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TOP 31: Fördermittel müssen Projekten dienen
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
liebe Kolleginnen, ich habe ihren Antrag zu Gender-Budgeting Kriterien bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme in Schleswig-Holstein etwas verwundert gelesen.
Verwundert deshalb, weil ich eine Aussage erwartet habe, dass in Schleswig-Holstein bei der Umsetzung der EU-Förderprogramme etwas kräftig schiefläuft und Sie deshalb hier im Plenum einen Antrag einreichen, um den Missstand im Landtag zu beraten.
Weder im Antrag noch in ihrer Rede finde ich konkrete Beispiele oder Anhaltspunkte, dass im Gender-Budgeting im Lande etwas aus dem Ruder läuft.
Der sehr allgemeine Hinweis, dass in anderen Bundesländern gleichstellungsorientierte Umsetzung von Fördermaßnahmen anders organisiert wird, ist mir an dieser Stelle etwas zu wenig. Im Ziel sind wir uns ja einig.
Mir scheint nur, dass Sie mit ihren hier gemachten umfangreichen Vorschlägen etwas unverhältnismäßig über das Ziel hinausschießen.
Wenn ich im Garten kleine Korrekturen an Beeten vornehmen möchte, reicht der Spaten und ich benötige nicht den großen Bagger.
Im Mittelpunkt von Fördermitteln müssen die Projekte stehen, die gefördert werden sollen. Und dann müssen dabei die gesellschaftlichen Aspekte berücksichtig werden. Nicht umgekehrt!
Lassen Sie uns also zunächst im Ausschuss klären, wie die Ministerien an dieser Stelle konkret arbeiten und welche Ergebnisse erzielt oder vielleicht nicht erzielt werden und danach entscheiden, ob Anpassungen erforderlich sind. Ich beantrage deshalb eine Überweisung federführend in den Finanzausschuss, mitberatend in den Wirtschafts- und Europaausschuss.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang die Empfehlung, die Website des Rings Christlich-Demokratischer Studenten anzuschauen. Die dortige Petition ist durchaus lesenswert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel