Gleichstellung | | Nr. 169/23
TOP 2: Die besten Frauen und Männer für unsere Unternehmen und Sparkassen
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Viele Studien zeigen: Gemischte Teams mit Frauen und Männern erzielen oft die besten Ergebnisse.
Wir haben im schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir mit dem Landesorganbesetzungsgesetz Frauen und Männer bei der Besetzung der Aufsichts- und Geschäftsführungsorgane der Landesunternehmen und Landesbeteiligungen zukünftig hälftig berücksichtigen wollen.
Ebenso wird das Sparkassengesetz angepasst, um eine gleichteilige Vertretung von Frauen und Männern in den Verwaltungsräten öffentlich-rechtlicher Sparkassen zu erreichen.
Die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sehen wir als Koalition als Selbstverständnis. Dies gilt insbesondere für unsere öffentliche Unternehmen und der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, die einen öffentlichen Auftrag und damit natürlich eine Vorbildfunktion haben.
Nichtsdestotrotz muss so eine Regelung in der Praxis anwendbar sein und vor allem auch vor Ort akzeptiert und gelebt werden können.
Als Koalitionsfraktionen haben wir aufgrund der Erkenntnisse aus den schriftlichen und mündlichen Anhörungen einen umfangreichen Änderungsantrag eingereicht. In dem Zuge möchte ich mich für die sehr guten Beiträge der Anzuhörenden und die Diskussion bedanken.
Wir sind uns einig, dass bei der Besetzung ganz klar die Bestenauslese gilt. Wichtig ist hierbei ein gutes Auswahlpotenzial von Frauen und Männern. Im Änderungsantrag haben wir dank der Hinweise aus der Anhörung eine Klarstellung formuliert.
Im Änderungsantrag zum Sparkassengesetz geht es uns einmal darum, dass im Falle der Wahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen oder -beamten in den Verwaltungsrat es ausreichend ist, wenn der Dienstsitz im Trägergebiet der Sparkasse liegt. Bisher war der Wohnsitz maßgeblich.
Zudem haben wir die Regelung zur Qualifikation von Verwaltungsräten und den Mitgliedern im Prüfungsausschuss mit unserem Änderungsantrag aus dem Gesetzentwurf gestrichen, da die vorgesehene Regelung über das Kreditwesengesetz hinausgehen würde und die geltende Rechtslage vollkommen ausreichend ist. Dies war insbesondere den Sparkassen sehr wichtig. Die Argumente haben uns überzeugt, sodass wir das hier ändern.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Ausnahme für Hauptverwaltungsbeamte, als geborene Mitglieder im Verwaltungsrat einer Zweckverbandssparkasse. Diese werden im Rahmen einer Übergangsregelung bis zur Kommunalwahl 2028 von der Parität ausgenommen.
Das bedeutet, dass neben dem Vorsitz auch weitere Hauptamtliche Verwaltungsbeamte von der Parität ausgenommen werden.
In Zahlen bedeutet das, wenn der Verwaltungsrat 21 Mitglieder hat, dann werden zunächst die 7 Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertreter abgezogen, da diese ein eigenes Wahlverfahren in den Verwaltungsrat haben. Verbleiben also 14. Von den verbleibenden 14 wird der Vorsitz abgezogen und die hauptamtlichen Verwaltungsbeamte, z.B. drei, wie bei der Sparkasse Südholstein. Dann verbleiben noch 10 und diese 10 sind paritätisch mit je 5 Männern und 5 Frauen zu besetzen.
Würden dagegen 11 verbleiben, wie bei der Nospa oder Fördesparkasse, dann gehen 5 Plätze an Männer und 6 Plätze an Frauen, weil der letzte zu vergebende Platz an eine Frau gehen soll.
Ich denke, dass ist insgesamt eine praxisorientierte und damit gute Lösung.
Wir haben in unserem Land sehr viele gute und qualifizierte Frauen. Dieses Potenzial gilt es zu heben und zu fördern.
Denn wir wollen die besten Frauen und Männer für unsere Unternehmen und Sparkassen.
In diesem Sinne, bitte ich um Zustimmung!
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel