Beteiligung | | Nr. 125/22
TOP 3 ff.: Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigen
Die Rede wurde zu Protokoll vergeben!
Sehr geehrter Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kinder und Jugendliche sind in diesem Parlament nicht vertreten. Alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner, die unter 21 Jahren sind, haben diesen Landtag - haben uns - nicht gewählt. Und das gilt nicht nur für uns im Landtag, sondern genauso für unsere kommunalen Vertretungen. Gerade deshalb haben wir eine besondere Verpflichtung die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders zu berücksichtigen.
Ich habe selber den Weg in die Politik über Jugendbeteiligung gefunden. In der 7. Klassen bin ich zum Klassensprecher gewählt worden und durfte mich in der Schülervertretung engagieren. Die Drittelparität in unseren Schulkonferenzen führt dazu, dass ich als Schüler gleichberechtigt mit Eltern und Lehrkräften Entscheidungen für die Schulen treffen durfte. Auch als wir einen neuen Schulleiter gewählt haben. Dabei wurde ich nicht nur beteiligt, sondern durfte auch konkret mitentscheiden. Das ist ein sehr wichtiger Unterschied. Später habe ich mich in der Landesschülervertretung engagiert und über dieses Engagement Landespolitik kennengelernt über diesen Weg bin ich in die Junge Union, in die CDU und schließlich hier in den Landtag gekommen.
Warum erzähle ich das? Weil es aus meiner Sicht zwei wichtige Ziele in der Jugendbeteiligung gibt. Zum einen wollen wir Ideen, Meinungen und Anregungen von Kindern und Jugendlichen ernstnehmen und daraus etwas lernen und unsere Politik daran anpassen. Zum anderen dient Jugendbeteiligung aber auch immer der politischen Bildung und ist ein Weg um junge Menschen zu Engagement in unserer Gesellschaft zu motivieren. Und das gelingt umso besser, wenn es positive Erfahrungen mit Jugendbeteiligung gibt.
Wir haben heute schon in Schleswig-Holstein gute Strukturen. Der Bericht der Landesregierung zeigt es. Die Drittelparität in der Schulkonferenz ist ein gutes Beispiel dafür. Das gibt es nicht in allen Bundesländern. Aber wenn wir über den §47f – Jugendbeteiligung in Kommunen - sprechen, gibt es noch Luft nach oben. Einige Kommunen kümmern sich mit Jugendbeiräten beispielhaft um dieses Thema. Aber vielleicht ist für einige Kinder und Jugendliche ein formales Gremium nicht der richtige Weg. Da brauchen wir ein projektorientiertes Vorgehen. Und leider gibt es immer noch Kommunen, die sich nicht ausreichend um dieses Thema kümmern. Deshalb glaube ich, dass wir auch von Landesebene noch stärkere Vorgaben für Jugendbeteiligung machen müssen. Wir brauchen Standards und müssen gute Projekte auf möglichst alle Kommunen übertragen.
Das Gleiche gilt aber auch für die Landeseben. Wir haben zwar mit Jugend im Landtag ein gutes Planspiel, bei dem Jugendliche unsere Arbeit im Parlament kennenlernen können. Aber wir haben keine legitimierte Kinder- und Jugendvertretung auf Landesebene. Wie wichtig es ist ein Sprachrohr für die Belange von Kindern und Jugendlichen zu haben, haben wir in der Corona-Pandemie erlebt. Gerade in der Pandemie haben wir hier viele Entscheidungen getroffen, die Kindern und Jugendlichen direkt betreffen. Ich glaube, dass es uns geholfen hätte, wenn wir ein Kinder- und Jugendparlament zu unseren Maßnahmen hätten befragen können und mindestens zu unseren Anhörungen hätten einladen können. Es bleibt also bei der Kinder- und Jugendbeteiligung noch viel zu tun.
Neben der ernsthaften Beteiligung müssen wir Kinder und Jugendliche aber auch schützen. Der Bericht zur Situation von Kindern und Jugendlichen bei Gefahren für körperliches, geistiges oder seelisches Wohl gibt uns einen umfassenden Eindruck, wo wir gut sind, wo wir aber auch noch Lücken haben. Ein Kernanliegen muss es ein, dass wir in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen strukturierte Schutzkonzepte auf den Weg bringen und weiterentwickeln. Gerade die Corona-Zeit hat uns noch einmal gezeigt, welche Gefahren entstehen können, wenn unsere Hilfe- und Unterstützungssysteme weniger direkten Zugang zu Kindern und Jugendlichen haben. Ich freue mich sehr, dass wir in dieser Legislaturperiode - wie das bereits in der KiTa etabliert war – Schutzkonzepte gegen Gewalt auch in unseren Schulen verankern und das im Schulgesetz verbindlich festgeschrieben haben. Auch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz unterstützt diesen Kurs. Kinder- und Jugendschutz bleibt für uns eine ständige Aufgabe. Es bleibt noch viel zu tun.
Danke für die Aufmerksamkeit
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel