Wirtschaft | | Nr. 286/18
(TOP 23 und 29) Grundrecht auf Asyl und Einwanderungsgesetz sind zwei Systeme
Es gilt das gesprochene Wort
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Verehrte Gäste!
Die Arbeitslosenzahlen sind derzeit so niedrig wie seit der Wiedervereinigung nicht mehr. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat ebenfalls Rekordhöhe, erreicht und in manchen Regionen herrscht bereits Vollbeschäftigung. Und auch unser Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz sieht den Arbeitsmarkt im echten Norden in Bestform.
Das sind erfreuliche Werte und bestätigen die Attraktivität Deutschlands und Schleswig-Holsteins als Wirtschaftsstandort. Auf der anderen Seite haben Betriebe und Unternehmen in manchen Regionen und Branchen bereits heute Schwierigkeiten, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Laut Aussage des Präsidenten der DIHK, Eric Schweitzer, fehlen heute schon 1,6 Millionen Arbeitskräfte. Und in Schleswig-Holstein sind nicht alle Ausbildungsplätze besetzt.
Demografischer Wandel und voranschreitende Digitalisierung sind Faktoren, die den Fachkräftemangel auch für die Zukunft weiter beeinflussen werden. Dass es vor diesem Hintergrund zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland gelingen muss, mit vereinten Kräften qualifizierte Fachkräfte anzuwerben, da besteht breiter gesellschaftlicher Konsens. Vertreter der Wirtschaft, unsere Betriebe und Unternehmen sind dazu bereit.
Die Forderung an den Gesetzgeber: den Zugang zum Arbeitsmarkt für beruflich Qualifizierte bedarfsorientiert, praxistauglich und ohne unnötige Zugangshemmnisse zu gestalten. Das Ziel ist klar definiert, die passende Antwort auf den Fachkräftemangel wird dagegen politisch sehr kontrovers diskutiert. Wichtig ist mir dabei, dass wir neben möglichen Potentialen bei internationalen Fachkräften europäische und vor allem inländische Potentiale ebenso im Blick behalten.
Dem Plenum liegen heute drei Anträge zur Entscheidung vor, deren Schwerpunkt auf der Anwerbung von Fachkräften aus Drittstaaten liegt, und um es gleich vorweg zu sagen: Wir werden sowohl den Antrag der AfD als auch den der SPD in der Sache ablehnen.
So wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, halten wir die Verabschiedung eines zeitgemäßen Einwanderungsgesetzes, das die Fachkräftezuwanderung klar und transparent regelt, für das richtige Steuerungsinstrument, um dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel in Deutschland und auch in Schleswig-Holstein entgegen zu wirken.
Bereits im September vergangenen Jahres hatten wir einen entsprechenden Antrag gestellt. Inzwischen hat die Bundesregierung bereits Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit unserem heutigen Antrag bitten wir die Landesregierung, sich auf Bundesebene in den Gesetzgebungsprozess aktiv einzubringen. Wir haben nunmehr konkrete Eckpunkte formuliert, die in das Gesetz einfließen sollen.
Wir wollen, dass bei der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte der Fachkräftebedarf einschließlich der konkreten Qualitätsanforderungen und der Zuwanderungskontingente regelmäßig festgestellt und überprüft wird. Ziel muss es sein, dass sich Zuwanderung in den Arbeitsmarkt am tatsächlichen Bedarf orientiert.
Es ist mir wichtig zu betonen, dass das Grundrecht auf Asyl und die Einwanderung in den Arbeitsmarkt zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Systeme sind. Das Recht auf Asyl muss auch zukünftig ein individuelles Schutzrecht bleiben. Es bietet Hilfe für Menschen in Not, die in ihren Heimatländern unter Kriegen und Verfolgung zu leiden haben.
Dieses Bleiberecht ist unabhängig von der Arbeitsfähigkeit des Schutzsuchenden. Es ist kein Ersatzeinwanderungsrecht und muss von der Einwanderung mit dem Ziel, hier zu arbeiten, streng getrennt werden.
Wir erwarten von der Bundesregierung, dass das Einwanderungsgesetz klar und deutlich Kriterien formuliert, an die wir die Chance auf eine dauerhafte Einwanderung knüpfen wollen. Diese Kriterien müssen deutlich machen, was wir von Einwanderern erwarten und welche Werte hier in Deutschland gelten. Aus Sicht der CDU sollte die Einwanderung sowohl die fachliche Qualifikation als auch Sprachkenntnisse, Lebensalter und die Prognose, dass Sozialleistungen perspektivisch nicht in Anspruch genommen werden müssen, (z.B. durch den Nachweis eines Arbeitsvertrages) in den Kriterienkatalog aufgenommen werden.
Wenn es auf Bundesebene ein Gesetz für die Fachkräfteeinwanderung gibt, das klar und deutlich die Kriterien für die Arbeitsmigration aus Drittstaaten festlegt, dann wollen wir für Schutzsuchende, die in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich integriert haben, eine qualifizierte Berufsausbildung erworben haben und einer geregelten Arbeit nachgehen, den Zugang in ein geordnetes Zuwanderungsverfahren eröffnen.
Anders als die Fraktion der AfD teilen wir deren Auffassung nicht, der Wechsel in ein reguläres Zuwanderungsverfahren für diese Menschen werde das Asylrecht aushöhlen und wir wollten dies auch nicht verhindern. Deswegen lehnen wir den Antrag der AfD ab.
Unser Problem sind diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten und unseren Rechtsstaat nicht akzeptieren.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag bis zum Inkrafttreten eines Einwanderungsgesetzes ein Abschiebemoratorium. Dem können wir ebenfalls nicht zustimmen. Denn bis zum Eintritt des Einwanderungsgesetzes sind die derzeit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel