Verkaufsverbot Lachgas | | Nr. 181/24
TOP 21: Lachgas als Gefahr für Kinder und Jugendliche ernstnehmen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
in letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen Jugendliche Lachgas als Partydroge konsumieren. Anders als der Name vermittelt, ist der Stoff allerdings keineswegs lustig oder harmlos, sondern kann bei regelmäßigem Konsum zu neurologischen und auch bleibenden Schäden führen. Deswegen ist es höchste Zeit den bislang allzu einfachen Erwerb von Lachgas für Jugendliche möglichst konsequent zu unterbinden.
Anders als dies besonders in den sozialen Medien dargestellt wird, ist das sogenannte „Di-Stickstoff-Monoxid“ keineswegs ein risikoarmes Gas. Ganz im Gegenteil: Bei direkter Inhalation beginnt die Gefahr schon allein damit, dass die Gaskartuschen während der Verwendung extrem kalt werden – bis zu minus 55 Grad! Damit sind schwerste Verletzungen an Fingern oder Lippen möglich, daneben aber auch Lungenrisse, die durch den hohen Druck des komprimierten, sich ausdehnenden Gases entstehen. Dazu kommen neurologische Folgen. Diese reichen von Bewusstlosigkeit, die durch die Sauerstoffverdrängung in der Lunge entsteht, über Lähmungserscheinungen bis hin zu hypoxischen Hirnschäden – also eben jenen Hirnschädigungen, die durch einen schwereren Sauerstoffmangel im Gehirn entstehen. Wer sogar chronisch konsumiert, erleidet Störungen im Zellstoffwechsel, wodurch das Vitamin B12 in seiner Funktion eingeschränkt wird, also ein funktioneller B12-Mangel entsteht. Dieser Mangel kann schwere hämatologische Schäden wie eine verminderte Anzahl von weißen Blutkörperchen hervorrufen, wodurch Infektionskrankheiten begünstigt werden. Außerdem kann die Anzahl der Blutplättchen verringert sein, was zu Einblutungen an der Haut oder in Organen führt.
Auch eine Anämie kann die Folge sein, also zu wenig rote Blutkörperchen. Dies führt zu Müdigkeit, verringerter Leistungsfähigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Schwindel oder zu einem beschleunigten Herzschlag bei leichter Anstrengung. Auch neurologische Störungen wie ein Rückenmarkschaden oder eine Störung des peripheren Nervensystems können auftreten. Diese äußert sich in Beeinträchtigungen der Sensorik, der Motorik und/oder der vegetativen Funktionen, also Atmung, Herzschlag und Stoffwechsel. Wenn dann ein B12-Mangel nicht rechtzeitig erkannt wird, können die genannten Folgen in einigen Fällen unumkehrbar sein.
Eine frühzeitige Diagnose zu erstellen ist meistens nicht möglich, da die meisten Patientinnen und Patienten den Konsum von Lachgas nicht angeben und auch gar nicht mit ihren Beschwerden in Verbindung bringen.
Entscheidend ist, dass nur wenige Menschen wissen, dass sie schwere, eventuell auch lebenslange Folgen davontragen können. Deswegen ist es richtig, dass etwa die Niederlande oder Großbritannien Lachgas bereits als Droge eingestuft haben, in Frankreich ist der Verkauf an Minderjährige verboten. Bei uns in Deutschland ist dazu bislang noch keine Regelung getroffen worden.
In Betracht kommt hier ein generelles Verkaufsverbot für den psychoaktiven Stoff für Minderjährige. Damit würde endlich auch der Verkauf von Lachgas über Snackautomaten, wie er etwa aus Niedersachsen bekannt geworden ist, wirksam verhindert. Unterbunden werden muss dabei auch die Verwendung eines „ausgeliehenen“ Altersnachweises älterer Bekannter, mit denen Automaten bislang zur Herausgabe der neuen Partydroge gebracht werden können.
Um es noch einmal klarzustellen: Lachgas wird üblicherweise unter professionellen Bedingungen als Narkosemittel in Zahnarztpraxen und in der Geburtshilfe oder auch zum Aufschäumen von Sahne in der Gastronomie eingesetzt. Der private Konsum durch Kinder und Jugendliche ist dagegen schädlich und kann die erwähnten Folgen wie Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinungen und Hirnschäden verursachen, worauf viele Ärzte derzeit hinweisen. Es gilt, diese Warnungen sehr ernst zu nehmen und jetzt unverzüglich zu handeln.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel