EU | | Nr. 373/20
TOP 24: Verantwortungsvolle Politik der EU im Sinne unserer Grundwerte fortentwickeln
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Schleswig-Holstein profitiert alljährlich in großem Umfang von unterschiedlichen Förderprogrammen der Europäischen Union. In der auslaufenden Förderperiode 2013 -2020 waren dieses insgesamt mehr als 800 Millionen Euro. In der landespolitischen Arbeit begegnen diese Förderprogramme in den verschiedenen Fachbereichen. EU-Mittel fließen insbesondere durch
- den Fond für Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bestehend aus Direktzahlungen und den ELER Mitteln zur Entwicklung der ländlichen Räume,
- den Europäische Regionalfond (EFRE),
- den Europäische Sozialfond (ESF)
- den Fond für Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ/ inkl. Interreg)
- den Europäischen Fischereifond
Seit längerem laufen die Verhandlungen für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 (MFR) unter widrigsten Rahmenbedingungen. Ich nennen die wichtigsten:
- Das Vereinigte Königreich hat den Brexit wahr gemacht und ist aus der EU ausgeschieden. Dadurch fehlen Einnahmen von ca. 12 Milliarden Euro.
- Alle Länder – insbesondere aber Italien und Spanien – erleben historische Einbrüche in der Wirtschaft und sind auf umfangreiche Hilfsprogramme angewiesen.
- Kaum ein EU-Mitgliedsland ist bereit, einen höheren Beitrag für die EU zu leisten.
- Die Aufgaben wachsen in vielen Bereichen. Beispielsweise bei den Integrationsmaßnahmen, dem Klimaschutz, der Grenzsicherung und der Digitalisierung.
Die Mitgliedstaaten der EU haben ein in der Summe unvorstellbares Hilfspaket zur wirtschaftlichen Belebung von rund 750 Milliarden Euro verabschiedet. Auch die Mittel für die neue EU-Förderperiode werden auf ca. 1.075 Milliarden erheblich erhöht. Die bestehenden Fördertöpfe sollen grundsätzlich bleiben. Aber es wird aus den genannten Gründen Verschiebungen geben und auch die Förderkriterien werden in vielen Bereichen neu definiert. Entsprechende Vorstellungen der EU-Kommission liegen vor.
Das EU-Parlament spielt bei der endgültigen Freigabe und Verwendung der Hilfsprogramme und des MFR eine wichtige Rolle. Ohne Zustimmung des Parlaments läuft nichts. Deshalb arbeiten unsere Europaabgeordnete noch an Veränderungen, beispielsweise an einer besseren Berücksichtigung des rechtsstaatlichen Handelns der Mitgliedsländer vor Auszahlung von Fördergeldern. Die Verhandlungen dazu laufen.
Wir wissen heute noch nicht, in welcher Höhe in welchen Programmen Fördermittel zu Verfügung stehen. Es ist allerdings absehbar, dass sich zum einen erhebliche Veränderungen bei der Struktur der Vergabe der Agrarmittel abzeichnen. Die Länder werden weniger Einfluss haben. Zudem werden insgesamt weniger Mittel zur Verfügung stehen. Die SPD fordert in ihrem Antrag einen Ausgleich von Landesmitteln für alle wegfallenden EU-Gelder
Das Parlament plant derzeit mit der Landesregierung einen Haushaltsplan, der alles bislang Gewesene an Aufnahme von Schulden in den Schatten stellt, um die Folgen der Coronapandemie abzufedern. In dieser Situation ohne weitere Prüfungen einen Blankoscheck für weitere Schulden auszustellen, mag populär sein, ist allerdings unverantwortlich und lehnt die CDU ab. Wichtig ist dagegen, dass wir überall dort, wo eine Kofinanzierung des Landes erforderlich ist, dieses auch künftig sicherstellen. So lassen wir keine Fördermittel ungenutzt verfallen.
Die SPD fordert weiterhin, dass eine intensive Beteiligung im Rahmen der Planungen der Vergabe von EU-Fördermitteln von Wirtschafts- und Sozialpartnern, Kommunen und Zivilgesellschaft erfolgen sollen. Dieses fand und findet heute bereits statt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Regina Poersch – Drucksachennummer 19/2354 - stellt die Landesregierung detailliert dar, wie die Einbindung verschiedener gesellschaftlichen Gruppen stattfindet. Dieses ist oft auch ein eingespieltes und abgestimmtes Verfahren, weil die Zusammenarbeit mit Trägern von EU-geförderten Projekten für alle Beteiligten mehr als sinnvoll ist. Wo im Einzelnen noch Verbesserungen der Beteiligung möglich sind, kann man gerne prüfen. Wir stehen dem offen gegenüber, wenn sie einem vernünftigen Mittelabfluss dienen.
Das der Landtag, zuvorderst der Europaausschuss, an der Neuausrichtung der der neuen Förderperiode beteiligt wird und zudem regelmäßig über die Verwendung der Mittel informiert wird, ist für uns, wie sicher allen Fraktionen, wichtig.
Vieles ist bei der Finanzplanung noch in der Schwebe und unsicher. Wir wollen im laufenden Verfahren das Beste für Schleswig-Holstein für eine nachhaltige, klimaschonende und wirtschaftsstärkende Entwicklung des Landes erreichen. Dabei wollen wir auch eine verantwortungsvolle Politik der EU im Sinne unserer Grundwerte fortentwickeln. Wir wissen, bei diesen Zielen arbeitet unsere Landesregierung voll in unserem Sinne.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel