Entlastungspaket | | Nr. 262/23
TOP 25: Das 8-Punkte-Entlastungsprogramm der Landesregierung ist ein Erfolg
Es gilt das gesprochene Wort!
Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
fast zeitgleich mit dem Energiespitzengespräch der Landesregierung am 6. September 2022 schalteten die Bäcker in ganz Norddeutschland das Licht in ihren Ladengeschäften aus, um auf ihre Existenzangst aufmerksam zu machen.
Eine Woche zuvor waren Tankrabatt und 9-Euro-Ticket ausgelaufen. Von weiteren Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung war zu diesem Zeitpunkt nichts in Sicht. Im Gegenteil: Die Bundesregierung plante ernsthaft, die explodierenden Gaspreise durch die Einführung einer Gasumlage noch weiter zu verteuern. Keine Spur hingegen von der später beschlossenen Strompreisbremse.
Meine Damen und Herren, das war die Lage in der die Landesregierung die Vertreter der Wirtschaft, der Kommunen und von Vereinen und Verbänden zu einem Spitzengespräch eingeladen hat. Als eines der ersten Bundesländer überhaupt hat unsere Landesregierung damit das ganz klare Signal ausgesandt: Das Land wird dort helfen, wo der Bund nicht hilft, wo Lücken bestehen, wo besondere Härtefälle eintreten.
Allein schon dieses Signal ist mitten in einer Krise von unschätzbarem Wert. Das Schlimmste in einer Krisensituation sind nämlich Unsicherheit und Panik, weil sie zu vollkommenen Fehlreaktionen führen können. Deshalb war es genau richtig, mit dem 8-Punkte-Entlastungspaket für Sicherheit und Zuversicht zu sorgen.
Und deshalb bemisst sich der Erfolg des Entlastungspakets auch nicht in erster Linie daran, ob das bereitgestellte Geld auch tatsächlich abgeflossen ist, sondern daran, ob die gewünschte Wirkung eingetreten ist. Und das lässt sich eindeutig bejahen: Schleswig-Holstein ist vergleichsweise gut durch die Energiekrise gekommen!
Lassen Sie mich aber dennoch einige Beispiele nennen, die zeigen, wie erfolgreich das Entlastungspaket in einzelnen Bereichen gewesen ist:
Der aufgelegte Fonds zur Abdeckung sozialer Härten für einkommensschwache Familien umfasste 5 Millionen Euro. Davon wurden bis Ende Juni dieses Jahres 4,3 Millionen Euro von den Kreisen und kreisfreien Städten abgerufen.
Jeder Einzelfall, in dem mit diesem Geld geholfen werden konnte, hat die Not ein wenig kleiner gemacht.
Das gilt genauso für die Ausweitung der Sozialstaffel. Die Opposition mag die Bedeutung dieser Maßnahme herunterspielen, wie sie will. Ich dagegen sage Ihnen: Wenn wir damit den Menschen geholfen haben, die aus welchen Gründen auch immer von der Wohngeldreform nicht profitiert haben, dann haben wir damit genau den Richtigen geholfen. Denn es sind Menschen, die hart arbeiten, die Steuern zahlen und bei staatlichen Hilfen dennoch meist leer ausgehen. Und auch wenn die Hilfe nur einige tausend Haushalte im Land erreicht, sie haben diese Hilfe wirklich verdient und deshalb setzen wir sie auch im kommenden Kita-Jahr fort.
Oder nehmen Sie die Studentinnen und Studenten, die in Schleswig-Holstein wohnen und in Dänemark studieren. Von der Bundesregierung vergessen, zahlt Ihnen stattdessen das Land die 200 Euro Energiepauschale. Auch das eine Lücke, die wir geschlossen haben.
Ein weiterer Punkt des Entlastungsprogramms war der Schutzschirm für die Stadtwerke, mit einem Bürgschaftsvolumen von 250 Millionen Euro. Sechs Stadtwerke haben davon Gebrauch gemacht. Stellen Sie sich einmal vor, nur Eines davon hätte ohne diese Hilfe des Landes Insolvenz anmelden müssen. Was hätte das für eine Kettenreaktion bei den finanzierenden Banken nach sich ziehen können.
Wenn die Stadtwerke mitten in der Energiekrise ins Schlingern gekommen wären, hätte das fatale Folgen für die Energieversorgung insbesondere der Privathaushalte gehabt. Allein schon dieser eine Punkt macht das Entlastungspaket des Landes damit zu einem Erfolg.
Und diesem Erfolg tut auch die Tatsache keinen Abbruch, dass z.B, beim Härtefallfonds für Vereine und Verbände bislang so gut wie kein Geld abgeflossen ist. Entweder werden die Anträge nachträglich noch eingereicht oder es ist den Vereinen und Verbänden gelungen, die gestiegenen Energiekosten anderweitig zu decken. Jedenfalls kenne ich keinen Verein, der durch die Energiepreissteigerungen Pleite gegangen ist.
Einziger Wermutstropfen ist deshalb aus meiner Sicht, dass für die Ausweitung der Angebote zur Energie-, Schulden- und Wohnungsberatung die Abstimmung mit den Verbänden und der Entwurf der Förderrichtlinie viel zu lange gedauert hat. Aus damaliger Sicht hätte ich mir eine Umsetzung innerhalb von wenigen Wochen gewünscht. Ob das jetzt nachträglich noch hilft, wage ich einmal zu bezweifeln.
Lassen Sie mich aber noch ein paar Sätze zur Aufstockung des Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger und zur Förderung der Wärmewende sagen, die beide Teil des 8-Punkte-Entlastungspakets sind und aus dem Ukraine-Notkredit bezahlt werden.
Beide Maßnahmen dienen dazu, die Energiesouveränität unseres Bundeslandes zu erhöhen, um die früheren Abhängigkeiten von russischen Energielieferungen schnellstmöglich hinter uns zu lassen. Den Einsatz von Notkredite für diesen Zweck halte ich absolut für verfassungskonform.
Und anders als beim Heizungsgesetz auf Bundesebene ist auch die Reihenfolge der Schritte in Schleswig-Holstein genau die Richtige:
Wer jetzt seine Heizungsanlage erneuern muss, der kann vom Land eine finanzielle Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe erhalten.
Für alle anderen haben wir die kommunale Wärmeplanung bereits 2021 gesetzlich verankert, greifen den Kommunen bei der Umsetzung mit 75 Millionen Euro jetzt auch finanziell unter die Arme und werden außerdem 2 Milliarden Euro an Landesbürgschaften zur Verfügung stellen, um Investitionen in ein neue Wärmenetze abzusichern.
So geht Wärmewende à la Schleswig-Holstein. Daran kann der Bund sich einmal ein Beispiel nehmen und hat es ja zum Teil auch getan.
Meine Damen und Herren, das 8-Punkte-Entlastungsprogramm der Landesregierung ist ein Erfolg. Mein Dank gilt deshalb der Opposition für diesen Berichtsantrag.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel