Elterngeld für Pflegefamilien | | Nr. 60/24
TOP 25: Pflegeeltern stärken und wertschätzen – Bundesratsinitiative für ein Pflegeelterngeld
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
auf Initiative der SSW-Fraktion liegt uns heute der interfraktionelle Antrag zur Einführung des Elterngelds auch für Pflegefamilien vor.
Zur Begründung geben Sie in Ihrem Antrag an, dass die Pflegepersonen ihre Arbeitszeit gerade in der Anfangsphase nach der Aufnahme eines Pflegekindes mit deutlicher oder sogar vollständiger Reduzierung rechnen müssen. Nur so könne man dem Kind das Einleben in der neuen Familie erleichtern.
Werte Kolleginnen und Kollegen des SSW, auch wir sehen den Sachverhalt genauso und sind somit gerne mit auf diesen Antrag gegangen. Die Arbeit der Pflegeeltern hat einen überragend hohen Wert für die betroffenen Kinder und auch für unsere Gesellschaft.
Jetzt könnte man natürlich die Frage stellen, ob die Pflegeeltern ohne das Elterngeld wirklich massiv benachteiligt sind. Denn anders als die leiblichen Eltern bekommen Pflegeeltern für das aufgenommene Kind, monatliche Pauschalbeträge.
Diese liegen zwischen 1.151 Euro bei kleinen Kindern zwischen 0 und 6 Jahren und 1.445 Euro bei den 12–18-Jährigen.
Wir alle haben die Forderungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für das Jahr 2024 ja noch gut im Gedächtnis. Pflegeeltern können ab dem Zeitpunkt der Aufnahme bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen, maximal bis zum achten Lebensjahr. Zu den erwähnten Geldern kommt die Erstattung von Beiträgen für die Unfallversicherung der pflegenden Personen von rund 200 Euro pro Jahr hinzu sowie Beiträge für deren Altersvorsorge. Wenn größere Ausgaben anstehen, wie etwa für Möbel, religiöse Feste oder die Einschulung sind auf Antrag Zuschüsse für Pflegefamilien möglich. Wer privat krankenversichert ist, erhält die Kosten für die Versicherung des Pflegekindes vom Jugendamt erstattet.
Wenn man alle diese Zahlen zusammenrechnet, könnte man ins Grübeln kommen. Zumindest gilt das für leibliche Eltern, die keine 1.445 Euro oder mehr für ihre Kinder im Monat ausgeben können.
Die Frage an dieser Stelle ist allerdings NICHT, wie wir die Höhe der Zahlungen begründen, sondern warum diese Höhe UND das zusätzliche Elterngeld von enorm wichtiger Bedeutung sind. Die Tätigkeit als Pflegeeltern muss attraktiv sein und es auch bleiben. Zum Ausdruck der Wertschätzung für Pflegefamilien gehört eben auch die finanzielle Ausstattung, nicht zuletzt das Elterngeld.
Das Elterngeld bemisst sich in seiner Höhe am Einkommen der Eltern und wird zeitlich befristet gezahlt. Für leibliche, aber auch Pflegeeltern ist diese Summe ein Betrag, der die reduzierte oder zeitweise gänzlich entfallende Berufstätigkeit ein Stück weit kompensieren soll. Und warum sollten Pflegeeltern, die ein Baby aus belasteten Verhältnissen bei sich aufnehmen, dieses Geld nicht bekommen?
Dafür gibt es keinen Rechtfertigungsgrund. Wir danken dem SSW daher für seine Initiative und begrüße diese ausdrücklich. Wir bitten die Landesregierung, sich für das Elterngeld für Pflegeeltern im Bundesrat einzusetzen.
Herzlichen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel