Upload-Filter | | Nr. 104/19
(TOP 25) Upload-Filter sind unverhältnismäßig
Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
meine Damen und Herren,
eigentlich mag ich es nicht, wenn der Landtag hier Themen diskutiert, auf die wir fast keinen Einfluss haben. Es macht keinen Sinn wie eine Art Laienspielgruppe Debatten aus dem Deutschen Bundestag oder dem Europaparlament nachzuspielen. Wir sind die Mitglieder des Landtages Schleswig-Holstein und wir haben genug zu tun unser Land stets zu verbessern.
Leider leben wir aber nicht losgelöst von anderen politischen Ebenen und so müssen wir heute auch mal unseren Unmut zu einem bundes- und europapolitischen Thema deutlich machen. Um es von Anfang an klar zu sagen: Wir spucken hier in eine Suppe, die wir nicht gekocht haben.
Es geht um die europäische Urheberrechtsreform und insbesondere den Artikel 13, der Upload-Filter zur Folge haben wird.
Die Justizministerin Katharina Barley – gleichzeitig Spitzenkandidatin der SPD für die Europawahl – hat auf EU-Ebene der Richtlinie die Zustimmung erteilt.
Jetzt so zu tun, als ob man wie die Jungfrau zum Kinde gekommen sei, liebe SPD ist hochnotpeinlich!
Aber: Wir werden von einer Bundesregierung aus CDU und SPD regiert und da muss sich auch die CDU die Kritik gefallen lassen. Die Zustimmung zur Urheberrechtsrichtlinie insgesamt ist falsch!
Beide Parteien haben damit klipp und klar gegen den Koalitionsvertrag verstoßen.
Im Koalitionsvertrag der großen Koalition in Berlin steht nämlich - ich zitiere: Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu „filtern“, lehnen wir als unverhältnismäßig ab. Zitat Ende.
Nun hört man hier und da: Im Entwurf zur Richtlinie stehe das Wort Upload-Filter gar nicht. Das ist tatsächlich richtig.
Doch was ist ein Upload-Filter eigentlich? Upload-Filter sind technische Filter, die von den großen Plattformen eingesetzt werden sollen, um möglicherweise urheberrechtlich geschützt Werke vor der Veröffentlichung bei Youtube und Co. auszufiltern.
Zukünftig soll die Haftung bei Urheberrechtsverstößen nicht mehr bei dem User ansetzen, der die urheberrechtliche Verletzungshandlung begeht, sondern nur die Plattform treffen. Die Folge werden zwangsläufig technische Upload-Filter sein, die natürlich eher eine Urheberrechtsverletzung bejahen, als verneinen, da man sich bei einer Falschbewertung einer Haftung aussetzt.
Als Jurist kann ich Ihnen sagen: Richtige juristische Bewertungen können nicht von Automaten vorgenommen werden.
Kein Scherz: Ich habe den Vorschlag von EU-Politikern gelesen, dass ja auch Mitarbeiter der Internetplattformen die Überprüfung der einzelnen Posts durchführen könnten. Technische Lösungen wie Upload-Filter wären daher nicht zwingend nötig.
Man stelle sich das mal vor, dass jeder Post von Mitarbeitern überprüft werden müsste. Man postet ein Foto bei Facebook. Ich sehe schon die Facebook-Meldung: Die Überprüfung ihres Posts wird vermutlich in 379 Tagen erfolgt sein. Nach erfolgreicher Überprüfung werden wir ihren Beitrag dann am 19.03.2020 veröffentlichen.
Wer tatsächlich meint, dass der alltägliche Upload von Millionen Videos, Liedern oder Bildern durch Mitarbeiter überprüft werden könne hat das Internet noch nicht mal als Neuland entdeckt und surft im Netz vermutlich auch im Neoprenanzug.
Ich halte es auch für vollkommen falsch die Haftung für urheberrechtliche Verstöße von dem einzelnen Nutzer auf die Plattformen zu verlagern. Das kann doch auch unmöglich die Position der CDU sein. Wir sind doch eigentlich die Partei, die das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit predigt. Jeder der Recht – in diesem Fall Urheberrecht – bricht, muss doch eigenverantwortlich dafür gerade stehen.
Und auch jeder der meint, dass sein Urheberrecht verletzt sei, muss dies genauso selbstständig verfolgen, wie jeder andere der sich in seinen Eigentumsrechten verletzt sieht.
Um es deutlich zu sagen: Upload-Filter töten das Internet nicht, sie verändern aber die Netzkultur. Das Internet, gerade das Web 2.0 lebt doch von dem interaktiven Austausch und der schnellen und ungefilterten Kommunikation. Das Anstarren von Internetseiten, wie es im Web 1.0 gelebt wurde ist überholt.
Und natürlich müssen auch Urheberrechte intensiv geschützt werden! Aber wir sind da doch kein Entwicklungsland. In Deutschland gibt es eine regelrechte Abmahnindustrie für urheberrechtliche Verstöße im Internet. Bei jeder weitergehenden Änderung müssen wir daher verhältnismäßig agieren.
Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition hat vollkommen Recht in der Bewertung der Upload-Filter. Sie sind und bleiben „unverhältnismäßig“.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel