Wolf | | Nr. 302/24
TOP 25: Erhaltungszustand sichern und Weidetiere schützen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
nachdem der Wolf in Deutschland lange ausgerottet war, breiten sich Wölfe in ganz Deutschland stetig weiter aus. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden im gesamten Bundesgebiet 184 Rudel identifiziert. Dabei handelt es sich um bis zu 2.500 Tiere, die sich bei einer Reproduktionsrate von 30 Prozent in den kommenden Jahren schnell in der Fläche verbreiten werden. Der Wolf verbreitet sich dabei vor allem im norddeutschen Tiefland, auch und insbesondere in unseren Nachbarländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Auch wenn der Wolfsbestand in Schleswig-Holstein noch überschaubar ist, haben wir mit der Novellierung des Landesjagdgesetzes und der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in dieser Legislaturperiode vorausschauend agiert.
Die EU-Kommission hat die zunehmenden Interessenkonflikte, die aus einer europaweit wachsenden Wolfspopulation resultieren ebenfalls erkannt und will nun auch mit deutscher Unterstützung den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herunterstufen. Diese auf Grundlage einer wissenschaftlichen Bestandsanalyse der Europäischen Union getroffene Entscheidung begrüßen wir als CDU ausdrücklich! Dabei geht es uns nicht um die erneute Ausrottung des Wolfs, sondern um ausgewogenes Miteinander zwischen Wolf, Mensch und Landwirtschaft.
Unser Ziel muss es sein, den Erhaltungszustand der Art zu sichern und gleichzeitig den Schutz von Weidetieren sicherzustellen. In vielen Teilen der Republik ist der günstige Erhaltungszustand des Wolfs nach Maßgabe der FFH-Richtlinie bereits erreicht. Der Beschluss der Europäischen Kommission ist deswegen ein erster wichtiger und richtiger Schritt, um zukünftig ein praxisnahes und regional differenziertes Bestandsmanagement einzuführen. Damit dies gelingen kann muss nach der Änderung der Berner Konvention folgerichtig auch die FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene angepasst werden. Lieber Kollege Kumbartzky, wenn dies passiert ist muss zunächst die Bundesregierung den Weg für ein praxisnahes Bestandsmanagement ebnen, bevor wir hier im Land tätig werden können.
Bis dahin sind wir in Schleswig-Holstein mit dem bundesweit modernsten Landesjagdgesetz gut aufgestellt und können flexibel und rechtssicher auf alle Entwicklungen reagieren.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel