blicke mit Dankbarkeit aber auch mit etwas Wehmut auf diese Zeit zurück. Es war eine aufregende Zeit mit vielen Höhen aber auch der einen oder anderen Tiefe. Aber es war mir stets eine Freude und Ehre unserem schönen Bundesland und seinen Menschen zu dienen. Nun bleibt mir nur noch, mich bei Ihnen für die gemeinsamen sechs Jahre zu bedanken. Vielen Dank für das gute Miteinander und dem angenehmen Umgang in diesem hohen Haus. Ich wünsche Ihnen und dem Land Schleswig-Holstein alles Gute, bleiben Sie gesund und bleiben Sie munter. Vielen Dank und machen Sie es gut.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel