ZUG.SH | | Nr. 176/24
TOP 2: ZUG.SH ist eine gute Lösung zur Beschaffung neuer Züge
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
meine Damen und Herren,
Die aktuellen Verkehrsverträge in den SPNV-Netzen Mitte und Süd-West laufen 2027 aus. Im Jahr 2021 hat die Landesregierung entschieden, dass für Folgeverträge neue Züge angeschafft werden müssen.
Dabei ist Wettbewerb wichtig und richtig. Und bisher war es immer so und so ist es auch hier, dass sich Unternehmen aus dem Markt im Rahmen eines Vergabeverfahrens bewerben können, um Züge zu liefern. Es sollen neue, moderne, elektrische Züge sein und zwar 42 Stück, für die ein bekannter Hersteller den Zuschlag im Wettbewerb für die Lieferung bekommen hat. In einem weiteren Vergabeverfahren sollte am Markt ein Finanzierer gefunden werden. Dieser finanziert die Züge und refinanziert sich durch die entgeltliche Nutzungsüberlassung an die Verkehrsbetreiber.
Das ist ein gutes Modell und der Markt beteiligt sich im Wettbewerb an der Finanzierung. Das funktioniert aber nur, wenn der Markt in der Sache auch funktioniert und Unternehmen bzw. Konsortien sich am Vergabeverfahren für die Finanzierung beteiligen.
Aber im zweiten Vergabeverfahren, welches die Finanzierung der im SPNV-Netz Mitte und Süd-West benötigten Fahrzeuge betrifft, wurde kein Angebot abgegeben und somit musste das Vergabeverfahren aufgehoben werden.
Es geht um die Finanzierung von 42 Zügen mit einem Volumen von mehr als einer halben Milliarde Euro. Aufgrund des derzeit schwierigen Marktumfeldes auf dem Kapitalmarkt hat sich keiner auf dem Markt gefunden dies zu finanzieren. Selbst wenn das Volumen bzw. das Los wesentlich kleiner gewesen wäre, hätte sich niemand gefunden.
Dieses Problem muss jetzt schnell gelöst werden, um die Finanzierung auf den Weg zu bringen. Aus dem laufenden Haushalt ist eine Finanzierung aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht möglich.
Daher bin ich sehr dankbar, dass das Wirtschaftsministerium einen Lösungsweg aufgezeigt hat, wie eine Finanzierung, trotz der schwierigen Bedingungen, möglich ist. Mit der Gründung eines Landesfahrzeugpools, nämlich die Errichtung einer Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – kurz ZUG.SH – wird das gelingen. Dafür werden wir heute das Errichtungsgesetz beschließen.
Auch wenn das für Schleswig-Holstein ein neuer Weg für die Finanzierung der Züge ist, gibt es bereits in den Bundesländern Berlin und Baden-Württemberg gute Vorbilder für diesen Weg. ZUG.SH wird mit der Beschaffung, Vorhaltung, dem Werterhalt und der Bewirtschaftung von Zügen betraut und wird diese den Eisenbahnverkehrsunternehmen zur
Nutzung überlassen. Somit ist eine Refinanzierung über die nächsten 30 Jahre sichergestellt. Für die Finanzierung der Züge wird ZUG.SH Kredite auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Ein Gutachten und auch die Anhörung haben dabei klar ergeben, dass das im Einklang der Schuldenbremse möglich ist. Insgesamt gab es nur Zustimmung in der Anhörung diesen Weg der Finanzierung zu gehen.
ZUG.SH wird dabei in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts, also einer AöR errichtet. Das hat vor allem gegenüber einer GmbH steuerliche Vorteile, weil für ZUG.SH als vermögensverwaltende AöR nicht in der Höhe Ertragssteuern anfallen. Zudem wird die AöR voraussichtlich auch bessere Finanzierungskonditionen erhalten. Der finanzielle Vorteil wird in den nächsten 30 Jahren bis zu 100 Millionen Euro sein. Das ist enorm.
Da bereits aufgrund der Zugbestellung die erste Rate im Februar 2025 geleistet werden muss, muss ZUG.SH mit einem Schnellzug auf dem Weg bracht werden.
Ich bin insbesondere dem Staatssekretär Tobias von der Heide und seinem Team für die sehr gute Vorbereitung und die guten und schnellen Informationen in den Ausschüssen dankbar. Mit unserem Änderungsantrag im Ausschuss haben wir beantragt, dass der Finanzausschuss weiterhin bei dem Erwerb von Zügen ab 10 Millionen Euro eingebunden wird.
Ich bitte um Zustimmung.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel