trans- und intersexuell | | Nr. 210/18
(TOP 26) Wir wollen eine klare Besserstellung erreichen
Es gilt das gesprochene Wort
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Mehr als 100.000 Intersexuelle Menschen gibt es in Deutschland. Intersexuelle Menschen haben eine biologische Besonderheit. Sie wurden mit sowohl männlichen, als auch weiblichen Geschlechtsmerkmalen geboren und sind daher auch medizinisch nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen.
Deshalb sind sie jedoch nicht krank und damit zwangsläufig behandlungsbedürftig. Die Wissenschaft nimmt hierbei eine besondere Stellung ein. Insbesondere die Sexualforschung hat sich wirksam etabliert und wichtige Aufklärung geleistet.
Es wurde lange versucht, diese Menschen einem Geschlecht zuzuordnen. Bereits im Kleinkindalter wurden und werden sie noch immer verstümmelnden Operationen unterzogen. Es kursieren Zahlen von 1500 „geschlechtsangleichenden“ Operationen im Jahr.
Das ist falsch!
Und genau deswegen besteht hier Handlungsbedarf. Und genau deswegen wollen wir als Jamaika-Koalition handeln. Betroffene selbst klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Nach 2011 zuletzt im November des letzten Jahres. Und ihnen wurde Recht gegeben. Die bisherige Regelung im Gesetz seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Gesetzgeber muss, so hieß es in der Begründung, bis Ende 2018 das Personenstandsrecht der Bundesrepublik Deutschland ändern, denn in diesem finden diese Personen bislang nicht statt.
Es muss, laut BVG, eine 3. Option geben. Verschiedene Vorschläge gibt es, der Deutsche Ethikrat schlägt beispielsweise den Weg über die Option „anderes“ vor. Wir als Jamaika-Koalition haben in unserem Koalitionsvertrag festgelegt, dass wir uns für die Stärkung der Rechte von Transsexuellen und intersexuellen Menschen auf Bundes- und Landesebene einsetzen werden.
Und genau das tun wir jetzt - und das haben auch die Schleswig-Holsteinischen Vertreterinnen und Vertreter im Bundesrat am vergangenen Freitag bereits getan. Mit der Entschließung des Bundesrats für ein Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung.
Es wurde beantragt, dass es eine Neuregelung im Personenstandsgesetz geben muss – so wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Auf einen „personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag“ soll entweder verzichtet werden oder – ich nannte es bereits - eine 3. Option eingeführt werden. Und die Bundesregierung wird gebeten, das Transsexuellen Gesetz (TSG) durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung zu ersetzen.
Auch soll die teure und unnötige Begutachtungspflicht vor einer Vornamens- bzw. Personenstandsänderung abgeschafft werden und durch ein Verwaltungsverfahren zur Anerkennung der Geschlechteridentität ersetzt werden. Intersexuelle Menschen sollen zukünftig davor geschützt werden, dass nicht selbstbestimmte Zuweisungen – vor allem im Kleinkindalter - zum männlichen oder weiblichen Geschlecht erfolgen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Transsexuellen Gesetz soll aufgehoben oder novelliert werden und ein neues Gesetz zur Anerkennung der Geschlechteridentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung erarbeitet werden.
Unser Ziel ist es, dass trans- und intersexuelle Menschen selbstbestimmt und diskriminierungsfrei leben können.
Deshalb wollen wir eine klare Besserstellung für diese Personen erreichen. Unsere Unterstützung und Stimme haben sie!
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel