Frauenhäuser | | Nr. 43/23
TOP 33: Frauen und Kinder brauchen unseren besonderen Schutz
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Frauen und Kinder brauchen unseren besonderen Schutz. Denn sie sind in besonderer Art und Weise gefährdet, wenn es um
- Körperverletzungsdelikte geht,
- um sexuelle Gewalt,
- Nachstellung und dergleichen mehr.
Umfassender Schutz ist zwingend notwendig. Deswegen gibt es die Istanbul-Konvention des Europarats – und deswegen wurde dieses Abkommen 2018 in unser nationales, deutsches Recht überführt. Daraus ergibt sich für uns als Vertragsstaat die klare Verpflichtung,
- Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen
- die Diskriminierung von Frauen zu verhindern
- und die Rechte von Frauen zu stärken.
Es geht darum, eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt zu entwickeln, bei der die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen im Mittelpunkt stehen.
Erfreulicherweise heißt es dazu im Koalitionsvertrag der Bundesregierung auch: „Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen.“ Das Hilfesystem soll entsprechend bedarfsgerecht ausgebaut werden. Und: „Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung“, heißt es im Vertrag weiter.
Übrigens werden an dieser Stelle auch männliche Opfer von Partnerschaftsgewalt erwähnt, für die ebenfalls eine bedarfsgerechte Unterstützung und auch Zufluchtsräume finanziert werden sollen. Richtig ist aber auch, dass Frauen einen Anteil von über 80 Prozent ausmachen, wenn wir über Opfer von häuslicher Gewalt sprechen.
In unserem gemeinsamen Antrag geht es darum, den bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und die verlässliche Finanzierung jetzt von der Bundesregierung einzufordern.
Das Land Schleswig-Holstein sichert die Finanzierung von Frauenhäusern zum Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern seit über 25 Jahren ab. Bei der Fortsetzung dieser Absicherung ist es uns wichtig, dass alle gewaltbetroffenen Frauen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu einem Frauenhaus bekommen, auch wenn sie etwa aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen kommen.
In Deutschland ist jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Das sind insgesamt mehr als 12 Millionen Frauen. Alle 45 Minuten erleidet statistisch eine Frau in Deutschland eine gefährliche Körperverletzung durch ihren Partner. Und: Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-)Partnerin. In unserer Region hatten wir Bad Schwartau, Heide und Hamburg im vergangen Jahr Tötungsdelikte, Morde durch Partner oder ehemalige Partner zu beklagen.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein 16 Frauenhäuser mit insgesamt 362 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen, die vom Ministerium über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) gefördert. Wenn die Frauenhäuser Nordfriesland und Schleswig-Flensburg eröffnet werden, kommen wir auf insgesamt 386 Plätze, die FAG gefördert sind.
Unsere Frauenhäuser sind grundsätzlich immer stark ausgelastet und die freien Plätze sind rar. Immer wieder kommt die Rückmeldung, dass tagelang landesweit kein einziger Platz in ganz Schleswig-Holstein verfügbar ist.
In unserem Antrag machen wir klar, dass Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in allen Bundesländern (Zitat) „eine gesicherte, von der jeweiligen Belegung und den individuellen Leistungsansprüchen der Frauen unabhängige Finanzierung“ benötigen.
Deswegen brauchen wir eine deutschlandweite Pauschalfinanzierung, damit jede gewaltbetroffene Frau mit ihren Kindern - unabhängig von sozialrechtlichen Leistungsansprüchen - einen gleichberechtigten Zugang zu Schutz und Beratung erhalten kann. Und da, wo die Frauenhausfinanzierung bereits jetzt hervorragend aufgestellt ist, dürfen die Frauen künftig natürlich nicht schlechter gestellt werden.
Wir bitten die Landesregierung, sich entsprechend unseres gemeinsamen Antrags auf Bundesebene einzusetzen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel