Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten | | Nr. 400/19
TOP 28: Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erfolgreich wie nie
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst einmal bedanke mich bei Minister Buchholz für den mündlichen Bericht und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium für die fachlich fundierte Zuarbeit.
Deutschland braucht Zuwanderung. Ein steigender Bedarf an Fachkräften und die Auswirkungen des demographischen Wandels machen absehbar, dass die alleinige Aktivierung des inländischen Arbeitsmarktes nicht ausreicht. Schon jetzt ist dies spürbar. So werden wir gezielter die Anwerbung ausländischer Fachkräfte aus Drittstaaten in den Blick nehmen müssen und Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive die Chance zur Arbeit geben.
An der Integration in den Arbeitsmarkt haben Unternehmen und Flüchtlinge gleichermaßen ein Interesse. Damit kann zum einen ein Beitrag geleistet werden den wachsenden Fachkräftemangel abzudämpfen, zum anderen ist Arbeit, neben Sprache, Bildung und Rechtssicherheit ein elementarer Faktor für den Erfolg von Migration.
Auch unsere vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen erkennen dieses Potential und signalisieren deutlich die Bereitschaft, den Asylsuchenden und Geflüchteten den Weg in Ausbildung und Beruf zu erleichtern. Mit großem Engagement unterstützen Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit und Jobcenter Arbeitgeber dabei, Geflüchteten einen Einstieg in Praktika zur Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierungen, Ausbildung sowie Beschäftigung zu ermöglichen.
Dass diese Bemühungen von Erfolg gekrönt sind, zeigt die positive Entwicklung in Schleswig-Holstein. Die aktuellsten Zahlen zur Beschäftigung aus dem Beschäftigungsmonitor verzeichnen 9.603 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern. Das ist ein Anstieg von über 3000 Erfolgen oder eben 49 % in 2018. Ein positiver Trend den wir 2019 wohl beibehalten haben.
Um dieses positive Engagement zu fördern, benötigen Unternehmerinnen und Unternehmer vom Gesetzgeber klare Regeln und Planungssicherheit! Dies gilt insbesondere für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive.
Genau aus dem Grund hat sich diese Landesregierung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die Verabschiedung eines zeit- und sachgemäßen Einwanderungsgesetzes als Voraussetzung für den sogenannten Spurwechsel stark gemacht.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat der Bund nun endlich bundesgesetzliche Regelungen geschaffen. Und auch wenn es nicht eins zu eins unseren Erwartungen entspricht, so ist es ein Schritt in die richtige Richtung.
Dieser eröffnet mehr legale Möglichkeiten für den Zugang in den Arbeitsmarkt und eine erfolgreiche Integration. Die jeweilige Qualifikation steht mehr im Mittelpunkt. Beschränkungen auf sogenannte Mangelberufe entfallen (bei qualifizierter Berufsausbildung), ebenso wie die häufig kritisierte Vorrangprüfung (bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag).
Damit werden es ausländische Arbeitskräfte aus Nicht EU- Staaten zukünftig leichter haben, zu uns zu kommen und hier zu arbeiten.
Um es ganz deutlich zu sagen:
Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung an dem Grundsatz festhält, dass die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt geht und die Zuwanderung aus Fluchtgründen zu trennen sind und dass eine Zuwanderung in die sozialen Systeme verhindert werden soll.
Statt der Beschäftigungsduldung hätten wir uns allerdings hier in Schleswig-Holstein mehr Mut für die rechtssichere Regelung des Spurwechsels gewünscht. Aber immerhin gibt es auch hier eine Öffnung des Bundes. Und wir werden diesen Rahmen als Land nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Schleswig-Holstein braucht weiterhin Zuwanderung insbesondere im Bereich der verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und natürlich ganz besonders im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, um nur einige Schwerpunkte zu nennen.
Und der Bericht des Arbeitsministers belegt deutlich:
Schleswig-Holstein ist sich auch in diesem Bereich seiner Verantwortung bewusst und schafft bestmögliche Rahmenbedingungen, um den Flüchtlingen Wege in Ausbildung und Beruf zu ebnen. Das ist ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag und wir setzen ihn um.
Noch nie war die Beschäftigungslage so gut bzw. die Integration so erfolgreich wie in diesem Jahr. Daher erwarten wir ein Vermittlungsergebnis, welches das Vorjahr noch um ein deutliches übertreffen wird.
Dazu tragen, neben der guten Wirtschaftslage, ein großer Katalog an Fördermaßnahmen, bei.
Zur Schaffung guter Rahmenbedingungen gehört aber auch eine gute Vorbereitung im Vorfeld.
Deswegen müssen im Kontext der Arbeitsmarktintegration Sprachförderung und Bildung immer mitgedacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Noch sind viele Schritte zu tun.
Lassen sie uns gemeinsam darauf achten, dass die zahlreichen guten Initiativen in der Praxis erfolgreich sind und weiter zu einem Gewinn für alle Menschen in unserem Land werden.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel