Grundsteuer | | Nr. 202/22
TOP 18 ff: Die Grundsteuerreform muss verlässlich umgesetzt werden
Es gilt das gesprochene Wort!
Eine Umfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter den Bundesländern hatte vor zwei Wochen ergeben, dass Schleswig-Holstein auf Platz drei der am meisten abgegeben Grundsteuererklärungen liegt.
Schleswig-Holstein liegt dabei sogar vor Hamburg oder Bayern.
Auch wenn das nur eine Momentaufnahme ist, kann man den Vorwurf einer gerade in Schleswig-Holstein schlechten Umsetzung im Bundesländervergleich wirklich zurückweisen.
Zurückzuweisen ist auch der Vorwurf, dass die Ministerin dieses Thema nicht zur Priorität erklärt hat. Natürlich hat das Thema Priorität. Man darf nur nicht vergessen, dass die Laufenden Themen auch nicht einfach zurückgestellt werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern machen wirklich einen guten Job und müssen einiges aushalten.
Mit der Telefon-Hotline sowie dem Rückrufservice und vielen Terminen in den Ämtern wird von Amtswegen viel Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger geleistet, um Fragestellungen zielgenau zu besprechen.
Ich mache aber auch keinen Hehl daraus, dass das umzusetzende Bundesmodell ein kompliziertes Modell ist und dass auch die Formularlösung wirklich nicht gut ist. Ich verstehe sehr gut, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich über das Verfahren beschweren.
Mich selbst erreichen aus dem Land sehr unterschiedliche Meldungen von „totaler Katastrophe“ bis „man hat es innerhalb von 10 Minuten erledigt“.
Besonders komplex sind natürlich Mischfälle, insbesondere mit gewerblichen Einheiten und dann, wenn es noch mehrere Eigentümer gibt.
Im Bund-Länder-Verbund muss auf jeden Fall an einer intuitiven und einfachen Formularlösung gearbeitet werden. Gerade der Bund steht meines Erachtens noch stärker in der Sache in der Pflicht, was das Bundesmodell betrifft.
Der aktuelle Stand der abgegeben Grundsteuererklärung liegt bei rund 15 Prozent.
Für mich ist ganz klar, dass rechtzeitig eine Fristverlängerung kommen muss. Christian Lindner sollte, wie er sagt, nicht nur darüber nachdenken, sondern sie auch zusammen mit den Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf den Weg bringen. Dabei muss aber gelten, dass sichergestellt ist, dass die Umsetzung der Reform vor dem 01.01.2025 nicht gefährdet sein darf, damit die Kommunen die wichtigen Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verlieren.
Wichtig ist mir zudem, und zwar unabhängig vom Modell, denn die Verfahren sind in allen Bundesländern schwierig, dass diese Grundsteuererklärungen in dieser Form, nicht noch einmal so erfolgen und sich dieses Verfahren nicht alle 7 Jahre so wiederhole. Zukünftig muss die Feststellung auf einen Hauptfeststellungszeitpunkt und der nächste ist der 01.01.2029, digital und von Amtswegen erfolgen.
Vielen Dank.
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Max Schmachtenberg
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