Pflege | | Nr. 320/23
TOP 37: Individueller Verwaltungsaufwand muss bezahlt werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
die Fraktionen von SPD und SSW haben einen Antrag zur Abschaffung der Gebühren für die Berufsurkunden zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann und anderen Gesundheitsfachberufen eingebracht. Wir haben diesen Antrag geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Antrag ablehnen werden.
Ich möchte Ihnen erläutern, warum wir nicht zustimmen können:
Erstens: Betrachten wir das Argument des bürokratischen Aufwands für das Eintreiben der Gebühr in Höhe von 40 Euro.
Wir haben Recherchen durchgeführt und dabei festgestellt, dass die Prüfung der Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung im Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufsbildung, kurz SHIBB, keinen erheblichen Aufwand verursacht. Die Gebühr von 40 Euro, die von den Auszubildenden gezahlt und vom SHIBB erhoben wird, steht in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Aufwand.
Der derzeitige Weg, die Gebühren über die Pflegeschulen zu sammeln, kann bereits als bürokratiearm betrachtet werden. In der Regel müssen keine einzelnen Gebührenbescheide erstellt werden, was sich positiv auf die Kostenhöhe auswirkt.
Das SHIBB hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um dieses Verfahren kontinuierlich zu verbessern. Die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen hat gezeigt, dass es effektiv umsetzbar ist.
Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass in allen Bundesländern Gebühren für die Ausstellung der Berufsurkunde erhoben werden. Diese bewegen sich in der Preisspanne von 30 EUR bis 191 EUR. Bis auf ein Bundesland liegt die Gebühr sogar deutlich über 40 EUR. Dies zeigt, dass unsere Gebühr in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Regionen durchaus angemessen ist.
Zweitens: Spielen wir den Gedanken der Gebührenabschaffung einmal durch. Was würde ein Wegfall der Gebühr bedeuten?
Ein Wegfall dieser Gebühren würde bedeuten, dass diese Kosten aus Steuermitteln finanziert werden müssten. In einer Zeit, in der wir ohnehin vor großen finanziellen Herausforderungen stehen, sollten wir gut überlegen, ob dies der richtige Schritt ist.
Drittens: Die Fragestellung, warum es diese Gebühr überhaupt gibt, ist ebenfalls eine Betrachtung wert.
Verwaltungsgebühren sind die Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung, sprich eine Amtshandlung der Behörden. Sie dienen dazu, die Kosten für die Verwaltungstätigkeiten angemessen zu decken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass die bestehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro verhältnismäßig ist. Sie deckt den angemessenen Aufwand für die Prüfung der Voraussetzungen, verhindert eine zusätzliche finanzielle Belastung der Allgemeinheit und entspricht den branchenüblichen Gepflogenheiten. Darüber hinaus möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass den Arbeitgebern die Möglichkeit bleibt, diese Gebühr für ihre Auszubildenden zu übernehmen.
In Anbetracht dieser Fakten und unserer Überzeugung, dass die bestehende Verwaltungsgebühr von 40 Euro verhältnismäßig ist, schlagen wir vor, den Antrag auf Abschaffung der Gebühren abzulehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel