Haushalt | | Nr. 260/19
(TOP 2 und 8) Landwirtschaft, Bildung und Digitalisierung voranbringen
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
Wir digitalisieren unser Land, helfen unseren Landwirten und sichern die berufliche Ausbildung in der Pflege
Knapp ein halbes Jahr ist es her, dass wir im Parlament den Haushalt für das Jahr 2019 beschlossen haben.
Nun hat unsere Finanzministerin einen Gesetzentwurf über einen Nachtrag zu eben diesem Haushalt 2019 mit Maßnahmen in Höhe von knapp 20 Mio. Euro eingebracht. Mit diesem Paket bringen wir Themen in der Landwirtschaft und der Digitalisierung voran.
Wir alle haben noch den sehr trockenen Sommer des letzten Jahres in Erinnerung. Was für viele Manschen im Privatleben eine Freude war, war für das Berufsleben unserer Landwirte eine Katastrophe. Für den enormen Ernteausfall haben wir in den Haushalten 2018 und 2019 bereits Dürrehilfen von insgesamt 20 Mio. Euro vorgesehen, von denen Bund und Land je die Hälfte zur Verfügung gestellt haben. Die Schäden sind jedoch deutlich höher als erwartet. Das belegt die Antragslage. Darum stellen wir mit diesem Nachtrag weitere 7,6 Mio. Euro bereit, an denen sich der Bund hälftig beteiligt.
Ein weiteres Thema, das uns in der Landwirtschaft nach wie vor beschäftigt, ist der Wolf. Auch hier werden wir unserer Verantwortung gerecht und stellen 2 Mio. € für Maßnahmen des Herdenschutzes und die Durchführung weiterer präventiver Maßnahmen zur Verfügung. Für uns hat die Unterstützung der Nutztierhalter höchste Priorität.
Der zweite große Schwerpunkt neben der Landwirtschaft ist die Digitalisierung. Wie wir es an dieser Stelle schon oft betont haben, ist die Digitalisierung des Landes eines unserer zentralen Ziele in der Jamaika-Koalition.
Im Breitbandausbau haben vor allem unsere Kommunen in den letzten Jahren eine starke Leistung hingelegt. Wir haben aber nach wie vor einen großen Ausbaubedarf. Für die Umsetzung unserer Projekte im Breitbandausbau benötigen wir allerdings Baufirmen und Baumaterial. Aufgrund der gestiegenen Baukosten reichen die bisher bereitgestellten Mittel nicht aus, um den Bedarf zu begegnen. Mit weiteren 8,2 Mio. Euro aus IMPULS stocken wir daher die Mittel für den Breitbandausbau auf über 44 Mio. Euro auf.
Mit dem Digitalpakt kommt die langersehnte Digitalisierung auch endlich an unseren Schulen an. Damit die Finanzierung für dieses Jahr sichergestellt ist, stellen wir in diesem Bereich 1,9 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können vor Ort ab August gestellt werden.
Mitte 2017 ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten, welches Bund und Länder verpflichtet, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen in Deutschland über Verwaltungsportale auch in digitaler Form anzubieten. In einem weiteren Schritt sind diese Portale zu einem Verbund zu verknüpfen. Verwaltungsleistungen der Kommunen, die mit über 600 einen hohen Anteil der Leistungen ausmachen, sollen über die Portale der Länder angebunden werden. Zum 01.01.2019 wurde die ITVSH AöR neu aufgestellt, um die große Aufgabe zu meistern, das OZG umzusetzen. Für erste Projekte stellen wir nun 3,6 Mio. Euro bereit.
Die Mehrausgaben in Höhe von 19,5 Mio. Euro in diesem Nachtragshaushalt sind eins zu eins durch Einnahmesteigerungen in der Feldes- und Förderabgabe und der Wasserabgabe gedeckt. Zudem rechnen wir mit Zinseinsparungen.
Nichtdestotrotz gilt es für uns alle Vorsicht bei der zukünftigen Haushaltsaufstellung walten zu lassen. Das hat uns die Mai-Steuerschätzung gezeigt. Denn das Wachstum ist begrenzt und damit auch die Einnahmeerwartungen. Die Konzentration auf Investitionen, Bildung und Digitalisierung ist daher genau der richtige Weg.
Ich freue mich, dass bereits am Mittwoch alle demokratischen Fraktionen dieses Hauses dem Nachtragshaushalt im Finanzausschuss zugestimmt haben.
Um Zustimmung bitte ich auch heute!
Zudem bitte ich für den Gesetzentwurf über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege um Ausschussüberweisung in den Finanz- und Sozialausschuss.
Das neue Pflegeberufe-Gesetz reformiert die gesamte Ausbildung in der Pflege. Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Mit dem Ziel, bundesweit eine qualitätsgesicherte, wohnortnahe Ausbildung sicherzustellen, eine ausreichende Zahl qualifizierter Pflegekräfte auszubilden, Nachteile im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen zu vermeiden, die Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen zu stärken und die wirtschaftliche Ausbildungsstrukturen zu gewährleisten, werden die Kosten der Pflegeausbildung künftig auf Landesebene organisiert und verwaltet. In Schleswig-Holstein soll die Verwaltung der Finanzmittel durch die „Ausbildungsfonds der Pflegeberufe Schleswig-Holstein GmbH“ gewährleistet werden, die sich derzeit im Aufbau befindet.
Mit diesem Gesetz wollen wir nun das entsprechende Sondervermögen auf den Weg bringen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel