Versorgungsfonds | | Nr. 102/24
TOP 31: Die Versorgung der Beamten ist gesichert!
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,
Anfang März hatte die Landesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsklausur beschlossen, einen Konsolidierungspfad für den Landeshaushalt auf den Weg zu bringen. Der Handlungsbedarf liegt bei über einer Milliarde Euro. Diese Lücke soll strukturell bis 2030 geschlossen werden. Auf dem Weg dahin müssen neben den bereits beschlossenen 100 Millionen Euro pro Jahr, die weitergeführt werden, jedes Jahr weitere 200 Millionen Euro zusätzlich im Haushalt eingespart werden.
Natürlich kann eine Lücke von über einer Milliarde nicht sofort geschlossen werden. Es müssen ggf. Gesetze geändert, Verträge und Strukturen angepasst werden.
Daher ist es richtig, dass auf dem Weg zum Ziel einer geschlossenen Haushaltslücke auch angesparte Mittel vorübergehend verwendet werden.
Als echtes Sondervermögen, mit echtem Geld, kann der Versorgungsfonds dafür einen Beitrag leisten. Der Versorgungsfonds ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und hat zum Ziel, die Pensionslasten für den Haushalt abzufedern bzw. zu begrenzen. Seit 2018 sind mehr Mittel aus dem Haushalt dem Sondervermögen zugeführt worden, als bisher entnommen wurde. 2018 lag das Startkapital aus der ehemaligen Versorgungsrücklage bei 641 Millionen Euro. Heute liegen im Versorgungsfonds mehr als 1,1 Milliarden Euro.
Er wird aber nie die kompletten Pensionslasten von derzeit 1,5 Milliarden Euro übernehmen können, denn die werden nach wie vor aus dem laufenden Haushalt bezahlt.
Dabei möchte ich eines ganz klar festhalten:
Aufgrund der Maßnahme bekommt kein Versorgungsempfänger weniger Geld. Der Versorgungsfonds hat keine Außenwirkung, keine Auswirkung auf die Beamten, sondern eine reine Binnenwirkung auf den Haushalt.
Denn die Versorgung unserer Beamten ist im Besoldungsgesetz geregelt und durch das Grundgesetz und durch höchstrichterliche Rechtsprechung geschützt. Es ist daher schlichtweg falsch zu behaupten, dass durch diese Maßnahme irgendjemand weniger Geld bekommt!
Der Versorgungsfonds hat nach wie vor eine wichtige und richtige Aufgabe, die auch bleiben soll!
Als Koalition ist es uns daher wichtig und das haben wir auch in unserem Antrag so festgehalten, dass wir die Entnahmen aus dem Versorgungsfonds nur beschließen, soweit sie im Rahmen der notwendigen Konsolidierung des Landeshaushalts erforderlich sind. Nach erfolgter Konsolidierung muss der Versorgungsfonds wieder aufgefüllt werden. Neben der bisherigen Möglichkeit der Zuführung können seit unserem Beschluss von gestern ggf. auch Haushaltsüberschüsse zum Auffüllen verwendet werden.
Der FDP-Antrag zum Versorgungsfonds ist aber mal wieder ein typischer Antrag der FDP, im dem nur gesagt, was alles nicht geht. Aber eine echte Alternative, bleiben sie mal wieder schuldig.
Die FDP scheut sich, wie immer, echte Lösungsvorschläge zur Haushaltskonsolidierung beizutragen und vorzuschlagen, wie denn sonst der Weg zur Haushaltskonsolidierung in vernünftigen Schritten erfolgen kann. Das Entscheidende ist nämlich, dass wir in Schleswig-Holstein einen konsequenten Konsolidierungspfad beschreiten werden, um am Ende eine schwarzen null zu erreichen.
Das ist auch im Sinne unserer Beamten.
Vielen Dank.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel