Finanzpolitik | | Nr. 323/24
TOP 25: Gemeindefreie Gebiete dürfen nicht bessergestellt sein!
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
seit einigen Wochen wird in der Presse über die „Steueroase im Sachsenwald“ berichtet. Im Kern geht es um den Vorwurf, dass sich dort Gewerbebetriebe angesiedelt hätten, um den höheren Steuersatz in Hamburg zu umgehen und damit Steuern zu sparen.
Auch der Vorwurf der sogenannten Briefkastenfirmen wurde erhoben. Also die Frage, ob dort wirklich eine Betriebsstätte der Firmen vorhanden ist und damit ein steuerlicher Anknüpfungspunkt. Aber das muss die Finanzverwaltung prüfen. In Schleswig-Holstein gibt es zwei gemeindefreie Gebiete auf dem Festland: Die Forstgutsbezirke Buchholz im Kreis Segeberg und Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg. Beide Gebiete sind sowohl amts- als auch kreisangehörig.
Der Forstgutsbezirk Buchholz befindet sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein und es gibt dort kein Gewerbesteueraufkommen. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald befindet sich im Privateigentum. Dem Gutsbezirk Sachsenwald wurde durch den Gesetzgeber bereits im Jahr 1927 eine Sonderstellung eingeräumt, wonach der Gutsvorsteher die obrigkeitlichen Geschäfte ausüben sollte. Das gilt bis heute und wenn sie mich Fragen ist eine überholte Regelung.
Der Landrat des Kreises Herzogtum-Lauenburg hat im Jahr 1958 den Gewerbesteuerhebesatz in der Höhe von 275 prozent festgesetzt. Dieser gilt bis heute unverändert. Damit ist der Hebesatz höher als der gesetzlich festgelegte Mindesthebesatz von 200 prozent. Es gibt also auch Gemeinden in Schleswig-Holstein, die einen ebenso hohen oder einen geringeren Hebesatz haben. Die Gewerbesteuer wurde ab 2017 durch den Gutsvorsteher auf der Grundlage der von den Finanzämtern erteilten Gewerbesteuermessbescheide erhoben.
Die Gewerbesteuerumlagen für das Land und den Bund wurden an die Landeskasse abgeführt. Soweit erfolgte auch alles nach Recht und Gesetz. Die Kernfrage ist aber, auch wenn alles derzeit nach Recht und Gesetz erfolgt, ob das heute noch so in Ordnung und zeitgemäß ist oder ob wir nicht Anpassungen vornehmen sollten.
Denn der Gutsvorsteher erfüllt hier hoheitliche Aufgaben, wie eine Gemeinde, was er auch aufgrund seiner Sonderstellung darf. Aber er nimmt nicht nur Steuern ein, sondern ausgabt diese natürlich auch nach Abzug der Umlagen. Die Mittel fließen dabei wohl im Wesentlichen in die Ertüchtigung des Waldes. Die Entscheidung dafür trifft der Gutsvorsteher. Keine Gemeindevertretung.
Aber Themen, wie die Hebesatzfestlegung und vor allem Themen, wie die Aufstellung eines Haushaltsplanes und damit verbunden die politische Entscheidung, wie diese Mittel verwendet werden, müssen demokratisch in einer Gemeindevertretung beschlossen werden.
Auch wenn alles bisher richtig nach Recht und Gesetz umgesetzt wird, bleibt doch ein fader Beigeschmack und deswegen fordern wir die Landesregierung auf, uns Vorschläge zu unterbreiten, wie dieses Sonderkonstrukt aus dem letzten Jahrhundert vernünftig angepasst werden kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, so könnte aus dem gemeindefreien Gebiet eine Gemeinde werden, oder es gelingt eine einvernehmliche Eingemeindung in die umliegenden Kommunen oder es muss eine verpflichtende Eingemeindung erfolgen. Die Debatte ist nicht neu. Bereits Anfang der Neunzigerjahre gab es eine öffentliche Diskussion darum, ob die gemeindefreien Gebiete nicht grundsätzlich eingemeindet werden sollten. Dies wurde aber damals mangels Einigung verworfen. Im Ziel verfolgen wir das Gleiche, aber die SPD, die in ihrem Antrag eine Eingemeindung per Gesetz fordert, geht hier den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt.
Wir sollten zunächst die erarbeiteten Vorschläge der Landesregierung abwarten, diese bewerten und dann zu einer Entscheidung kommen, welchen Weg wir gehen wollen. Als Ziel-Marke können wir uns gerne den 01.01.2026 vornehmen. Hier gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit, aber vor allem müssen wir die Region im Herzogtum Lauenburg bei dem Thema miteinbeziehen.
Ich bitte um Zustimmung unseres Antrages und Ablehnung des SPD-Antrages.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel