Gewalt gegen Frauen | | Nr. 324/22
TOP 37+49: Gewalt gegen Frauen entschieden entgegentreten
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind uns einig, dass wir Frauen bestmöglich vor geschlechterspezifischer Gewalt schützen müssen.
Seit dem 1. Januar 2018 hat sich Deutschland zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verpflichtet und danach zu handeln. Hier geht es um Gleichstellung, öffentliches Bewusstsein, um Hilfsprogramme, um Schutz, um Justiz und innere Sicherheit und um öffentliches Bewusstsein.
Dunkelfeldstudien nach, haben in Schleswig-Holstein nach Angaben des LFSH, also quasi bei uns nebenan, in den letzten zwölf Monaten 12.180 Frauen sexualisierte Gewalt erlebt und im selben Zeitraum haben 36.640 Frauen häusliche Gewalt ertragen müssen. Mit schlimmen körperlichen und seelischen Folgen - und ganz zu schweigen - -mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen, wie zum Beispiel Arbeitsunfähigkeit und fehlende Unterhaltszahlungen. Das alles belastet mit den Auswirkungen und Folgen die Polizei, die Justiz, das Gesundheitssystem, die Privatwirtschaft und vieles mehr.
Wir haben vor, diese negativen Folgen strukturell zu bekämpfen. Wirksam zu bekämpfen! Mit einem Kompetenzzentrum gegen geschlechterspezifische Gewalt. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, deswegen müssen wir handeln.
Dazu bitten wir die Landesregierung ein tragfähiges Konzept dazu zu erarbeiten, das auch den landesweiten Ausbau eines Hochrisikomanagements beinhaltet. Unser gemeinsames Ziel ist es, die systematische Verringerung von Gewalt gegen Frauen wirkungsvoll zu erreichen.
Gemeinsam mit den Erfahrungen und dem Fachwissen von Expertinnen und Experten der Frauenhäuser, der Frauenfachberatungsstellen, den KiK-Koordinatorinnen, den Familiengerichten, den Männerberatungsstellen, der Landespolizei und weiteren Beteiligten, wollen wir Gewalt verhindern und Gewalt vorbeugen. Unser Ziel ist es, dass die Fachlichkeit all dieser und weiterer Institutionen gebündelt und zusammengeführt werden. Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt sind keine Privatsache! Im geplanten Kompetenzzentrum soll eine Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt werden.
Und besonders wichtig ist uns die Beratung der Landesregierung zur Fortführung des bedarfsgerechten Ausbaus der Hilfsangebote, vor allem die der Frauenhäuser und Frauenfacheinrichtungen.
Bereits in der vergangenen Wahlperiode stand diese Aufgabe im Vordergrund. Wir haben die jeweiligen Hilfsangebote deutlich finanziell gestärkt.
Von damals im Jahr 2017 5,6 Millionen Euro auf nunmehr 8,2 Millionen Euro in diesem Jahr für Frauenfacheinrichtungen. Schrittweise werden und müssen wir weiterhin die Hilfsangebote verbessern und an die erforderlichen Gegebenheiten anpassen. Auch in besonderen Krisen und Notlagen handeln wir. Aktuell mit dem 8-Punkte-Entlastungsprogramm des Landes zur Kompensation der enorm gestiegenen Energiepreise. Analog zur Bedarfsanalyse zu Frauenfacheinrichtungen werden die beiden Frauenhäuser in den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland schon hoffentlich sehr bald Realität sein. Unser pauschales Finanzierungssystem zur Frauenhausfinanzierung hat in der Bundesrepublik Vorbildcharakter.
Wir alle hoffen inständig, dass aus der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Berliner Ampel, dass sich der Bund künftig an der Regelfinanzierung beteiligt, Realität wird.
Eine ganz besondere Rolle spielt hier bei uns das erfolgreiche Projekt „Frauen_Wohnen“, für Frauen die nicht mehr auf einen so intensiven Schutz vom Frauenhaus angewiesen sind. Das Projekt werden wir natürlich fortsetzen.
Wir helfen den Frauen und deren Kindern für ein Leben ohne Gewalt, damit sich die Gewalt nicht mehr fortsetzen kann. Wir wollen und müssen die Ursachen bekämpfen.
Und das geht am besten mit dem geplanten Kompetenzzentrum gegen geschlechterspezifische Gewalt.
Herzlichen Dank.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel