Ehrenamt | | Nr. 107/18
(TOP 22) Klares Bekenntnis zum Ehrenamt
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Jamaika-Koalition bekennen wir uns klar zum Ehrenamt in Schleswig-Holstein. Das ist aber glücklicherweise kein Alleinstellungsmerkmal unserer Koalition, sondern fraktionsübergreifender Konsens in diesem Haus.
Ob in den Sportvereinen, bei den Freiwilligen Feuerwehren oder in den Kirchen, ob in der Kultur, in den Spielmannszügen, Orchestern oder Chören sowie im breiten Spektrum der Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit - um nur einige Beispiele zu nennen – das ehrenamtliche Engagement ist breit und sehr vielfältig.
Fast jede zweite Schleswig-Holsteinerin oder Schleswig-Holsteiner engagiert sich ehrenamtlich. Das ist absolute Spitze – auch im Bundesvergleich – und an dieser Stelle meinen Dank auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion an unsere ehrenamtlich Engagierten!
Besonders am Herzen liegt uns dabei auch das Engagement von Heranwachsenden mit Kindern und Jugendlichen. Nach dem Motto: Früh übt sich. Und gerade in diesem Bereich ist uns die Fort- und Weiterbildung in den Kinder- und Jugendverbänden sehr wichtig. Das hat ja auch dazu geführt, dass wir diese Arbeit in der letzten Plenarsitzung mit zusätzlichem Geld unterstützt haben.
Ich finde, dass dies ein starkes Signal ist und ein Bekenntnis zu der Arbeit der Jugendverbände. Ein Bekenntnis, welches über warme Worte zum Thema Ehrenamt hinausgeht, meine Damen und Herren!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
jugendpolitisch hat die Jamaika-Koalition damit schon in dieser Legislaturperiode einen ersten richtig guten Aufschlag gemacht.
Nun ist es verständlich, dass die Sozialdemokraten händeringend nach Themen suchen, um sich zu profilieren. Dies ist auch völlig legitim.
Aber, bei näherer Betrachtung ihrer Initiative, komme ich zum Schluss, dass gut gemeint, nicht gut gemacht ist!
Ihr Antrag beschäftigt sich mit dem Thema „Erstattung von Verdienstausfall für ehrenamtliche Jugendarbeit“.
Sie nehmen einen Fall einer Jugendleiterin - die nach einem erfolgten Jugendleiterkurs Verdienstausfall geltend machen wollte und dann feststellen musste, dass Verdienstausfall nur geltend gemacht werden kann, wenn der Antrag vor dem Kurs eingereicht wird - zum Anlass, die nahezu bewährte Praxis auf diesem Gebiet auf den Kopf zu stellen.
Die Kieler Nachrichten hatten das Thema aufgegriffen und titelten mit dem Begriff „Bürokratiefalle“. – Mitnichten, meine Damen und Herren. Ich habe die Tage selber recherchiert, wie ich Verdienstausfall geltend machen könnte und bin sehr schnell auf den Seiten des Landesjugendrings fündig geworden. Hier werden einem die notwendigen Formblätter zur Verfügung gestellt und mit einem Merkblatt erläutert, wie es zur Erstattung des Verdienstausfalls kommt.
Richtig ist, dass der Vorgang – salopp formuliert – recht deutsch ist. Aber von einer Bürokratiefalle zu schreiben, halte ich für übertrieben.
Zumal die Zahlen uns auch anderes sagen:
- In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Anträge von ursprünglich ca. 500 auf 900 Anträge erhöht.
- Was ja deutlich macht, dass es für viele möglich ist, erfolgreich einen Antrag zu stellen.
Weiter sorgt die heutige Regelung auch dafür, dass bereits vor einer Schulung geprüft werden kann, ob ein Antrag erfolgreich sein kann. Der Antragssteller und die Antragstellerin kann sich deshalb auch darauf verlassen, dass sie nach der Schulung den Verdienstausfall erhält. Das ist im Nachhinein nicht sicherzustellen. Darüber hinaus bietet das heutige Verfahren für die Verwaltung – sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene - die erforderliche Planungssicherheit hinsichtlich der Vorgaben aus dem Haushalt.
Meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich halte wenig davon, anhand von Einzelfällen etablierte und funktionierende Regelungen über den Haufen zu werfen. Das in der Freistellungsverordnung dargestellte Verfahren ist transparent und in der Praxis geübt und hat sich bewährt. Damit Kollege Dr. Stegner aber zufrieden nach Hause gehen kann, will ich Ihnen das Signal geben, dass wir gern darüber sprechen können, ob es anderweitige, sinnvolle Ergänzungen zur Freistellungsverordnung geben kann. Deshalb unterstützen wir eine Ausschussüberweisung – sofern gewünscht.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel