Ganztagsbetreuung | | Nr. 276/21
TOP 27: Der Verhandlungserfolg zahlt sich aus
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen stammt aus dem Regierungsprogramm von CDU/CSU - wohlgemerkt nicht zur diesjährigen Bundestagswahl, sondern zur Bundestagswahl 2017.
Wir erinnern uns: Damals hieß die Überschrift „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben". An den Titel des SPD-Wahlprogramms konnte ich mich zugegebener Weise jetzt nicht mehr erinnern. Aber unter der Überschrift „Zeit für mehr Gerechtigkeit" war darin exakt die gleiche Forderung enthalten.
Sogar noch um den Halbsatz ergänzt, dass dieses mit finanzieller Beteiligung des Bundes geschehen solle.
Als Kommunalpolitiker, der ich bis 2017 war, und ebenso als Vater von zwei Kindern, von denen sich damals eines mitten in der Grundschulzeit befand, war mir das Problem bestens bekannt:
In der Krippe und der KiTa können beide Eltern berufstätig sein, weil dort eine Ganztagsbetreuung möglich ist. Erhält man während der Grundschulzeit aber keinen Platz im Hort oder an der OGS, dann muss im schlimmsten Fall der Job wieder gekündigt werden, um die Kinderbetreuung ab Mittag selbst übernehmen zu.
Das ist nicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie wir sie uns vorstellen und wie wir sie allen Familien als Möglichkeit eröffnen wollen.
In meinem allerersten Interview als Fraktionsvorsitzender mit den Kieler Nachrichten im August 2017, habe ich deshalb die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen in den Mittelpunkt gestellt - allerdings auch verbunden mit der Forderung nach einer Beteiligung des Bundes an der Finanzierung.
Heute können wir erfreut feststellen: Der Bund hält Wort. Der Rechtsanspruch kommt und wird schrittweise ab dem Jahr 2026 beginnend mit der 1. Klasse eingeführt.
Nach dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der Krippe und dem Rechtsanspruch auf einen Platz in der KiTa wird damit die letzte verbliebene Lücke geschlossen.
Zukünftig ist die Betreuung in dieser wichtigen Lebensphase sichergestellt, so dass sich Arbeit und Familie besser verbinden lassen, wenn dieses gewollt ist. Das ist die gute Nachricht für alle Familien.
Wir schreiben den Familien nicht vor, wie sie ihr Leben gestalten sollen. Aber wir sorgen dafür, dass eine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen besteht.
Meine Damen und Herren, in der Sache war die Entscheidung deshalb vollkommen unstrittig.
Diskussionen gab es ausschließlich über die Höhe der Finanzierung durch den Bund.
Hierzu konnten wir vor wenigen Wochen in einer großen schleswig-holsteinischen Zeitung befremdlicherweise lesen „Ganztagsschulen: Schleswig-Holstein droht dreistelligen Millionenbetrag zu verpokern".
Nun haben wir ja schon manche Glücksspieldebatte hier im Landtag erlebt, aber in Sachen Kinderbetreuung hat unsere Landesregierung weiß Gott nicht „gepokert", sondern im Interesse des Landes und vor allem der kommunalen Schulträger hart verhandelt. Und das am Ende sehr erfolgreich:
3,5 Mrd. Euro des Bundes für Investitionen waren zwar von Beginn an zugesagt und nach den neusten Investitionsschätzungen reicht das sogar für über 70% der erforderlichen Investitionen. Indem als Ergebnis der Verhandlungen aber nicht nur die absolute Höhe des Bundesanteils von 3,5 Mrd.
Euro, sondern auch der Prozentsatz von bis zu 70% im Gesetzestext steht, sind wir bestens gewappnet, falls der tatsächliche Investitionsbedarf höher ausfallen sollte. Hierzu ist zudem eine zweimalige Überprüfung Ende 2027 und Ende 2030 vorgesehen.
Und bei den laufenden Betriebskosten erhöht der Bund seine Finanzierungszusage um 300 Millionen auf 1,3 Mrd. Euro, was nach den neusten Prognosen einem Anteil von 50% entspricht und damit genau unsere Forderung erfüllt.
Da kann ich nur sagen: Glückwunsch und herzlichen Dank unseren beiden Verhandlern, Finanzministerin Monika Heinold und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter.
Besser hätte man das nicht hinbekommen können. Fürs Land und die Schulträger in Schleswig-Holstein zahlt sich dieser Verhandlungserfolg in barer Münze aus: 11 Millionen Euro mehr vom Bund bedeutet 11 Millionen Euro weniger aus den eigenen Kassen. Jamaika ist nicht nur gut fürs Land, Jamaika kümmert sich auch um die Interessen unserer Kommunen.
Nachdem Rechtsanspruch und Finanzierung des Bundes nunmehr geklärt sind, geht es an die Umsetzung. Und genau da setzt unser Antrag an:
Auf dieser Grundlage gilt es jetzt die Gespräche zwischen Land und Kommunen zu führen, um den konkreten Ausbaubedarf zu planen und die Finanzierung zwischen Land und Kommunen abzustimmen.
Es gibt also noch genug zu tun, damit der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen ab dem Jahr 2026 auch tatsächlich verwirklicht werden kann.
Zusammen mit den Kommunen packen wir das jetzt entschlossen an, denn Bildung und damit auch das Thema Ganztag bleiben weiterhin ein politischer Schwerpunkt dieser Jamaika-Landesregierung.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel