Grunderwerbsteuer | | Nr. 238/21
TOP 28: Entlastung bei der Grunderwerbsteuer notwendig!
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
als ich den SPD-Antrag gelesen habe, habe ich meinen Augen nicht getraut, dass Frau Midyatli und ihre Fraktion eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer fordern. Eine Steuerentlastung! Obwohl es doch die SPD war, die den Steuersatz der Grunderwerbsteuer auf 6,5 % in der letzten Wahlperiode erhöht hatte.
Aber auch eine späte Erkenntnis kann eine gute Erkenntnis sein, wenn es darum geht, die Menschen steuerlich zu entlasten und dabei auch die private Vermögensbildung zu unterstützen.
Deswegen freue ich mich erstmal, dass auch Sie sagen, dass der Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien, sei es der Kauf einer Wohnung, eines Einfamilienhauses oder auch der Kauf eines Baugrundstücks, unterstützt werden soll.
Wenn ich mir aber Ihren Antrag so ansehe, frag ich mich, wie Sie jetzt konkret eine Erleichterung bei der Grunderwerbsteuer erreichen möchten. Ihr Antrag enthält nicht eine einzige Zahl oder einen einzigen Prozentpunkt, der einen Eindruck vermitteln könnte, wie Sie denn konkret den Ersterwerb entlasten wollen. Und wenn Sie auf der einen Seite entlasten wollen, müssen sie auch auf der anderen Seite wissen, was das für unseren Haushalt bedeutet. Sie haben keine Aussage getroffen, was ihre Forderung kostet.
Und bei diesen inhaltlich dünnen Rahmenbedingungen wollen sie aber schon den Weg festzurren. Nämlich die Einführung eines gesplitteten Grunderwerbssteuersatzes. Sie behaupten tollkühn, dass das ohne weiteres gemäß Artikel 105 Abs. 2a Satz 2 Grundgesetz funktioniert. Aber sind Sie sich da sicher? Denn das Grundgesetz spricht davon, dass die Länder die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer haben. Ob die Länder die Kompetenz zur Einführung eines gesplitteten Steuersatzes, also mehrerer Steuersätze haben, da ist sich auch nicht einmal der wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seiner Stellungnahme sicher.
Aber selbst wenn es möglich wäre, frag ich mich, warum sie den komplizierten Weg über die Einführung eines gesplitteten Steuersatzes gehen wollen, obwohl wir über einen Fördererlass einen viel schlankeren Weg zum selben Ziel gehen könnten.
Als CDU-Fraktion haben wir die Einführung einer Landeseigenheimzulage vorgeschlagen. Es ist erstmal nur unser Vorschlag und wir haben das auch noch nicht in der Koalition ausverhandelt, weil es auch mehrere Entlastungskonzepte zu diskutieren gilt. Aber ich lade alle herzlich ein, sich unser Konzept anzusehen.
Bei einem Ersterwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie bekommt jeder Ersterwerber 5.000 Euro und für jedes Kind weitere 5.000 Euro. Wenn ein Paar mit zwei Kindern erstmals ein Haus erwirbt, kann es also bis zu 20.000 Euro, maximal jedoch die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer erstattet bekommen. Und wir geben dieser Förderung auch ein realistisches Preisschild. Bei ungefähr 3.700 Ersterwerben pro Jahr und aufgeteilt auf Singles, Alleinerziehende, Paare ohne Kinder und Paare mit Kindern würde das ca. 50 Millionen Euro pro Jahr kosten. Im Vergleich, wenn wir den Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozentpunkten um einen halben Prozentpunkt auf 6,0 Prozentpunkte senken würden, dann würde das dem Landeshaushalt ca. 60 Millionen Euro kosten. Bei unserem Vorschlag der Landeseigenheimzulage haben wir aber die größte Wirkung zwischen eingesetzten Mitteln und Zielerreichung, nämlich die Unterstützung des Ersterwerbs von Immobilien für eigene Wohnzwecke, insbesondere für Familien mit Kindern.
Aber unsere Finanzministerin sagt natürlich zu Recht, dass die eingesetzten Mittel seriös gegenfinanziert sein müssen. Denn unabhängig vom Konzept können und dürfen wir nur Mittel einsetzen, die wir auch haben.
Ein Argument dafür ist der Schleswig-Holsteinische Einsatz bei der Schließung von Steuerschlupflöchern bei den Share Deals. Insbesondere der Sachverstand aus Schleswig-Holstein hat zu einer entsprechenden Gesetzesänderung geführt, die seit dem 1. Juli 2021 gilt. Schätzungsweise könnten 30-40 Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr daraus resultieren. Hierzu müssen wir uns aber die nächste Steuerschätzung genau ansehen.
Zudem läuft derzeit auf Bundesebene unsere Initiative, die den Ländern die Möglichkeit geben soll, einen Freibetrag einzuführen.
Auch wenn ihr Antrag, Frau Midyatli inhaltlich nicht besonders viel hergibt, lade ich sie ein, im Finanzausschuss über den besten Weg, den Ersterwerb zu unterstützen, zu diskutieren.
Denn eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer ist unbedingt notwendig!
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
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