Pflegebedürftige | | Nr. 243/21
TOP 19: Weiterhin unbürokratische Beratung notwendig
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede
Viele Pflegebedürftige leben in ihrer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus und das möchten sie auch weiterhin, solange wie es irgendwie geht.
Sie haben häufig mit körperlichen Einschränkungen zu kämpfen, die zu einem anerkannten Pflegegrad führen.
Sie brauchen zusätzliche Hilfe, auf die sie dann auch einen Anspruch haben – dafür gibt es den Entlastungbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für pflegebedürftige Versicherte von den Pflegekassen.
Dieser soll dazu beitragen, dass sie trotz einiger Einschränkungen und Beeinträchtigungen es schaffen, ihren Alltag selbständig und abwechslungsreich zu bewältigen.
Dafür steht ihnen der Entlastungsbetrag zu, insbesondere um pflegende Angehörige zu entlasten wie z.B. bei der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, für Betreuungsangebote und auch für Unterstützung im Alltag.
Voraussetzung für diese Leistung ist, dass sie nur zweckgebunden verwendet werden darf und von einer eigens geschulten und anerkannten Person durchgeführt werden muss.
Dabei muss der oder die Unterstützungsbedürftige die Bezahlung verauslagen und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen.
Das hört sich relativ kompliziert an, ist es aber bei genauer Betrachtung gar nicht so sehr.
Die Regelungen zur Auszahlung des Entlastungsbetrages variieren in den einzelnen Bundesländern sehr.
Bei uns in Schleswig-Holstein ist das bislang etwas komplex, um das Geld zu erhalten. Zur Zeit profitiert nur eine Minderheit vom Entlastungbetrag.
Die Voraussetzung als geeignete Hilfskraft anerkannt zu werden sind aktuell einfach zu hoch. Im Besonderen liegt es an den hohen Schulungsanforderungen, um eine Zulassung als Hilfskraft zu erhalten.
Um als Nachbarschaftshilfe anerkannt zu werden, muss bislang ein Nachweis über eine 20-stündige Fortbildung im Umgang mit Pflegebedürftigen, den Behörden gegenüber nachgewiesen werden.
Das empfinden wir als etwas zu aufwendig und deswegen hat das Kabinett in dieser Woche entschieden, dass eine 8-stündige Schulungszeit ausreichend ist.
Genauso ist es bei der Anerkennung als haushaltsnahe Dienstleistung. Hier müssen nicht mehr 120 Schulungsstunden nachgewiesen werden, sondern nur noch 30.
Das vereinfacht die Anerkennung und wir gehen davon aus, dass diese Hilfeleistung nun einfacher in Anspruch genommen werden kann.
Nun zum Antrag des SSW, der besagt, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass der Entlastungsbetrag für alle Pflegebedürftigen direkt und pauschal an diese ausgezahlt werden soll.
Das bedeutet aus unserer Sicht, dass alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad automatisch 125 Euro monatlich mehr erhalten sollen.
Das widerspricht den bisherigen Unterstützungszielen. Die Verankerung des als separaten Betrag ausgewiesenen Entlastungsbetrages beabsichtigt vorrangig nicht die finanzielle Entlastung des Pflegehaushaltes, sondern soll vielmehr einen Anreiz setzen, damit sich Angehörige und andere Pflegepersonen tatsächlich entlasten – eine de facto Erhöhung des Pflegegeldes würde dieses Ziel mit großer Wahrscheinlichkeit unterlaufen.
Das halten wir für falsch!
Uns ist es wichtig, dass es bei den Beantragungen bleiben soll – aber möglichst unbürokratisch und ohne unnötige Hemmnisse.
Eine pauschale Auszahlung würde zudem unserer Meinung nach, zusätzliche Anreize zu einer nicht regulären Versteuerung führen.
Lassen sie uns das Thema weiter und tiefer im Ausschuss diskutieren.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel