Krankenhäuser | | Nr. 101/22
TOP 29: Gesundheitswesen zukunftsfähig gestalten
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein ist uns sehr wichtig. Jamaika hat in den letzten Jahren viel auf den Weg bringen können:
- Krankenhausgesetz
- Rettungsdienstgesetz
- Schlaganfälle nur noch in Stroke Units
- Point in Space für die Luftrettung
- Telenotarzt und Telemedizin
um nur einiges zu nennen.
Aber es bleibt noch viel zu tun!
Wir müssen unser Gesundheitswesen zukunftsfähig gestalten. Die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI) eröffnet viele Möglichkeiten. Telemedizin ist ein Beispiel.
Aber die Systeme müssen auch kompatibel miteinander sein. Zum Beispiel die Leistellen untereinander, aber auch von der Leitstelle zum Rettungswagen und vom Rettungswagen zum Krankenhaus. Wichtige Gesundheitsparameter müssen schnell vom Rettungswagen digital zur Notaufnahme übermittelt werden können. Hier ist noch viel zu tun.
Vergaberecht und Datenschutz GVO dürfen nicht zur Bremse der Digitalisierung im Gesundheitswesen werden.
Den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen müssen wir ebenso begegnen. Pflegekräfte müssen einen attraktiven Arbeitsplatz an den Krankenhäusern vorfinden. Beim UKSH haben wir diesbezüglich viel erreicht. Im Land bleibt noch viel zu tun.
Der Landtag hat 1000 zusätzliche Medizinstudienplätze in Deutschland gefordert. Aber ohne Unterstützung des Bundes wird es nix.
Sektorengrenzen sind oft ein Hindernis. Sektorenübergreifende Modellvorhaben laufen in Schleswig-Holstein vorbildlich. Die Sektorengrenzen müssen weg!
Ich hoffe, dass Berlin die Kraft findet, das Gesundheitssystem ein Stück zu reformieren und zu verbessern. Die Ankündigungen sind schon mal vielversprechend.
Nun kommt hier die SPD-Fraktion mit einem Antrag zum Krankenhauswesen um die Ecke. Man traut seinen Augen nicht.
Rekommunalisierung von privaten Krankenhäusern soll finanziell unterstützt werden, wenn die Kommunen es wünschen. Aus welcher Mottenkiste kommt das denn? Es unterstellt, dass private Krankenhäuser schlechter sind.
Die 3-Gliedrigkeit aus freigemeinnützigen, kommunalen und privaten Krankenhäusern haben sich in Schleswig-Holstein bewährt.
Die Pluralität der Krankenhausträgerschaften ist bundesgesetzlich festgeschrieben.
Dieser Antrag ist eine Respektlosigkeit gegenüber den hervorragenden Leistungen, die in privaten Krankenhäusern von Pflegerinnen und Pflegern und Ärztinnen und Ärzten geleistet wird.
Deshalb Ablehnung.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel