Sparerpauschbetrag | | Nr. 244/21
TOP 21: Sparer-Pauschbetrag und Sparzulage müssen erhöht werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
Lieber SSW, lieber Lars Harms, vielen Dank für diesen Antrag und dass wir hier heute steuerpolitisch über die Einkünfte aus Kapitalvermögen diskutieren können. Der § 20 des EStG mit allen seinen Folgeregelungen ist der Schreck einer jeden Steuerfachangestelltenprüfung. So hat dieser Bereich doch in den letzten Jahrzehnten immer wieder Veränderungen erfahren. 2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt, die ich grundsätzlich für richtig halte, aber es wurde auch der Sparerpauschbetrag von 750 € und der Werbungskostenpauschbetrag von 51 € zu einem Sparer-Pauschbetrag auf 801 € für Alleinstehende und für Verheiratete auf 1.602 € pro Jahr zusammengeführt. Seit dem, also seit über 12 Jahren, ist das nicht mehr angepasst worden. In den letzten 12 Jahren hat sich aber die Lage am Kapitalmarkt erheblich verändert. Es gibt so gut wie keine Zinsen mehr und die Kosten für Altersvorsorgeprodukte sind gestiegen. Viele Sparer suchen daher nach alternativen Lösungen, was aber nicht einfach ist. Wenn dann aber Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Erträge aus typisch stillen Beteiligungen oder ähnliche Erträge die Freibeträge übersteigen, dann wird es noch schwerer eine halbwegs vernünftige Rendite zur erwirtschaften, die man für eine langfristige Altersvorsorge einfach braucht.
Denn die private Altersvorsorge ist und bleibt neben der betrieblichen Altersvorsorge ein wichtiger Baustein, um sich für das Alter finanziell abzusichern. Das muss der Staat unterstützen. Deswegen halte ich den Ansatz, dass der Sparer-Pauschbetrag erhöht wird, für richtig. Da es aber auch viele Mitbürger gibt, die eh unter dem Grundfreibetrag liegen und gar keine Steuern zahlen, muss gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage erhöht werden. Beides muss immer zusammen gedacht werden und beides wird mit der Union auf Bundesebene umsetzbar sein. Denn das fordern wir in unserem Programm für die kommende Wahlperiode. Denn unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis und vom Einkommen muss der private Vermögensaufbau attraktiv gestaltet werden. Dafür kann die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages und der Arbeitnehmersparzulage einen wichtigen Beitrag leisten.
Ich möchte dazu auf einen steuerrechtlichen Grundsatz eingehen, den auch das Bundesverfassungsrecht als Maßstab für seine Entscheidungen nimmt: Das Nettoprinzip. Also die Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit!
Daher muss das Thema Inflation, die niedrigen Zinsen bzw. die Negativzinsen, die Möglichkeit überhaupt für das Alter vorsorgen zu können und die Kosten für Altersvorsorgeprodukte berücksichtigt werden. Im SSW-Antrag ist ein Link zur Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu dem Thema. Interessant ist der Hinweis, dass mit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrages auch die Erhöhung weiterer Freibeträge im Einkommensteuerrecht geprüft werden müsste. Die Prüfung aller Freibeträge und Pauschalen sollte meines Erachtens jährlich ein Dauerthema sein, insbesondere bei immer schneller veränderten Rahmenbedingungen. Ob ein Sonderfreibetrag für Kapitalerträge sinnvoll ist, wie er wirken soll und was er kostet, sollte auf jeden Fall geprüft und berechnet werden. Bei aller Notwendigkeit in diesem Bereich steuerlich zu entlasten, dürfen wir dabei nicht vergessen, dass wir auch die Einnahmesituation von Bund, Länder und vor allem von den Kommunen im Blick behalten müssen.
Wir sollten daher diesen Antrag intensiv im Finanzausschuss diskutieren und dann gemeinsam eine Bundesratsinitiative formulieren.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel