Berufliche Bildung | | Nr. 149/19
(TOP 20) Copy and paste alter Anträge bringen uns nicht weiter, liebe SPD
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Präsident,
liebe Kollegen,
liebe Gäste,
ich beginne mit Erlaubnis mit einem Zitat, und zwar aus dem Bundeskoalitionsvertrag, dann sind wir alle auf dem gleichen Informationsstand. Im Bundeskoalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode steht in den Zeilen 1257 – 1263 geschrieben:
„Wir werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Aufstiegs-BAföG“) finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abbauen mit dem Ziel einer weiteren deutlichen Verbesserung beim Unterhaltszuschuss, Erfolgsbonus und bei der Familienfreundlichkeit. Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.“
Und in den Zeilen 2977 – 2979 heißt es weiter:
„Um die berufliche Bildung gerade im Handwerk weiter aufzuwerten, soll sie durch die öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung dem kostenlosen Hochschulstudium stärker angeglichen werden.“
Zitatende
„Finanzielle Hürden im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit beseitigen“ und „stärkere Angleichung ans kostenlose Hochschulstudium durch eine öffentliche Finanzierung der Meisterprüfung“, so steht es seit März 2018 im Bundeskoalitionsvertrag, meine Damen und Herren!
Bleiben wir doch gedanklich mal im März / April 2018 …
Der Ein oder Andere wird sich vielleicht noch daran erinnern können, was wir vor einem Jahr im Wirtschaftsausschuss thematisiert haben, die Kollegen der SPD aber wohl eher nicht – „gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämie schaffen“ – ihren Änderungsantrag aus dem Oktober 2017.
Und bezüglich der Beschlussfassung helfe ich ihnen jetzt mal eine bisschen auf die Sprünge, denn so wie es scheint hat die SPD diese erfolgreich verdrängt oder schlichtweg vergessen oder …..sollen wir geprüft werden?!
Ihren damaligen Antrag 19/271 - der im Wortlaut deckungsgleich mit ihrem heutigen Antrag ist, wenn man voraussetzt, dass Kosten auch Gebühren sind - haben wir schon vor einem Jahr nach einer umfangreichen Anhörung abgelehnt und sind mehrheitlich zu der Überzeugung bzw. dem Beschluss gekommen, ich zitiere aus der Beschlussvorlage dem Bericht und der Beschlussempfehlung vom 05.04.2018 des Wirtschaftsausschusses:
„Stärkung der Fach- und Führungskräfte auf Meisterniveau
Der Schleswig-Holsteinische Landtag bittet die Landesregierung, die Attraktivität beruflicher Weiterbildung auf Meisterniveau durch die Stärkung finanzieller Anreize weiter zu fördern. Konkret wird die Landesregierung gebeten, die von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen beim AFBG (Aufstiegs-BAföG) insbesondere hinsichtlich der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nachdrücklich einzufordern. Ein sich abzeichnender Förderwettbewerb unter den Bundesländern, z. B. durch zusätzliche landesfinanzierte ‚Meisterboni‘ oder ‚Meisterprämien‘, soll vermieden werden.“
Und jetzt kommt der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen, der SPD und uns, der Jamaikakoalition:
Bei uns folgen auf Worte Taten!
Auf Bundesebene wird an dem 4. AFBG-ÄndG bereits gearbeitet und die Landesregierung steht diesbezüglich im laufenden Austausch mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Auch Beratungen im Bundesrat haben zum Ziel, bessere Rahmenbedingungen in der Meisterausbildung zu schaffen. Mit der kürzlich beschlossenen Meistergründungsprämie unterstützen wir gezielt das Handwerk und geben einen Anreiz zur Meisterprüfung.
Wir stehen für anpacken, sie für rumschnacken!
Beim besten Willen können wir uns nicht erklären, mit welcher Zielsetzung sie Ihren „copy and paste“ Antrag aus 2017 noch einmal gestellt haben, und deswegen plädieren wir hier für die Ablehnung des Antrages der SPD.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel