Justiz | | Nr. 327/24
TOP 27+28A: Wir steuern gemeinsam auf ein gutes Ergebnis hin
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserer Debatte am 27.09. habe ich ausgeführt, dass die Bekanntgabe der Kabinettsentscheidung drei Tage zuvor ein Paukenschlag war, der die Justiz erschüttert hat und der noch eine Weile zu spüren sein würde. Und so ist es gekommen.
Es war vom ersten Augenblick an klar, und das habe ich an diesem Pult im September auch genauso gesagt, dass die Kolleginnen und Kollegen aus der Richterschaft, die Rechtspflegerinnen, Verwaltungsmitarbeiter, Gerichtsvollzieherinnen, die Beschäftigten der Serviceeinheiten, der Wachtmeistereien geschockt waren, verunsichert und aufgebracht und ihre Familien ebenfalls. Ihr Unverständnis und ihren Ärger haben wir in den letzten Wochen deutlich gehört.
Aber sehr schnell hat sich parallel etwas anderes entwickelt. Unterschiedliche Akteure und Fachleute in der Justiz haben das gemacht, was Richter so machen, sie haben Zahlen gefordert und Berechnungen, die Zahlen hinterfragt, ihre Fragen und Kritik vorgebracht. Und dann haben sie sich daran gemacht, über Alternativen nachzudenken.
Lieber Herr Dr. Buchholz,
Sie tun gerade so als sei jetzt alles weg, was das Kabinett am 24.9. entschieden hat.
Dabei sind die entscheidenden Dinge sind geblieben.
- Die Einsparvorgabe
Wir müssen den Landeshaushalt konsolidieren. So bedauerlich es auch ist, die Sparzwänge in nächster Zeit, bis 2030 auf jeden Fall, sind eklatant.
- Was bleibt, ist, dass kein Ressort von vornherein von dieser Sparvorgabe ausgenommen ist.
Vor allem die Innen- und Rechtspolitiker werden es sicherlich für völlig gerechtfertigt halten, dass an den Kernaufgaben der Inneren Sicherheit, bei Polizei, Justiz, Verfassungsschutz nicht gespart werden darf. Aber die veränderte Einnahmensituation erfordert es, dass zunächst einmal kein Ressort außen vor ist.
- Was geblieben ist, ist die Selbstverpflichtung unseres Landes, die regierungseigenen Büroflächen pro Person in den nächsten Jahren beträchtlich zu reduzieren.
- Und was bleibt ist, dass schon am 27.09. bei unserer Debatte klar war, dass die Ministerin den vor der Kabinettsentscheidung nicht durchgeführten Anhörungsprozess nachholen würde und nachgeholt hat. Sie hat die einzelnen Gerichte bereist und mit den Belegschaften gesprochen, mit Präsidien, Gremien und Verbänden, Kammern. Sich den Bedenken einzelner Beschäftigten ebenso gestellt wie der strukturellen Kritik aus den betroffenen Fachgerichtsbarkeiten selbst.
- Und nun, da wir eine Modifikation und Weiterentwicklung des ursprünglichen Plans vor uns haben, sehen wir, dass noch etwas bleibt: Es bleibt bei der Priorität: Wir konsolidieren bei der Infrastruktur, bei den Gebäuden, und nicht beim Personal. Das war von Anfang an der richtige Ansatz der Ministerin für die Haushaltsverhandlungen, und er ist es noch.
Ich danke allen Beteiligten, allen, für die konstruktiven Überlegungen und Gespräche im Hintergrund. Den Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte danke ich überdies für ihre ebenso weitgehenden wie zielführenden Vorschläge – ebenso wie den weiteren Akteuren aus der Justiz und den Verbänden. Mein Dank gilt auch dem Justizministerium, das sein ursprüngliches Konzept der Fachgerichtsstrukturreform aufgrund der Vorschläge zusammen mit den Präsidentinnen und Präsidenten modifiziert und weiterentwickelt hat.
Die Konzentration auf zwei Fachgerichtszentren, der weitgehende Erhalt der Gerichtsstandorte in der Fläche – das ist im Sinne der Justiz und der von ihr Betroffenen. Es ist ein großer Gewinn, dass auch die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit bereit sind, zusammenzurücken und Fachgerichte aufzunehmen.
Es ist meines Erachtens eine gute Abwägung zwischen den Konsolidierungsnotwendigkeiten des Landeshaushalts, den Interessen der Justiz und ihrer Beschäftigten, denen der weiteren Justizbeteiligten sowie den Interessen der Rechtssuchenden. Ich appelliere an die Kollegen Abgeordneten, dass wir die Justizverwaltung und die Justiz nun die Details des Konzepts mit der dafür nötigen Ruhe und Konzentration weiter ausarbeiten lassen.
Und ich möchte an meine Kolleginnen und Kollegen aus der Justiz appellieren: Wir kennen stürmische Verhandlungen, konfliktreiche, besonders schwere, richtig unangenehme Verfahren. Nicht nur die Richter, auch die Protokollkräfte, die Kollegen im Service, die ehrenamtlichen Richter gehen bei solchen Verfahren besonders mit. Und gemeinsam sind wir froh, wenn wir ein solches Verfahren abschließen können. Und noch mehr, wenn es dann rechtskräftig wird. Liebe Justiz, diese Parallele drängt sich auf. Ich bin überzeugt, wir steuern nun auf ein gutes Ergebnis hin.
Das oppositionsseitig verwendete Bild des Zurückruderns stimmt nicht. Die dritte Gewalt selbst sieht das anders. Herr Präsident Dr. Brandt hat am Dienstag gesagt, er ist sicher, dass die Wogen geglättet werden können. Dass er glaubt, dass wir auf einem guten Weg sind. Und Herr Präsident Benning hat gesagt, dass die Justiz mit dem Justizministerium wieder in dieselbe Richtung rudert. Und er meinte ganz klar: nach vorn.
Den FDP-Antrag lehnen wir ab. Es war nie erforderlich, den Kabinettsbeschluss aufzuheben, um inhaltlich ernsthaft reden zu können. Das Gegenteil von dem, was Sie dachten, was erforderlich wäre, haben wir gerade erlebt.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel