Schwimmunterricht | | Nr. 184/23
TOP 19: Jedes Kind soll schwimmen lernen und können
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Es ist alles gefordert, nur noch nicht von jedem!“
Das ist zwar etwas frei nach Karl Valentin, passt doch aber ganz gut zum vorliegenden FDP-Antrag.
Fordern ist immer schön und gut – gemessen wird man allerdings an dem, was auch realisiert wird. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass sich bereits fast jeder Vorschlag aus dem sog. „Sofortprogramm“ in Umsetzung befindet oder angeschoben wurde.
Ich sage bewusst „fast“, denn für unsinnige Ideen verteilen wir natürlich kein Seepferdchenabzeichen. Bereits in der letzten Schwimmdebatte haben wir den FDP-Vorschlag zur Schwimmnote im Zeugnis zurückgewiesen.
Auch wenn Sie dieses Mal gleich drei Kategorien nennen: Von „Kann sicher schwimmen“ bis hin zu „Schwimmstatus unbekannt“, ändert das nichts daran, dass die Schwimmfähigkeit immer noch ein fester Bestandteil der Sportnote ist.
Liebe FDP, auch wenn Sie beim nächsten Mal noch einen draufsetzen möchten – ein Zeugnis mit Sternchen, Smileys oder süßen, kleinen Seepferdchen – so muss ich Ihnen sagen: Auch dies wird nicht von Erfolg gekrönt sein!
Dass jedes Kind schwimmen lernen und können soll, ist unser erklärtes Ziel. Dazu muss natürlich der Schwimmunterricht auch stattfinden. Größtes Hindernis ist häufig eine erreichbare Schwimmstätte in der Nähe. Erst Corona, dann die Energiekrise verschärften die angespannte Situation zusätzlich. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Energiekostenzuschüsse für die Betreiber von Schwimmstätten auf den Weg gebracht, in denen Schulschwimmunterricht stattfindet.
Außerdem gibt es eine Vielzahl an Anstrengungen, Initiativen und auch stattliche Investitionen zur Ertüchtigung unserer Schwimmstätten – alles für ein Ziel: Schleswig-Holstein zu einem Land der Schwimmerinnen und Schwimmer zu machen. Genauso haben wir das in unserem Zukunftsplan Sportland SH vereinbart.
Verpflichtend ist der Schwimmunterricht in Schleswig-Holstein zwar – jedoch an der Verbindlichkeit müssen wir weiterhin arbeiten. Und genau das tun wir auch – im Bildungsausschuss haben wir Vorschläge aus der schriftlichen Anhörung zum Schwimmunterricht in unseren Koalitionsantrag aufgenommen und so die breite Expertise genutzt, um dem Ziel – jedes Kind soll zum Ende der Grundschule schwimmen können – näher zu kommen.
Natürlich haben wir im Februar auch mehrere Sofortmaßnahmen festgelegt. So soll z.B. die Schulaufsicht diejenigen Schulen bei der Umsetzung ihrer Fachanforderungen unterstützen, an denen gegenwärtig kein Schwimmunterricht stattfindet. Schullandaufenthalte könnten die Lösung für Schulen sein, die zu weite Wege zur nächsten Schwimmstätte haben.
Damit das Wasser nun auch kontinuierlich Wellen schlägt, soll ein Monitoring in den Kreisen zur Umsetzung der Fachanforderungen Sport durch die Schulaufsicht eingeführt werden.
Dass man alle an Schwimmunterricht Beteiligte an einen Tisch holt, um gemeinsames Handeln abzustimmen, ist auch keine neue Idee. Dazu wird der „Runde Tisch Schwimmen“ von Bildungsministerium und Innenministerium mit Verantwortlichen aus DLRG, SHSV, LSV und KLV fortgeführt, so dass zusammen weitere Maßnahmen erarbeitet werden. Runde Tische sollen ebenfalls in den Kreisen stattfinden.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele der Oppositionsvorschläge sind bereits erklärte oder beschlossene Sache.
Das Wasserflächen-Kataster ist allerdings von unserer Seite noch nicht öffentlich vorgeschlagen worden. Die Idee ist aber klasse – und genau deshalb ist das Innenministerium bereits in Planungen für ein Wasserflächen-Kataster.
Vielerorts wird bei der Umsetzung des Schwimmunterrichts auf externe Fachkräfte zurückgegriffen. Schwimmlehrkräfte sind nämlich für die Schulen nur schwerlich zu finden.
Unsere Gesamtstrategie muss jedoch so aussehen, dass allen Schulen die Möglichkeit zur Nutzung von Schwimmstätten gegeben wird: Und dazu gehört die personelle Frage, aber auch die Transportkosten und die Bahnen-Belegung.
Wenn nun auch noch die Kitas die Schwimmbäder im Rahmen einer Wassergewöhnung verbindlich nutzen würden und Wasserflächen eh schon ein knappes Gut sind, dann muss man kein Mathegenie sein, um zu erkennen, dass die Rechnung aktuell nicht aufginge. Sie sehen – Wir sind hier in Schleswig-Holstein bereits auf einem guten Weg, die Weichen sind durch unser Sofortprogramm bereits richtig gestellt.
Nachhilfe im Schwimmunterricht brauchen wir nicht von der Opposition. Aus diesem Grund werden wir den vorliegenden Oppositionsantrag ablehnen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel